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   BGH, 17.01.2002 - 3 StR 477/01   

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https://dejure.org/2002,5025
BGH, 17.01.2002 - 3 StR 477/01 (https://dejure.org/2002,5025)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - 3 StR 477/01 (https://dejure.org/2002,5025)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 3 StR 477/01 (https://dejure.org/2002,5025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Unberechtigte Aufenthalt in der Bundesrepublik - Schwere der Schuld - Tateinheit - Tatmehrheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2
    Gesamtwürdigung bei der Prüfung der besonderen Schuldschwere

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 477/01
    Im Rahmen der Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände und der Täterpersönlichkeit, die für die Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld erforderlich ist (vgl. BGHSt 40, 360, 370), hat das Landgericht zu Lasten der Angeklagten gewertet, daß sie die zwei Mordmerkmale "Handeln aus niedrigen Beweggründen" und "Heimtücke" verwirklicht, darüber hinaus einen verwerflichen Vertrauensbruch begangen hat und dann weiter ausgeführt: "Schließlich - für die Kammer nicht von wesentlicher Bedeutung - hat die Angeklagte tateinheitlich den Tatbestand des unberechtigten Aufenthalts in Deutschland verwirklicht, welcher gegenüber § 211 StGB ein eigenes Schutzgut enthält." Der der leichten Kriminalität zuzurechnende Verstoß gegen das Ausländergesetz ist für die Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld ersichtlich ohne jede Bedeutung.
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 477/01
    nur heranziehen soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w. N.).
  • BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08

    Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

    Dies wäre beispielsweise dann auszuschließen, wenn es sich bei den weiteren Straftaten um solche handeln würde, die der leichten Kriminalität zuzurechnen wären; solche Taten sind regelmäßig für die Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 137 zu einem Verstoß gegen das Ausländergesetz).
  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Einzelne Umstände können z.B. ein Geständnis, auf das sich die Beweiswürdigung maßgeblich stützt (BGH, Urteil vom 30.03.2006 - 4 StR 567/05 -, NStZ 2006, 505 [506, Rn. 6]), die soziale Integration des Täters (BGH, Urteil vom 21.01.1993 - 4 StR 560/92 -, NStZ 1993, 235 [236]), die psychische Verfassung des Täters (BGH, Urteil vom 03.09.2002 - 5 StR 139/02 -, NStZ 2003, 146 [148, Rn. 11]), der Umstand, dass das Opfer minderjährige Kinder hinterlässt (BGH, Urteil vom 28.08.1984 - 1 StR 427/84 -, zitiert nach juris), u.U. die Verwirklichung von mindestens zwei Mordmerkmalen (BGH, Beschluss vom 08.09.2005 - 1 StR 159/05 -, NStZ-RR 2006, 236 [237]), ein verwerflicher Vertrauensbruch (BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - 3 StR 477/01 -, NStZ-RR 2002, 137 [138] und im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene weitere schwere Straftaten (BGH, Urteil vom 02.03.1995 - 1 StR 595/94 -, NStZ 1995, 493 [494]) sein.
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