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   BGH, 11.06.2002 - StB 12/02   

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https://dejure.org/2002,12394
BGH, 11.06.2002 - StB 12/02 (https://dejure.org/2002,12394)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - StB 12/02 (https://dejure.org/2002,12394)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - StB 12/02 (https://dejure.org/2002,12394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StPO; § 70 Abs. 2 StPO; § 129 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    Erzwingungshaft; umfassendes Aussageverweigerungsrecht (Risiko der Falschbelastung durch den Angeklagten); ne bis in idem; Strafanklageverbrauch bei Organisationsdelikten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Verstoß gegen das BtMG - Erzwingungshaft - Zeugniserzwingung - Kriminelle Vereinigung - PKK - Auskunftsverweigerungsrecht - Strafklageverbrauch

  • Judicialis

    BtMG § 31; ; StGB § 129; ; StPO § 55; ; StPO § 56; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4; ; StPO § 70 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
    Allerdings hat der Grundsatz des Strafklageverbrauchs in der Senatsentscheidung BGHSt 29, 288, 294 für den Bereich der Organisationsdelikte Einschränkungen erfahren.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
    Für die Inanspruchnahme eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts kann sich der Beschwerdeführer auch nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 (2 BvR 1249/01 = StV 2002, 177) berufen.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
    Auch die Überlegungen, die der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 - (BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1) zur Annahme mehrerer prozessualer Taten bei einem Organisationsdelikt angestellt hat, führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 16.10.2014 - AK 32/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht);

    Materiellrechtlich stehen die einzelnen Betätigungsakte zu dem Organisationsdelikt der mitgliedschaftlichen Beteiligung in Tateinheit, wobei mehrere solcher Taten durch die Klammerwirkung des Organisationsdelikts ebenfalls zur Tateinheit verbunden werden, wenn sie im Verhältnis zu diesem leichter oder annähernd gleichwertig sind (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 mwN; s. auch Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 11).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02 , NStZ 2002, 607,.
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