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   BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01   

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https://dejure.org/2001,6050
BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01 (https://dejure.org/2001,6050)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 StR 179/01 (https://dejure.org/2001,6050)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 StR 179/01 (https://dejure.org/2001,6050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 20 StGB; § 63 StGB
    Erörterungsmangel (Feststellung der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit); Schwere andere seelische Abartigkeit; Narzißtische Persönlichkeitsstruktur; Affektdurchbruch; Erforderliche Gesamtwürdigung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Steuerungsfähigkeit - Affektkontrolle - Seelischen Abartigkeit - Ganzheitsbetrachtung

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Beurteilung der erheblich verminderten Schuldfähigkeit durch den Richter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01
    Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat in ihren konkreten Zusammenhängen sind dabei untrennbar miteinander verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01
    Bei alledem ist zu beachten, daß es sich bei der Frage, ob eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich i.S.d. § 21 StGB ist, um eine Rechtsfrage handelt, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen zu beantworten hat (vgl. BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 2).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01
    Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat in ihren konkreten Zusammenhängen sind dabei untrennbar miteinander verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16).
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