Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80 |
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Zur Haftung des Bürgen sowie zur Abtretbarkeit der Bürgschaftsforderung bei Vermögensverfall des Hauptschuldners
Verfahrensgang
- BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 299/80
- BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
- BGH, 20.01.1982 - VIII ZR 299/80
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 82, 323
- NJW 1982, 875
- ZIP 1982, 294
- MDR 1982, 483
Wird zitiert von ... (44)
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Mietrecht - Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten
Der für eine Fremdgeschäftsführung erforderliche unmittelbare Bezug zum Rechts- und Interessenkreis des Vermieters (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f.; 61, 359, 363; 72, 151, 153; 82, 323, 330 f.; BGH, Urteil vom 3. März 2009 - XI ZR 41/08, WM 2009, 790, Tz. 24;… Palandt/Sprau, aaO, § 677 Rdnr. 4) ist entgegen der Auffassung der Revision nicht schon deswegen gegeben, weil die Renovierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Mietsache führen und damit dem Vermögen des Vermieters zugute kommen. - BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02
Bürgschaftsrecht - Berufung auf die Verjährung der Hauptschuld
Das gilt, ohne daß es einer Entscheidung der Frage bedarf, ob die Hauptschuldnerin wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist (vgl. dazu BGHZ 48, 303, 307; 82, 323, 326;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbH-Gesetz 9. Aufl. § 60 Rdn. 56;… Ulmer in: Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 60 Rdn. 16).a) In diesem Fall ist - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat - die Bürgschaftsforderung trotz ihrer Akzessorietät mit dem Wegfall der Hauptforderung nicht untergegangen, sondern besteht als nunmehr selbständige Forderung fort (BGHZ 82, 323, 327; KG NJW-RR 1999, 1206, 1207; jeweils m.w.Nachw.).
Fällt die Hauptschuld durch Vermögensverfall des Hauptschuldners weg, so haftet der Bürge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "weiterhin in vollem Umfang" (BGHZ 82, 323, 327), d.h. nur die Abhängigkeit vom Bestand der Hauptforderung wird aufgehoben.
Da die Bürgschaft dazu dient, dem Gläubiger Sicherheit bei Vermögensverfall des Hauptschuldners zu geben, kann der Bürge sich über § 768 Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus gegenüber dem Gläubiger allgemein nicht auf solche Einreden des Hauptschuldners berufen, die ihren Grund in dessen Vermögenssituation haben (BGHZ 82, 323, 327; BGH…, Urteil vom 1. Oktober 2002 aaO;… MünchKomm/Habersack, BGB 3. Aufl. § 768 Rdn. 7;… Staudinger/Horn, BGB 13. Bearb. § 768 Rdn. 5).
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 86/09
Mietrecht - Mietbürgschaft bei Beitritt eines zweiten Mieters
Der BGH hat (etwa in BGHZ 48, 306; 82, 323) die rechtsdogmatische Frage, ob mit der Vollbeendigung der GmbH auch deren Verbindlichkeiten, denen jetzt der Schuldner fehlt, erlöschen oder ob nur das Haftungssubstrat fortfällt, offen gelassen (für Erlöschen etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1605;… Palandt/Grüneberg, 68. Aufl. 2009, vor § 362 Rz. 4; für Fortbestand des Schuldverhältnisses im weiteren Sinne hingegen offensichtlich BGHZ 48, 303: Dort heißt es wörtlich: "In der Möglichkeit der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine gelöschte GmbH, bei der sich nachträglich noch das Vorhandensein von Vermögen herausstellt, kommt in materiell-rechtlicher Hinsicht zum Ausdruck, dass die gegen sie gerichteten Ansprüche trotz der Löschung bestehen geblieben waren").In diesem Sinne hat der BGH dies für die Bürgschaft ausdrücklich in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 82, 323 entschieden.
aa) Die Bürgschaft haftet in Konsequenz des Urteils BGHZ 82, 323 auch für Vermieteransprüche, die durch Handlungen oder Unterlassungen der Beklagten entstehen, etwa auch Schadensersatzansprüche aufgrund von Beschädigungen, die die Beklagte nach dem Untergang der früheren Mieterin schuldhaft im Zuge des fortbestehenden Mietverhältnisses verursacht hat.
Auch dies ist bereits entschieden (BGH NJW 1982, 875).
Vielmehr wäre es Sache der Volksbank, die Frage ihres Haftungsumfangs und der Reichweite der BGH-Entscheidung BGHZ 82, 323 in ihren letzten Konsequenzen gerichtlich klären zu lassen, wenn sie sich eines Herausgabeanspruchs berühmt.
Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob und inwieweit eine Verselbstständigung der nur für einen Mieter übernommenen Bürgschaft entsprechend den in BGHZ 82, 323 entwickelten Grundsätzen auch dann eintritt, wenn von zwei Mietern nur derjenige Mieter wegfällt, für den die Bürgschaft übernommen wurde, der andere Mieter aber das Mietverhältnis unverändert fortführt.
- BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Bürgschaft - Anspruch gegen Bürgen auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
Dieses Bewusstsein und der Wille, auch im Interesse eines anderen zu handeln, muss bei objektiv eigener Geschäftsführung hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412).Zwar kann auch der zur Wahrung eigener Belange Handelnde zusätzlich im Interesse eines anderen tätig werden (vgl. BGHZ 82, 323, 329 f.) .
Dies reicht für sich nicht aus, ein den Erstattungsanspruch nach den §§ 677, 683 BGB auslösendes Geschäftsführungsverhältnis zu begründen (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f. ; 61, 359, 363 ; 72, 151, 153 ; 82, 323, 330 f. ).
Bei einem objektiv eigenen ebenso wie bei einem neutralen Geschäft kann grundsätzlich nur dann eine Geschäftsführung für einen anderen vorliegen, wenn der Wille des Geschäftsführers zur vornehmlichen Wahrnehmung fremder Interessen nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung tritt (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399).
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).
- BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91
Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs
Diese mittelbare Beziehung reicht jedoch nicht aus, die Klägerin im Verhältnis zu den am Vergleich beteiligten Gläubigerbanken als Geschäftsherrin und diese als Geschäftsführer anzusehen (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f; 72, 151, 153; 82, 323, 330;… BGB-RGRK/Steffen aaO. Vor § 677 Rdn. 13 f).Dazu müßte die Beklagte - da es an (auch) objektiv fremder Geschäftsführung fehlt - darlegen und beweisen, daß die an dem Vergleich beteiligten Banken den Willen hatten, ein Geschäft für die Klägerin zu führen, und daß dieser Wille nach außen erkennbar hervorgetreten ist (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 62, 186, 189; 65, 354, 357; 82, 323, 331).
Vielmehr muß die gesamte Geschäftsbesorgung von dem vermuteten Einverständnis erfaßt und gedeckt sein (…BGH, Urt. v. 12. Januar 1955 - VI ZR 273/53, LM BGB § 683 Nr. 3; BGHZ 82, 323, 331;… BGB-RGRK/Steffen aaO. Vor § 677 Rdn. 74).
- BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05
Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit - …
Infolge der Aufhebung der Akzessorietät verwandele sich die Forderung gegen den Bürgen von einem abhängigen Nebenrecht in einen selbständigen Anspruch (BGH-Urteil vom 25. November 1981 VIII ZR 299/80, BGHZ 82, 323 A 2 a).Dies kommt besonders in der Formulierung in BGHZ 82, 323 zum Ausdruck, dass --wie die gesetzlichen Regelungen in § 768 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 193 der Konkursordnung und § 82 der Vergleichsordnung aufzeigen-- im Interesse des Gläubigers der Sicherungszweck der Bürgschaft Vorrang vor ihrer Abhängigkeit von der Hauptschuld gewinnt.
- BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98
Umfang einer Blankobürgschaft
Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Inanspruchnahme des Beklagten aus der behaupteten Bürgschaft nicht schon die Löschung der Hauptschuldnerin im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit entgegensteht (BGHZ 82, 323, 326 f). - BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96
Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …
Zwar wird die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft führt (vgl. BGHZ 40, 28, 30; BGHZ 82, 323, 330). - BGH, 10.06.2008 - XI ZR 331/07
Bürgschaft - Sicherunszweck auch für Fall der Krise der GmbH
- BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03
Verbraucherrecht - konkludenten Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung
- BGH, 03.05.2005 - XI ZR 287/04
Anforderungen an die Akzessorietät einer Prozeßbürgschaft
- OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01
Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis
- BGH, 06.05.1993 - IX ZR 73/92
Bürgschaft für Kommanditgesellschaft
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den …
- BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von …
- OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 16 U 62/02
- KG, 13.07.1998 - 22 U 2238/97
Fortbestehende Haftung des Bürgen nach Löschung einer GmbH
- LG Hamburg, 02.07.2008 - 317 O 347/07
Bauvertrag - Gewährleistungsbürge haftet auch bei Liquidation d. Hauptschuldners
- KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
- OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05
Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld
- BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96
Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98
Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs …
- BGH, 20.09.1990 - IX ZR 214/89
Konkurs eines Mitgliedes einer ARGE
- BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
- BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11
Verjährungsfrist bei verlorener Kenntnis von Daten vor dem 1.1.2002
- OLG Hamm, 13.03.1986 - 4 REMiet 3/85
BGB § 552 S. 1, 2, 3
- BGH, 09.12.1987 - VIII ZR 374/86
Parteifähigkeit einer GmbH & Co. KG nach Löschung der Komplementär-GmbH; …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 10 U 28/05
Mietrecht - Bürgschaft: Auf Verjährung der Hauptschuld achten!
- OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 70/05
Fremdgeschäftsführungswille bei Neuvermietungsbemühungen, Interesse des …
- OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07
Wohnungseigentum - Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?
- OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld bei Wegfall des …
- FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen …
- OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
Enteignung als Auflösungsgrund einer Personenhandelsgesellschaft
- OLG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 U 31/05
Bürgschaft und Ausfallbürgschaft für einen Bankkredit mit Rückbürgschaft des …
- OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
Bürgschaft: Einrede der kurzen Verjährung bei Untergang der Hauptforderung …
- BGH, 05.12.1997 - V ZR 316/96
BGB §§ 670, 677, 683
- LG Bremen, 04.08.2005 - 2 O 454/05
ARGE - Partnerausschüttungsbürgschaft und Verzug der Bank
- OLG Frankfurt, 20.09.1996 - 24 U 301/94
- BGH, 12.10.1984 - V ZR 92/83
- OLG Oldenburg, 30.05.1991 - 8 U 14/91
Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung, Begründung des Vorbehalts
- OLG Oldenburg, 24.06.2004 - 11 U 14/04
Bauvertrag - Was ist Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft?
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