Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2923
BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01 (https://dejure.org/2001,2923)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 StR 306/01 (https://dejure.org/2001,2923)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 306/01 (https://dejure.org/2001,2923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Öffentlichkeitsausschluss - Mündlichen Verhandlung - Informationsinteresse des Publikums - Schutz der Privatsphäre - Vergewaltigung

  • Judicialis

    GVG § 171b; ; GVG § 169 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 25 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Die Erörterung nicht mit dem fraglichen Verfahrensabschnitt zusammenhängender Fragen ist dann während des Öffentlichkeitsausschlusses in der Regel unzulässig (K Schäfer/Wickern in LR 24. Aufl. § 172 GVG Rdn. 40 f.; vgl. auch BGH GA 1982, 275 und BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Der 3. Strafsenat (BGH NStZ 1996, 398) hat hinsichtlich eines nach Ausschluß der Öffentlichkeit entgegengenommenen und erörterten Ablehnungsgesuchs vergleichbar entschieden: Das Ablehnungsverfahren sei materiell gesehen nicht Teil der vom Öffentlichkeitsprinzip bestimmten Hauptverhandlung, sondern ein selbständiges, eigenen Regeln unterliegendes Verfahren, für das Öffentlichkeit gesetzlich nicht vorgeschrieben sei.
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93

    Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Um mit dieser Vernehmung eng zusammenhängende Fragen (vgl. BGH NStZ 1994, 354) handelte es sich bei der fraglichen Verfügung sowie bei den Mitteilungen des Vorsitzenden nicht.
  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, daß etwa der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen nicht vom Öffentlichkeitsgrundsatz umfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135) und es sich auch bei der während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erfolgten Mitteilung des Vorsitzenden, daß bestimmte Vernehmungsprotokolle eingegangen seien, von denen er den Verteidigern Abschriften übergab, nicht um einen eigenständigen Verfahrensabschnitt handelt, für den die Öffentlichkeit wiederhergestellt werden muß (BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98

    Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, daß etwa der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen nicht vom Öffentlichkeitsgrundsatz umfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135) und es sich auch bei der während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erfolgten Mitteilung des Vorsitzenden, daß bestimmte Vernehmungsprotokolle eingegangen seien, von denen er den Verteidigern Abschriften übergab, nicht um einen eigenständigen Verfahrensabschnitt handelt, für den die Öffentlichkeit wiederhergestellt werden muß (BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 73/01

    Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Beiordnung; Antrag auf Bestellung eines Beistands;

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Der Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren ist aufgrund der fortwirkenden Beistandsbestellung durch das Landgericht gegenstandslos (vgl. Senatsentscheidungen vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - und vom 8. März 2001 - 1 StR 73/01).
  • BGH, 31.08.1999 - 1 StR 367/99

    Prozeßkostenhilfe; Nebenklage; Beistand

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Der Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren ist aufgrund der fortwirkenden Beistandsbestellung durch das Landgericht gegenstandslos (vgl. Senatsentscheidungen vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - und vom 8. März 2001 - 1 StR 73/01).
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 438/84

    Ausnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Der Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit ist jedoch jedenfalls dann ausgeräumt, wenn der Mangel durch Wiederholung der Prozeßhandlung geheilt worden ist oder sich diese Maßnahme - wie hier - aus besonderen Gründen als überflüssig erweist (BGHSt 33, 99; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 90).
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
    Unter "mündlicher Verhandlung" ist die Hauptverhandlung zu verstehen (BGHSt 4, 279, 283; vgl. Eb. Schmidt, StPO § 338 Rdn. 29: "die Hauptverhandlung mit all ihren Bestandteilen und während ihrer ganzen Dauer").
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Handlungen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung vorgenommen werden dürfen oder jedenfalls außerhalb der Hauptverhandlung in Abänderung von Anordnungen in der Hauptverhandlung ergehen dürfen, können auch im Rahmen der Hauptverhandlung während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erledigt werden, ohne daß darin ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit liegt (vgl. BGH NStZ 2002, 106, 107).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung;

    Solche Vorgänge sind jedoch vom Schutzbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes von vornherein nicht erfasst, so dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt (BGH NStZ 2002, 106, 107; NJW 2003, 2761; 2004, 865, 867).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht