Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1990 - V ZR 22/89   

Gaststättengrundstück

Bierlieferungs- und Kaufvertrag, § 139 BGB;

§ 818 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 BGB, Bereicherungsausgleich bei Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld (Hinweis: hinsichtlich §§ 812 ff BGB als gesondert gelagerter Fall bezeichnet in «Hotelgrundstück»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 139, 812, 818 Abs. 1, 2, § 925

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belastung eines rechtsgrundlos erlangten Grundstücks mit Grundpfandrechten; Umfang des Wertersatzes

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wertersatz bei Unwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 112, 376
  • NJW 1991, 917
  • NJW-RR 1991, 649 (Ls.)
  • MDR 1991, 420
  • DNotZ 1992, 25
  • WM 1991, 516
  • BB 1991, 576



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99  

    Immobilien - Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

    Ungeachtet der Frage, ob der Bereicherungsschuldner überhaupt zur Beseitigung einer Belastung des rechtsgrundlos erlangten Grundstücks verpflichtet ist (vgl. Senat, BGHZ 112, 376, 380), läßt sich schon den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht entnehmen, daß solche Belastungen durch die Beklagten überhaupt erfolgt und in der dritten Abteilung des Grundbuches eingetragen sind.
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04  

    Immobilien - Auflassungserklärung eines Minderjährigen

    Eine solche Annahme rechtfertigt sich jedoch im Hinblick auf § 925 Abs. 2 BGB nicht in Bezug auf das Verhältnis zwischen Grundgeschäft und Auflassung (Senat, BGHZ 112, 376, 378; Urt. v. 23. Februar 1979, V ZR 99/77, NJW 1979, 1495, 1496; Urt. v. 24. Mai 1985, V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Busche, 4. Aufl., § 139 Rdn. 22; vgl. auch Staudinger/Roth, BGB [2003], § 139 Rdn. 54 f.).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00  

    Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld

    a) Haftet der Käufer wegen ungerechtfertigter Bereicherung, kann der Verkäufer, der zugunsten des Darlehensgebers des Käufers das Grundstück vor Eigentumsübertragung mit einer Grundschuld belastet hat, die Aufhebung oder Übertragung der Grundschuld verlangen, wenn der Gläubiger zu deren Ablösung bereit ist; ein Anspruch auf Wertersatz besteht (jedenfalls) dann nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 376).*).

    b) Anders als in der vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsentscheidung (BGHZ 112, 376; ebenso BGHZ 140, 275, 277) ist Bereicherungsgegenstand nicht das vom Käufer unbelastet erlangte Grundeigentum.

mehr
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05  

    Steuerberater - Herausgabe einer rechtsgrundlos erlangten Steuerberaterpraxis

    So schuldet er beispielsweise im Falle der Zerstörung und Beschädigung der Sache im Rahmen der §§ 812 ff. BGB nicht Wiederherstellung oder Reparatur oder bei Entziehung Wiederbeschaffung (BGHZ 112, 376, 380 f.).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 239/99  

    Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Grundschuldbestellung durch

    In BGHZ 112, 376, 380 f. ist entschieden, daß der Bereicherungsgläubiger, wenn der Bereicherungsschuldner ein Grundstück rechtsgrundlos erlangt und mit Grundpfandrechten belastet hat, zwar Herausgabe des Grundstücks, nicht aber die Beseitigung der Belastung verlangen kann.

    Nichts anderes kann im vorliegenden Fall gelten, in dem die Beklagte zu 4) das Grundstück vom Nichtberechtigten und damit dinglich nicht wirksam erlangt, dann aber zugunsten gutgläubiger Dritter mit Grundpfandrechten belastet hat (ebenso Staudinger/Lorenz, BGB 1999, § 816 Rdn. 29; MünchKomm/Lieb, BGB 3. Aufl. § 818 Rdn. 33 d im Anschluß an BGHZ 112, 376).

    Ob der Bereicherungsschuldner für die Benachteiligung des Bereicherungsgläubigers, die in der Belastung mit Grundpfandrechten liegt, gemäß § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz in Höhe des Nominalbetrags der Grundpfandrechte schuldet, ob und inwieweit eine solche Verpflichtung im Hinblick auf die von den Grundpfandrechten gesicherten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten des Bereicherungsschuldners nach § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist und ob der Bereicherungsgläubiger Wertersatz fordern kann, wenn er den Bereicherungsschuldner von den gesicherten Verbindlichkeiten freistellt (so BGHZ 112, 376, 381), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98  

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Die für den Fall der Belastung eines rechtsgrundlos empfangenen Grundstücks geltenden Grundsätze (BGHZ 112, 376) finden hier keine Anwendung.
  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95  

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, da der Widerruf nach dem Abzahlungsgesetz unmittelbar nur die Unwirksamkeit der Getränkebezugsverpflichtung als solcher zur Folge hat und sich die Wirksamkeit der übrigen - nicht kaufrechtlichen - Teile des Vertrags vom 13. Juni 1985 nach § 139 BGB bestimmt (st.Rspr., Urteil vom 25. Mai 1983 aaO. unter II 2 a und III 5; BGHZ 97, 351, 360; 109, 314, 320; 112, 376, 378; Urteil vom 3. Juli 1991 - VIII ZR 201/90 = WM 1991, 1675 unter II 1 b; Urteil vom 8. Oktober 1992 - IX ZR 98/91 = WM 1993, 420 unter B I 1 c cc, zur entsprechenden Rechtslage nach dem Verbraucherkreditgesetz BGHZ 128, 156, 165).

    Im Ansatz zutreffend ist weiter die Annahme des Berufungsgerichts, daß die nicht kaufrechtlichen Teile des Vertrags nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (Urteil vom 25. Mai 1983 aaO. unter IV, BGHZ 112, 288, 294; 112, 376, 379; 128, 156, 166) und dabei Leistung und Gegenleistung zu saldieren sind, d.h. der Bereicherungsanspruch auf Herausgabe oder Wertersatz des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten gerichtet ist (BGHZ 53, 144, 145; Urteil vom 11. März 1988 - V ZR 27/87 = NJW 1988, 3011 unter II 3).

  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 101/03  

    Immobilien - Unwirksamkeit des Kaufvertrags

    Der Beklagte verweist insoweit auf die in BGHZ 112, 376 ff (dort S. 380 f) veröffentlichte Entscheidung des V. Zivilsenats vom 26. Oktober 1990 (V ZR 22/89) und macht überdies geltend, die Grundschuld sei aus dem Vermögen der K. der Sparkasse zugute gekommen.

    Die von der Revisionserwiderung herangezogene Entscheidung des V. Zivilsenats vom 26. Oktober 1990 (aaO) betrifft nicht die hier vorliegende Fallgestaltung.

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97  

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Das Berufungsgericht hat den Beklagten deshalb zutreffend für verpflichtet gehalten, das geschenkte Hausgrundstück an die Kläger rückaufzulassen (§ 531 Abs. 2, 812, 818 Abs. 1 BGB) sowie diesen im Hinblick auf die nach der Schenkung bestellten und zuletzt unstreitig in Höhe von mindestens 300.000,-- DM valutierten Grundpfandrechte Wertersatz zu leisten und die insoweit bestehenden schuldrechtlichen Ansprüche abzutreten (§§ 531 Abs. 2, 818 Abs. 2 BGB), Zug um Zug gegen Freistellung des Beklagten von den dadurch gesicherten Darlehensverbindlichkeiten durch die Kläger (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1990 - V ZR 22/89, NJW 1991, 917, 918).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 227/95  

    Gutgläubiger einredefreier Erwerb einer Grundschuld kraft Gesetzes; Verfügung

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage noch nicht entschieden; das Urteil BGHZ 112, 376, 380 f. zur Herausgabe eines rechtsgrundlos erlangten Grundstücks, das der Bereicherungsschuldner mit Grundpfandrechten belastet hat, betrifft einen gesondert gelagerten Fall.
  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94  

    Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über

  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09  

    Wohnungseigentum - Wucher? Verkauf zweier geteilter Wohnungen als Einheit

  • OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03  

    Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank

  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 144/91  

    Beurkundungserfordernis eines Treuhandvertrags, der mit dem

  • OLG Dresden, 17.10.2001 - 6 U 1232/01  

    Anspruch des Besserberechtigten auf lastenfreie Übertragung belasteten

  • OLG Celle, 14.11.2002 - 22 U 60/01  

    Haftung des Bereicherungsschuldners bei Verschlechterung des

  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95  

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

  • KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98  

    Folgereparaturen bei erlaubtem Dachgeschossausbau

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94  

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

  • OLG Stuttgart, 15.12.1994 - 14 U 37/94  

    Arzthaftung infolge Nichterhebung eines medizinisch zweifelsfrei gebotenen

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