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   BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91   

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BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91 (https://dejure.org/1991,974)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1991 - 5 StR 180/91 (https://dejure.org/1991,974)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 5 StR 180/91 (https://dejure.org/1991,974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der Wiedervereinigung Deutschlands

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Heroin - DDR - Einfuhr - Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in die ehemalige DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 1
  • NJW 1991, 2300
  • MDR 1991, 779
  • NStZ 1991, 495
  • NJ 1991, 418
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91
    Welches Strafrecht auf Taten anzuwenden ist, die in der Deutschen Demokratischen Republik vor deren am 3. Oktober 1990 erfolgtem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, richtet sich grundsätzlich nach § 2 StGB (vgl. schon Senatsurteil NJW 1991, 1242, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - 5 StR 461/90 - und vom 21. Dezember 1990 - 5 StR 535/90 -).

    Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes i.V.m. den Vorschriften des StGB sind im konkreten Fall nach dem gebotenen Gesamtvergleich (vgl. Senatsurteil NJW 1991, 1242, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) milder als die Regelungen der § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 Buchst. c Suchtmittelgesetz der DDR i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB-DDR.

  • BGH, 21.12.1990 - 5 StR 535/90

    Bestimmung des Strafmaßes bei Mord

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91
    Welches Strafrecht auf Taten anzuwenden ist, die in der Deutschen Demokratischen Republik vor deren am 3. Oktober 1990 erfolgtem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, richtet sich grundsätzlich nach § 2 StGB (vgl. schon Senatsurteil NJW 1991, 1242, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - 5 StR 461/90 - und vom 21. Dezember 1990 - 5 StR 535/90 -).
  • BGH, 17.12.1990 - 5 StR 461/90

    Bestimmung des Strafmaßes - Revision

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91
    Welches Strafrecht auf Taten anzuwenden ist, die in der Deutschen Demokratischen Republik vor deren am 3. Oktober 1990 erfolgtem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, richtet sich grundsätzlich nach § 2 StGB (vgl. schon Senatsurteil NJW 1991, 1242, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - 5 StR 461/90 - und vom 21. Dezember 1990 - 5 StR 535/90 -).
  • LG Krefeld, 11.07.1990 - 3 O 58/89
    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91
    Indes liegt - trotz dieser Besonderheit - in der durch Art. 8 des Einigungsvertrages geregelten Austauschung des bis dahin in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet geltenden Strafrechts eine Änderung des Gesetzes im Sinne des § 2 StGB (Wasmuth DtZ 1990, 294, 297 und Kinkel NJW 1991, 340, 341 sprechen von "Ersetzung", Grünwald StV 1991, 31, 32 und Samson NJW 1991, 335, 336 von "Ablösung", Vormbaum a.a.O. von "Übertragung").
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Dieser Ausgangspunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 320; 38, 1, 3; 38, 18; 38, 88; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 5).
  • BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Welches Strafrecht auf Taten anzuwenden ist, die in der ehemaligen DDR vor deren am 3.10.1990 erfolgten Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, richtet sich grundsätzlich nach § 2 StGB (BGH, Urteil vom 11.6.1991, NStZ 1991, 495 m. N.).

    Hinzu kommen muß, daß beide Vorschriften, ein gemeinsames Schutzgut enthalten (vergl. BGH, Urteil vom 11.6.1991, NStZ 1991, 495, 496).

    Wäre der Schutzzweck des § 211 StGB/DDR ausschließlich darauf gerichtet, den Wahlvorgang an sich zu schützen, mithin ausschließlich die staatliche Ordnung der DDR, dann wäre eine vor dem Inkrafttreten des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes begangene Wahlfälschung strafrechtlich nicht mehr verfolgbar (im Ergebnis ebenso Vormbaum aaO. Seite 179; Liebig aaO. Seite 375; offen gelassen, aber in der Tendenz ebenso BGH, Urteil vom 11.6.1991 aaO. Seite 496).

    2 sind im konkreten Falle nach dem gebotenen Gesamtvergleich (BGH, Urteil vom 11.6.1991 aaO. Seite 496 mit Nachweisen) das mildere Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB .

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    a) Der Strafbarkeit steht nicht der Umstand entgegen, daß sich § 244 StGB-DDR einerseits und § 336 StGB andererseits vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf Tathandlungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten bezogen haben (vgl. BGHSt 38, 1, 2), und daß § 336 StGB nur den Schutz der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland erfaßt (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Durch die Vielzahl der Teilakte erreichte das verkaufte Kokain einen großen Abnehmerkreis, der sich nach den Feststellungen jedenfalls vorwiegend aus jungen Menschen zusammensetzte; damit verletzte das Vorgehen des Angeklagten das geschützte Rechtsgut der Volksgesundheit (vgl. BGHSt 38, 1, 3) in besonders intensiver Form.
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    § 2 StGB selbst ist nämlich nur auf den Fall zugeschnitten, daß eine Strafnorm innerhalb desselben räumlichen Geltungsbereichs zwischen Tatbegehung und Aburteilung geändert wird, während Art. 315 Abs. 1 EGStGB den Fall betrifft, daß Strafnormen aus zwei verschiedenen Geltungsbereichen und zwei unterschiedlichen Staats- und Gesellschaftsordnungen miteinander verglichen werden sollen, um die dem Angeklagten günstigste Norm zu ermitteln (vgl. BGHSt 38, 1).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Somit gilt, daß die bis zum Beitritt bestehende und nicht verjährte Verfolgbarkeit von Alttaten in der DDR nicht beseitigt, sondern so wie sie bestand auf die Bundesrepublik übergegangen ist (vgl. auch Samson NJW 1991, 335 ff.: Die Bundesrepublik hat mit dem Beitritt die Rechtspositionen der DDR übernommen; Tröndle aaO S. 245; vgl. auch BGHSt 38, 1, 2).
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01

    Umfassende Beweiswürdigung; Beweisaufnahme; Zulässigkeit der Verfahrensrüge

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht und ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; 38, 1, 15; BGH NJW 1992, 2840, 2841).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Ein unmittelbarer Rückgriff auf § 2 StGB, dessen Rechtsvorschriften über die zeitliche Geltung von Strafgesetzen auf innerstaatliche Rechtsänderungen zugeschnitten sind, scheidet ebenfalls aus (a.A. wohl BGHSt 38, 1, 2 in einer für die Entscheidung der dortigen Rechtsfrage nicht tragenden Erwägung).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

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