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   BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00   

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https://dejure.org/2000,3805
BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00 (https://dejure.org/2000,3805)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2000 - 3 StR 307/00 (https://dejure.org/2000,3805)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2000 - 3 StR 307/00 (https://dejure.org/2000,3805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßregelanordnung - Ablehnung - Sicherungsverwahrung - Verurteilung - Verbrechen - Hang - Begehung - Straftat - Neigung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB ... § 176 a Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 176 a Abs. 4 Nr. 2; ; StGB § 224 Nr. 2; ; StGB § 224 Nr. 5; ; StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66
    Vorliegen eines Hanges bei einem jungen Straftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00
    Die wegen der Fallbesonderheiten hier wirksam auf die Ablehnung dieser Maßregel beschränkte (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; BGH NStZ 1999, 473), auf die Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.

    Zu dem bei dieser Ermessensentscheidung anzulegenden Maßstab verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHR StGB § 66 III Begründung 1 = NStZ 1999, 473.

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00
    Die wegen der Fallbesonderheiten hier wirksam auf die Ablehnung dieser Maßregel beschränkte (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; BGH NStZ 1999, 473), auf die Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen Täter, der das 21. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten hat, wenngleich bei ihm die Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Prüfung bedarf (vgl. BGHR StGB § 66 II Gefährlichkeit 1; BGH, Beschl. vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, insoweit in BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 4 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen Täter, der das 21. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten hat, wenngleich bei ihm die Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Prüfung bedarf (vgl. BGHR StGB § 66 II Gefährlichkeit 1; BGH, Beschl. vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, insoweit in BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 4 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08

    Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Ob ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten anzunehmen ist, beurteilt sich bei § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB wie auch im Fall des § 66 Abs. 2 StGB danach, ob die Vorverurteilung und/oder die abzuurteilenden Anlasstaten symptomatisch für die verbrecherische Neigung des Täters und die von ihm ausgehende Gefährlichkeit sind, das heißt, die Anlasstaten sind daraufhin zu würdigen, ob aus ihnen bereits auf einen Hang zur Begehung "erheblicher Straftaten", namentlich solcher, die unter den Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB fallen, geschlossen werden kann, ob sich also bereits in ihnen ein solcher Hang hinreichend deutlich manifestiert hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 1; BGH, Urt. vom 23. August 2000 - 3 StR 307/00).
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