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   BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87   

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https://dejure.org/1988,2237
BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87 (https://dejure.org/1988,2237)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1988 - 2 StR 447/87 (https://dejure.org/1988,2237)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1988 - 2 StR 447/87 (https://dejure.org/1988,2237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Berücksichtigung des Eintritts eines Strafklageverbrauchs - Entscheidung über Entschädigung eine Angeklagten für erlittene Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO § 160 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87
    Der Begriff der Tat im Sinne dieser Vorschrift richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 264 StPO; eine sachlich-rechtliche Tat ist auch eine einzige Tat im Sinne des § 264 StPO (BVerfGE 45, 434, 435 [BVerfG 07.09.1977 - 2 BvR 674/77]; BGHSt 29, 288, 292).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87
    Der Begriff der Tat im Sinne dieser Vorschrift richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 264 StPO; eine sachlich-rechtliche Tat ist auch eine einzige Tat im Sinne des § 264 StPO (BVerfGE 45, 434, 435 [BVerfG 07.09.1977 - 2 BvR 674/77]; BGHSt 29, 288, 292).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87
    Des weiteren spricht angesichts der nicht ganz unerheblichen Menge des Rauschgifts, das der Angeklagte im Januar 1986 besaß, und angesichts des Auffindungszeitpunktes vieles dafür, daß es sich auch dabei um (Rest)Bestände des von ihm nach dem landgerichtlichen Urteil zum Weiterverkauf beschafften Haschischs und Kokains gehandelt hat, zumal das Amtsgericht diese Betäubungsmittel offenbar nicht als Teil des ab Anfang 1985 unentgeltlich erworbenen Stoffes angesehen hat, da sonst die Begehungsform des Besitzes in der des Erwerbs aufgegangen wäre (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - BGH NStZ 1981, 352; BGH Strafverteidiger 1982, 401).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87
    Des weiteren spricht angesichts der nicht ganz unerheblichen Menge des Rauschgifts, das der Angeklagte im Januar 1986 besaß, und angesichts des Auffindungszeitpunktes vieles dafür, daß es sich auch dabei um (Rest)Bestände des von ihm nach dem landgerichtlichen Urteil zum Weiterverkauf beschafften Haschischs und Kokains gehandelt hat, zumal das Amtsgericht diese Betäubungsmittel offenbar nicht als Teil des ab Anfang 1985 unentgeltlich erworbenen Stoffes angesehen hat, da sonst die Begehungsform des Besitzes in der des Erwerbs aufgegangen wäre (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - BGH NStZ 1981, 352; BGH Strafverteidiger 1982, 401).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Der Begriff der Tat i. S. d. Art. 103 Abs. 3 GG richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 264 StPO (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8) und ist somit als der geschichtliche sowie damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Die rechtskräftige Aburteilung des Handeltreibens mit den Ecstasy-Tabletten - und damit der Strafklageverbrauch - erfaßt deshalb hier entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA 18) nicht nur den Verkauf der jeweils 100 Ecstasy-Tabletten, sondern auch die beiden Verkaufsfälle von Amphetamin (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 1).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des

    Trotz der Entscheidung für einen prozessual eigenständigen Tatbegriff gilt nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes - von Ausnahmen im Bereich der Organisationsdelikte abgesehen - weiterhin der Grundsatz, dass Idealkonkurrenz im Sinne von § 19 OWiG steht mit der Annahme einer prozessualen Tat korrespondiert (vgl. etwa BGHSt 45, 211 (213); BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8).
  • BGH, 28.12.2006 - 1 StR 534/06

    Strafklageverbrauch - europäisches ne bis in idem (Schengener

    Das Verfahren ist somit wegen eines vor der Entscheidung des Landgerichts eingetretenen Prozesshindernisses unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 206a Abs. 1 StPO durch Beschluss einzustellen (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8; BGHSt 13, 128, 129).
  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

    Das gilt insbesondere für die Frage, ob ein bestimmtes Geschehen unselbständiger Teil einer fortgesetzten Handlung bzw. eines Dauerdeliktes ist oder als eine selbständige Tat bewertet werden muß (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 1, 3, 8, 12; BGHSt 33, 122 ff; 29, 288 ff; BGHStV 81, 397; 85, 183).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die UA S. 3 unten aufgeführte Bestrafung des Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu prüfen haben, ob die Strafklage verbraucht ist oder - falls jenes Urteil nicht rechtskräftig sein sollte - anderweitige Rechtshängigkeit vorliegt (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8).
  • OLG Koblenz, 27.04.2005 - 1 Ss 121/05

    Verfassungsrecht: ne bis in idem

    Selbst wenn der Besitz nicht vollständig im Handeltreiben aufginge, bestünde zwischen beiden Delikten Tateinheit (BGH StV 1998, 593 ; Körner, BtMG , § 29 Rdnr. 639 m.w.N.), die diese sachlich-rechtlich und damit auch verfahrensrechtlich zu einer einzigen Tat verbände (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8 und BtMG § 29 Strafklageverbrauch 3).
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