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   BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97   

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https://dejure.org/1997,6671
BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97 (https://dejure.org/1997,6671)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1997 - 3 StR 346/97 (https://dejure.org/1997,6671)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1997 - 3 StR 346/97 (https://dejure.org/1997,6671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an früheren Entscheidungen gegen Mitbeteiligte - Anwerben und Verbringen einer Minderjährigen in ein Bordell zur Vorbereitung auf die Prostitutionsausübung - Anforderungen an einen gemeinsam gefassten Tatplan im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180a, § 180b, § 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97
    Dagegen tritt die von der Strafkammer weiter angenommene Alternative des § 180 b Abs. 2 Nr. 1 StGB (Einwirken auf eine Person in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist) in beiden Fällen, auch in dem Fall zum Nachteil der Alicja Ru., aus Rechtsgründen hinter schwerem Menschenhandel nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB zurück, da sie gegenüber dieser schwereren Strafvorschrift - anders als die dem Jugendschutz dienende Alternative der Nr. 2 des § 180 b Abs. 2 StGB - keinen eigenständigen Unrechtsgehalt aufweist (Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 181 Rdn. 18; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 Rdn. 17; vgl. auch BGHSt 42, 179, 183 zur ähnlichen Problematik bei § 180 b Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97
    Die Verfahrensrüge ist unbegründet, da die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen gegen Mitbeteiligte keinen Ablehnungsgrund darstellt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 24 II Befangenheit 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97
    Daß er diese Entscheidung ausdrücklich oder stillschweigend, etwa aus der Haft heraus, geändert habe, ist nicht festgestellt (vgl. zur Fortsetzung der Zuhälterei nach Verhaftung BGH NStZ 1982, 379 f.).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    An der Tat der Angeklagten E. und G. nach §§ 180 b Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB (zu den Konkurrenzen vgl. BGHSt 42, 179, 183; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3) kommt eine Beteiligung des Angeklagten T. zumindest als Gehilfe (§ 27 StGB) in Betracht.
  • BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03

    Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller

    Zwar sind die genannten Verbrechen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - jeweils tateinheitlich mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei verwirklicht worden; eine zur Annahme von Tateinheit führende Verklammerung der Verbrechenstatbestände durch das tateinheitlich begangene Vergehen scheitert jedoch am Fehlen zumindest annähernder Wertgleichheit (vgl. BGHSt 39, 390, 391 f.; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 29 f.).
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