Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2328
BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92 (https://dejure.org/1992,2328)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - 1 StR 399/92 (https://dejure.org/1992,2328)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 399/92 (https://dejure.org/1992,2328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ausschluss einer alkoholbedingten Schuldunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26
  • NStZ 1993, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Er berief sich insoweit auf neuere Untersuchungen (Haffner u.a. BA 1992, 53; in gleichem Sinne schon Haffner u.a. BA 1991, 46), die in Zweifel ziehen, daß ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille, wie ihn die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHSt 37, 231, 237; ebenso Salger DRiZ 1989, 174, 175) auf der Grundlage des Gutachtens von Gerchow u.a. in BA 1985, 77 annimmt, ausreicht, um angesichts der beschleunigten Athanolelimination bei Alkoholikern eine Benachteiligung dieser Personengruppe bei der Berechnung der maximalen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration mit genügender Sicherheit auszuschließen.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Soweit eine auf das unmittelbare Tatgeschehen beschränkte Erinnerungslücke vorliegt, ist den Urteilsgründen zu entnehmen, daß die Strafkammer ein bloßes Verdrängen belastender Umstände annimmt (vgl. dazu Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 44 f., 259 sowie Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Je weiter der Zeitpunkt der Blutentnahme von der Tatzeit entfernt ist, desto geringer wird aber die Aussagekraft der errechneten Blutalkoholkonzentration und desto mehr gewinnen andere Beweisanzeichen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit an Bedeutung (BGHSt 35, 308, 315; 36, 286, 289 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; ebenso v. Gerlach BA 1990, 305, 310).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Je weiter der Zeitpunkt der Blutentnahme von der Tatzeit entfernt ist, desto geringer wird aber die Aussagekraft der errechneten Blutalkoholkonzentration und desto mehr gewinnen andere Beweisanzeichen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit an Bedeutung (BGHSt 35, 308, 315; 36, 286, 289 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; ebenso v. Gerlach BA 1990, 305, 310).
  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Das ist in einem Fall der vorliegenden Art zulässig, wenn der Tatrichter seiner Verpflichtung nachkommt, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen des Gutachtens und die vom Sachverständigen daraus gezogenen Schlußfolgerungen insoweit mitzuteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH NJW 1989, 176, 178 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Er berief sich insoweit auf neuere Untersuchungen (Haffner u.a. BA 1992, 53; in gleichem Sinne schon Haffner u.a. BA 1991, 46), die in Zweifel ziehen, daß ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille, wie ihn die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHSt 37, 231, 237; ebenso Salger DRiZ 1989, 174, 175) auf der Grundlage des Gutachtens von Gerchow u.a. in BA 1985, 77 annimmt, ausreicht, um angesichts der beschleunigten Athanolelimination bei Alkoholikern eine Benachteiligung dieser Personengruppe bei der Berechnung der maximalen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration mit genügender Sicherheit auszuschließen.
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Doch hält es der Senat für ausgeschlossen, bei der Prüfung eines minder schweren Falles sei übersehen worden, daß beim Angeklagten wieder ein Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum bestand, der ihm nicht ohne weiteres erschwerend angelastet werden durfte (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1985, 102 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 480/91

    Keine Strafmilderung bei früheren Alkoholdelikten

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Die bloße Beeinträchtigung der Widerstandskräfte gegen die Alkoholaufnahme beseitigt aber, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. September 1991 - 1 StR 480/91 - ausgesprochen hat, die Vorwerfbarkeit nicht - "der Umstand mag im Einzelfall vom Tatrichter berücksichtigt werden".
  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Doch hängt die Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, von einer Gesamtwertung aller Umstände ab, die unter dem Aspekt der Schuld (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) dem konkreten Fall sein Gepräge geben (BGH NJW 1986, 793 f. [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
    Ihre Überzeugungsbildung, die ergibt, daß das Hemmungsvermögen des Angeklagten keinesfalls aufgehoben war, ist um so weniger zu beanstanden, als es sich um ein Tötungsverbrechen handelte, bei dem ein ansprechbarer Täter eine besonders hohe Hemmschwelle zu überwinden hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 482/91 - sowie Beschluß vom 23. Juni 1992 - 5 StR 280/92).
  • BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84

    Vorwerfbarkeit überhöhten Alkoholgenusses

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Ein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssatz, daß wegen der "'Alkoholgewöhnung" bei dem Angeklagten von dem Ergebnis der Blutprobe mit einem höheren als dem bislang in der Rechtsprechung zugrundegelegten Abbauwert von 0, 2 Promille/h auf den Tatzeitpunkt zurückzurechnen sei, ist in der Rechtsprechung bisher nicht anerkannt (vgl. BGH NStZ 1997, 591, 592; BGHR StGB § 21 BAK 26; BGH, Beschluß vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Diesen Standpunkt hat der Senat im Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89 - (BGHSt 36, 286 ff. [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89] mit Anm. Blau JR 1990, 294 f., von Gerlach BA 1990, 305 ff. und Weider StV 1990, 108) und unter anderem in einem weiteren Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 399/92 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26) bekräftigt (zust. Blau BA 1991, 1, 4 f.; Foth in FS für Salger, 1995, S. 31, 34; von Gerlach BA 1990, 305, 311 ff.; Rengier/Forster BA 1987, 161, 167; Schewe in FS zum 25jährigen Bestehen des Bundes gegen Alkohol im Straßenverkehr aaO. S. 171, 179 f. und in FS für Ventzlaff S. 39, 47).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Dies könnte zur Folge haben, daß die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Rückrechnung zugrundezulegenden stündlichen Abbauwerte (vgl. BGHSt 37, 231, 237 und 238) bei diesem Personenkreis nicht mehr dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen (vgl. auch BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26, wo diese Frage offen gelassen worden ist).
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 9/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Blutalkoholberechnung

    Eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ist wegen der festgestellten aussagefähigen psychodiagnostischen Kriterien ausgeschlossen, zumal der errechneten maximalen Tatzeit-BAK wegen der langen Zeit der Rückrechnung und der Alkoholgewöhnung des Angeklagten keine große Indizwirkung zukommt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26; BGH NStZ 1997, 591 f.; BGH NStZ-RR 1997, 162).
  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Unterbringung: widersprüchliche Begründung

    Die bloße Beeinträchtigung der Widerstandskräfte gegen die Alkoholaufnahme beseitigt aber die Vorwerfbarkeit nicht - der Umstand mag im Einzelfall vom Tatrichter berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 24. September 1991 - 1 StR 480/91 und vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 399/92).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

    Zur Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB hätte es deshalb unter Darlegung der dafür geltenden Grundsätze (BGHSt 37, 231, 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 5, 10 und 26) und Beachtung eines naheliegenden Nachtrunkes einer genauen Berechnung bedurft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht