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   BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98 (2)   

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BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98 (2) (https://dejure.org/1999,595)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1999 - 5 StR 193/98 (2) (https://dejure.org/1999,595)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98 (2) (https://dejure.org/1999,595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 121 Abs. 2 GVG;
    Vermögenssschaden; Anstellungsbetrug; Täuschung über frühere Tätigkeit beim MfS

  • DFR

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anstellungsbetrug durch Amtserschleichung als Unterfall des Eingehungsbetrugs; Täuschung eines Bewerbers um eine Beamtenstellung über seine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR; Ausschluss der persönlichen Eignung für das angestrebte Amt; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 1
  • NJW 1999, 1485
  • NStZ 1999, 302
  • NJ 1999, 324
  • DVBl 1999, 940 (Ls.)
  • JR 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 353/60

    Strafbarkeit wegen Betruges - Gesetzliche Voraussetzung für die Wahl zum

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Es ist mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß der Angeklagte bei Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere nennt das Kammergericht: GA 1956, 121; Urteile vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 -, 8. Juli 1.955 - 5 StR 115/55 27. September 1960 - 5 StR 323/60 - und 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -) wegen vollendeten Betruges zu verurteilen wäre.

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    Entsprechendes gilt für falsche Angaben zum Lebensalter und zur Laufbahn des Beamten, wenn er dadurch unberechtigt ,ein höheres Gehalt erlangt (BGH, Urteil vom 27. September 1960 -5 StR 323/60 - und vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54.

    1961 - 5 StR 353/60 -, wo ausgeführt wird, daß die einstellende Körperschaft (bei fehlender Qualifikation) stets einen Schaden erleide, weil die Dienste des Beamten bei ihr keinen "Preis" hätten.

    (8) Der 5. Strafsenat hat seine Rechtsprechung zur charakterlichen Ungeeignetheit trotz fachlicher Geeignetheit im Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - fortgeführt und dahin präzisiert, daß der Beamte über solche Umstände täuschen muß, die seiner Einstellung rechtlich entgegenstehen oder seine Entlassung rechtlich erforderlich machen.

    Gleichwohl würde das Kammergericht deshalb mit seiner Rechtsansicht, es liege kein Vermögensschaden vor, obwohl der Angeklagte wegen fehlender persönlicher Eignung bei einer Ermessensreduzierung auf Null nicht hätte angestellt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, insbesondere von den Urteilen des 5. Strafsenats vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 und Vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    b) Die zweite Fallgruppe - dazu gehört die Vorlegungsfrage - bilden Täuschungshandlungen über Umstände, die im Hinblick auf die persönliche -Eignung des Beamten (vgl. dazu BVerfGE 92, 140, 151; 96, 189, 197) für das angestrebte Amt unerläßlich sind.

    Auch muß der Absicht des Einigungsvertrages, die ehemaligen Bediensteten der DDR weitgehend - aber eben nur weitgehend - in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren (BVerfGE 92, 140, 154; 96, 171, 183), Rechnung getragen werden.

    cc) Die Auffassung des Kammergerichts steht - jedenfalls, weil die MfS-Tätigkeit des Angeklagten im Zeitpunkt der Täuschung nicht lange zurücklag - auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonderkündigungsrecht (BVerfGE 92, 140; 96, 171; 96, 189).

    Allerdings ist die "politische Vorbelastung" für die Frage des Sonderkündigungsrechtes nicht allein maßgeblich (BVerfGE 92, 140, 153 ff.).

  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Es ist mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß der Angeklagte bei Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere nennt das Kammergericht: GA 1956, 121; Urteile vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 -, 8. Juli 1.955 - 5 StR 115/55 27. September 1960 - 5 StR 323/60 - und 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -) wegen vollendeten Betruges zu verurteilen wäre.

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    (6) In dem Fall, der dem Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 - zugrunde lag, hatte der Angeklagte seine Anstellung beim Braunschweigischen Staatsministerium als Preisbildner, dem "wichtige Entscheidungen zur selbständigen Erledigung anvertraut waren", erschlichen, indem er unter anderem mehrere Vorstrafen (u. a. Hehlerei) verschwieg.

    Gleichwohl würde das Kammergericht deshalb mit seiner Rechtsansicht, es liege kein Vermögensschaden vor, obwohl der Angeklagte wegen fehlender persönlicher Eignung bei einer Ermessensreduzierung auf Null nicht hätte angestellt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, insbesondere von den Urteilen des 5. Strafsenats vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 und Vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 - BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).

    Bei diesem Wertvergleich kann bei längerer Dauer des Dienstverhältnisses aber auch die spätere tatsächliche Leistung des Verpflichteten als Indiz für die bei Vertragsschluß bestehende Gefährdung herangezogen werden (BGHSt 17, 254, 256).

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    (9) In späteren Entscheidungen, die zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen ergangen sind (BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254 und zuletzt BGH NJW 1978, 2042), hat der Bundesgerichtshof die zum Anstellungsbetrug durch Beamte ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung aufrechterhalten.

  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Er ist danach so durchzuführen, daß das Vermögen vor der Verfügung zu vergleichen ist mit dem Vermögen nach der Verfügung (BGHSt 16, 220; BGH wistra 1988, 188; BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 506).

    Da die Vertragspflichten bei Vertragsabschluß - nicht aber die künftig erbrachten Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung - zu vergleichen sind, handelt es sich um einen Gefährdungsschaden (BVerfG Kammer - NStZ 1998, 506), der schadensgleich sein muß, um einen Vermögensschaden zu begründen.

    Die speziellen Grundsätze zum Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB beim Anstellungsbetrug durch Amtserschleichung hat der Bundesgerichtshof in Entscheidungen aus den 50er und 60er Jahren entwickelt (vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1998, 506; kritisch zu der BGH-Rechtsprechung mit beachtlichen Gegenargumenten: Geppert, Zur Strafbarkeit des Anstellungsbetruges, insbesondere bei Erschleichung einer Amtsstellung, demnächst in Festschrift für H.-J. Hirsch).

    Die spezielle Frage, ob der Behörde ein Vermögensschaden entsteht, wenn sie einen (Polizei-)Beamten einstellt, dem wegen seiner früheren Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des MfS die persönliche Zuverlässigkeit fehlt, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich noch nicht entschieden (vgl. aber BVerfG -Kammer - NStZ 1998, 506).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Auch muß der Absicht des Einigungsvertrages, die ehemaligen Bediensteten der DDR weitgehend - aber eben nur weitgehend - in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren (BVerfGE 92, 140, 154; 96, 171, 183), Rechnung getragen werden.

    cc) Die Auffassung des Kammergerichts steht - jedenfalls, weil die MfS-Tätigkeit des Angeklagten im Zeitpunkt der Täuschung nicht lange zurücklag - auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonderkündigungsrecht (BVerfGE 92, 140; 96, 171; 96, 189).

    Der Zeitfaktor ist zu berücksichtigen (BVerfGE 96, 171, 187 f.): ,Persönliche Haltungen können sich ebenso wie die Einstellung zur eigenen Vergangenheit im Lauf der Zeit ändern.

  • BGH, 06.07.1954 - 5 StR 192/54

    Tatbestand der falschen Anschuldigung - Entziehung elektrischer Arbeit - Anzeige

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 - BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).

    (4) In dem Fall, der dem Urteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 192/54 - zugrunde lag, hatte der Angeklagte - er war im Lohnbüro einer Polizeischule angestellt -seine Zugehörigkeit zur SS und seine Vorstrafen (u. a. Unterschlagung) verschwiegen.

    Während im Urteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 192/54 - noch darauf abgestellt worden war, ob die Behörde einen wegen seiner Vergangenheit ungeeigneten Beamten entlassen könne, stellte der Senat nunmehr entscheidend darauf ab, ob die Behörde den Bewerber entlassen müsse, wenn sein Vorleben ihn so bemakelte, daß er für die Stelle schlechthin ungeeignet war: "Nur wenn ein fachlich durchschnittlich leistungsfähiger Bewerber aus anderen Gründen derart ungeeignet ist, daß selbst der wohlwollendste Behördenleiter ihn nicht anstellen darf, so daß es sich nicht mehr um eine Frage des Ermessens handelt, dann kann von einem solchen Bewerber durch Täuschung über den Eignungsmangel Betrug begangen werden.

  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Es ist mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß der Angeklagte bei Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere nennt das Kammergericht: GA 1956, 121; Urteile vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 -, 8. Juli 1.955 - 5 StR 115/55 27. September 1960 - 5 StR 323/60 - und 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -) wegen vollendeten Betruges zu verurteilen wäre.

    Entsprechendes gilt für falsche Angaben zum Lebensalter und zur Laufbahn des Beamten, wenn er dadurch unberechtigt ,ein höheres Gehalt erlangt (BGH, Urteil vom 27. September 1960 -5 StR 323/60 - und vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54.

    (5) Dem Urteil vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 - lag der Fall zugrunde, daß der Angeklagte bei der Bewerbung um eine Stadtratsstelle akademische Grade vorgespiegelt hatte.

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 - BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    (9) In späteren Entscheidungen, die zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen ergangen sind (BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254 und zuletzt BGH NJW 1978, 2042), hat der Bundesgerichtshof die zum Anstellungsbetrug durch Beamte ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung aufrechterhalten.

  • BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53

    Schädigung des Ansehens der Schutzpolizei - Verstoß gegen die Mannszucht -

    Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
    (3) In dem Fall, der dem Urteil vom 13. August 1953 - 4 StR 320/53 zugrunde lag, hatte der Angeklagte die Einstellung und Beförderung als Polizeibeamter durch das Verschweigen von Vorstrafen erschlichen.

    aa) Der Senat kann offen lassen, ob charakterliche oder sittliche Mängel" (so die Vorlegungsfrage), soweit sie eine bloße innere Eigenschaft des Beamten sind, einen Vermögensschaden begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 1953 - 4 StR 320/53 -).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 841/51

    Strafbarkeit wegen Nötigung, einfachen Landfriedensbruchs, Beihilfe zu schwerer

  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 58/52

    Feststellungen des Vermögensschadens und der Bereicherungsabsicht - Angriffe

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 398/51
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

  • BGH, 16.03.1954 - 5 StR 552/53
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 415/92

    Kündigung: Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR -

  • BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55

    Ausschluss aus der NSDAP kraft einstweiliger Verfügung - Schwere

  • VG Berlin, 14.11.1994 - 5 A 340.94

    Wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers;

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer

  • KG, 26.02.1998 - 1 Ss 218/97
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    (a) Als Eingehungsbetrug werden Fallgestaltungen bezeichnet, in denen bereits der Abschluss eines gegenseitigen Vertrags und nicht erst die auf Grundlage des Vertrags erfolgende Leistungserbringung zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 16, 220 ; 23, 300 ; 30, 388 ; 32, 211 ; 45, 1 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 176).

    Ein Vermögensschaden und damit ein vollendeter Betrug bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses liege vor, wenn der erlangte Anspruch weniger wert sei als die übernommene Verpflichtung (vgl. BGHSt 16, 220 ; 30, 388 ; 45, 1 ; 51, 165 ; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 263 Rn. 128 ff.).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ebenso wird einer Arbeitsleistung ein wirtschaftlicher Wert abgesprochen, wenn Gesetz oder Verwaltungsvorschriften einer zu deren Entlohnung führenden Anstellung entgegenstanden, selbst wenn fachlich nicht zu beanstandende Leistungen erbracht wurden (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98 mwN).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (BGHSt 45, 1, 4; BGH NStZ 1996, 191; 1997, 32, 33).

    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220, 221; 45, 1, 4).

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