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   BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98   

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https://dejure.org/1999,2264
BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98 (https://dejure.org/1999,2264)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1999 - VII R 32/98 (https://dejure.org/1999,2264)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - VII R 32/98 (https://dejure.org/1999,2264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    BGB § 133; FGO § 72

  • Wolters Kluwer

    Streitgegenstand - Teilbarkeit - Anfechtung eines Steuerbescheides - Selbständige Einfuhrfälle - Rücknahme einer Klage - Teilweise Klagerücknahme - Auslegung des Willens

  • Judicialis

    BGB § 133; ; FGO § 72; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; FGO § 72

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilrücknahme einer Klage gegen einen unterschiedliche Einfuhrfälle betreffenden Steuerbescheid über Eingangsabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 97, FGO § 98, FGO § 72 Abs 2 S 2
    Klagerücknahme; teilbarer Steuerbescheid; Teilrücknahme

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 252
  • NVwZ-RR 2000, 334
  • BB 1999, 2392
  • DB 1999, 2348
  • BStBl II 2000, 33
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98
    Der Große Senat geht in seinem Beschluß vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327, 330) von ähnlichen Überlegungen aus, wenn er darauf verweist, daß er eine Teilbestandskraft eines angefochtenen Steuerbescheids für möglich hält, und als einen Anwendungsbereich dafür Feststellungsbescheide nennt, die mehrere Feststellungen enthalten, die nicht unselbständige Bestandteile einer Feststellung sind.

    Denn der Antrag vom 10. Juni 1997 und das Schreiben vom 10. Juli 1997 enthalten Willenserklärungen, bei deren Auslegung nach dem entsprechend anzuwendenden § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist (vgl. BFH in BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327).

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98
    Mit seiner Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der des Großen Senats vom 17. Juli 1967 GrS 1/66 (BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344), wonach Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids ist.
  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98
    Damit ist auch, bezogen auf die jeweils zugrundeliegenden Lebenssachverhalte, eine Teilbarkeit des Streitgegenstandes und damit eine teilweise Rücknahme der gegen den Steuerbescheid i.d.F. der Einspruchsentscheidung gerichteten Klage nach § 72 der Finanzgerichtsordnung (FGO) möglich (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BFHE 96, 510, BStBl II 1970, 15; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 72 Rz. 12).
  • BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80

    Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf

    Auszug aus BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Lohnsteuerhaftungsbescheiden, in denen häufig ebenfalls voneinander unabhängige Haftungsfälle zu einem Bescheid zusammengefaßt werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 182/80, BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921; Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 42d Rz. 60).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes führt dazu, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG), sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig ist (vgl BSGE 21, 13, 17 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; ebenso BFHE 159, 4, 9; 189, 252, 255; BVerwGE 40, 25, 32).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert, dh wie das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten bei Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände das Rechtsschutzbegehren verstehen müssen (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180; BFHE 189, 252, 254).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Aufhebung eines

    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Eine (teilweise) Klagerücknahme muss nicht als solche bezeichnet sein; sie kann sich auch aus der Einschränkung des Klageantrages ergeben (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1999 VII R 32/98, BFHE 189, 252, BStBl II 2000, 33, unter 2. der Gründe).
  • VG Berlin, 15.03.2016 - 13 K 255.15

    Beseitigung eines Neubaus

    Soweit die Klägerin ihr ursprünglich verfolgtes Klagebegehren (vollständige Aufhebung der Beseitigungsanordnung, vgl. Klageschrift vom 30. Juli 2015) beschränkt hat (Teilaufhebung in dem im Klageantrag näher bezeichneten Umfang), ist dies als konkludente Teil-Klagerücknahme zu würdigen (vgl. Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt, 29. EL Oktober 2015, § 92 Rn. 11; BFH, Beschluss vom 1. Oktober 1999 - VII R 32/98 - VG München, Urteil vom 27. November 2014 - M 24 K 12.2925 - VG Köln, Urteil vom 29. November 2011 - 7 K 5419/10 -), so dass das Verfahren insoweit gem. § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen war.
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 27/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Eine (teilweise) Klagerücknahme muss nicht als solche bezeichnet sein; sie kann sich auch aus der Einschränkung des Klageantrages ergeben (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1999 VII R 32/98, BFHE 189, 252, BStBl II 2000, 33, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    (2) Eine (teilweise) Klagerücknahme muss nicht als solche bezeichnet sein; sie kann sich auch aus der Einschränkung des Klageantrages ergeben (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1999 VII R 32/98, BFHE 189, 252, BStBl II 2000, 33, unter 2. der Gründe).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15

    Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer -

    Insoweit unterscheidet sich die Sachlage von Fällen, in denen ein Rechtsbehelf für einen einzelnen Verwaltungsakt nur eingeschränkt wird (vgl. zur Klagerücknahme BFH, Urteil vom 01.10.1999 VII R 32/98, BStBl II 2000, 33; Gräber/Herbert, FGO, 9. Aufl. 2019, § 72 Rn 12 f.).
  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    Dieses Minus wird durch die Vorschriften über die Klagerücknahme nach § 92 VwGO erfasst, unabhängig davon, dass die Kläger diese Prozesserklärung nicht ausdrücklich, sondern im Rahmen der geänderten Anträge lediglich konkludent erklärt haben (vgl. etwa BFH, Beschl. v. 1. Oktober 1999 - I E 32/98 [richtig: VII R 32/98 - d. Red.] -, NVwZ-RR 2000, 334).
  • BFH, 03.03.2009 - IV S 13/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    (2) Eine (teilweise) Klagerücknahme muss nicht als solche bezeichnet sein; sie kann sich auch aus der Einschränkung des Klageantrages ergeben (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1999 VII R 32/98, BFHE 189, 252, BStBl II 2000, 33, unter 2. der Gründe).
  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.2157

    Immissionsschutz im Falle einer "seltenen Veranstaltung"

    Denn insoweit hat die Klagepartei die Klage in der mündlichen Verhandlung konkludent zurückgenommen, indem sie einen eingeschränkten, allein auf die Fortsetzungsfeststellung gerichteten Antrag gestellt hat (vgl. dazu Rennert, a.a.O., § 92 Rn. 9; BFH, B.v 1.10.1999 - VII R 32/98 - BFHE 189, 252 = juris Rn. 9 ff.).
  • VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20

    Straßenrechtliche Sondernutzungerlaubnis; städtebauliche Belange; Aufstellung von

  • FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11

    Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines

  • BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 188/12 B
  • BSG, 31.10.2012 - B 4 AS 187/12 B
  • FG München, 20.03.2007 - 13 K 2970/05

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die

  • VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 1 K 18.30584

    Asyl: Erfolgloses Drittstaatenverfahren nach Zuerkennung internationalen Schutzes

  • VG München, 19.07.2018 - M 30 K 17.39956

    Keine Feststellung von Abschiebungsverboten wegen HIV-Infektion

  • VG München, 21.01.2010 - M 12 K 09.1318

    Vietnamesischer Staatsangehöriger; zur Ermessensausweisung herabgestufte

  • VG München, 15.01.2009 - M 24 K 08.2773

    Rechtshängigkeit und Streitgegenstand

  • VG München, 15.01.2009 - M 24 K 08.2936

    Drittklage; Ausweisung des Ehemanns; Rechtshängigkeit und Streitgegenstand

  • VG Köln, 05.02.2007 - 14 K 5943/03

    Genehmigung der Erweiterung einer Abgrabung auf angrenzende Grundstücke;

  • VG Ansbach, 30.03.2021 - AN 15 K 17.35234

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - 11 A 1145/20

    Aserbaidschan: Abschiebungsverbot wegen Erkrankung

  • VG Berlin, 27.09.2019 - 35 K 30.19
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