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   BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R   

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BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R (https://dejure.org/2001,2469)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R (https://dejure.org/2001,2469)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R (https://dejure.org/2001,2469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Renten- und Nachzahlungsbeträge - BfA - Aufschiebende Zahlungsverweigerung - Colonia Dignidad - Einrede - Verwaltungsakt - Pflichtenkollision - Soziales Eigentumsrecht - Obhutspflicht - Zahlungspflicht

  • Judicialis

    SGB I § 2 Abs 2; ; SGB I § 17 Abs 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der wegen nicht sichergestelltem Zufluß - Zahlungsverweigerungsrecht des Rentenversicherungsträgers; hier Colonia Dignidad, Pflichtenkollision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geldempfangsvollmacht deutscher und israelischer Rechtsanwälte für "Ghettorenten"! (Dr. Oliver L. Knöfel)

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 239
  • NJW 2002, 2810 (Ls.)
  • NZS 2002, 91
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Diese können und dürfen auch nicht als erneute Versagung iS von § 66 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 SGB I oder als (Teil-)Entziehung (Regelung 2 aaO) der gerade in diesen Bescheiden anerkannten Einzelansprüche verstanden werden (zu Entscheidungen nach § 66 SGB I Urteile des Senats vom 22. Februar 1995, 4 RA 54/93 und 4 RA 44/94 = BSGE 76, 16 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; im wesentlichen wohl ebenso Urteil des 5. Senats des BSG vom 5. April 2000, B 5 RJ 38/99, BSGE 86, 107 zu einer Versagung).

    Das Gesetz legt der BfA neben der Zahlungspflicht auch die Obhutspflicht (als Nebenpflicht) auf, ua dafür zu sorgen, daß jeder Berechtigte die Rente (dh die wiederkehrende Geldzahlung), auf die er Anspruch hat, wirklich erhält (BSGE 76, 16, 22).

    bb) Nach den bisherigen tatsächlichen Feststellungen des SG, an die der Senat gebunden ist (§ 161 Abs. 4, § 162 SGG), und nach den allgemeinkundigen, ua vom Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1995 (BSGE 76, 16) festgestellten Tatsachen über die Lebensverhältnisse in der CD ist die Pflichtenkollision spätestens mit der Bekanntgabe der begünstigenden Verwaltungsakte vom 17. und 25. November 1997 entstanden.

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Es ist daher nicht darauf einzugehen, daß auch die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Beifügung einer solchen Bedingung (zu den Maßstäben hierfür stellv. BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) es dem an Treu und Glauben orientierten objektiven Erklärungsempfänger, auf den allein abzustellen ist, verböte, die fraglichen Erklärungen der BfA in diesem Sinne zu verstehen.
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Diese können und dürfen auch nicht als erneute Versagung iS von § 66 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 SGB I oder als (Teil-)Entziehung (Regelung 2 aaO) der gerade in diesen Bescheiden anerkannten Einzelansprüche verstanden werden (zu Entscheidungen nach § 66 SGB I Urteile des Senats vom 22. Februar 1995, 4 RA 54/93 und 4 RA 44/94 = BSGE 76, 16 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; im wesentlichen wohl ebenso Urteil des 5. Senats des BSG vom 5. April 2000, B 5 RJ 38/99, BSGE 86, 107 zu einer Versagung).
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 85/95

    Anspruch auf Auslandsrente bei Auslandswohnsitz, der verfolgungsbedingt ist

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Weiß der Rentenversicherungsträger, daß der Berechtigte die geschuldeten Rentenbeträge wegen einer solchen widerrechtlichen Dritteinwirkung bei Auszahlung nicht erhalten wird, muß er darauf hinwirken, daß er sie wirklich erhält (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I), daß ihr Vermögenswert ihm zugute kommt (zum Zugriff eines fremden Staates auf die Rente des dort lebenden Versicherten vgl BSGE 34, 38, 39 = SozR Nr. 5 zu § 1231 RVO; BSGE 79, 113, 124 = SozR 3-50570 § 18 Nr. 2).
  • BSG, 12.09.1984 - 10 RKg 15/83

    Bausparkonto - Konto - Kindergeld - Verwaltungsaufwand

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Allerdings darf und muß der Träger im Normalfall (gemäß § 47 SGB I) davon ausgehen, daß er die Auszahlung der geschuldeten Renten durch Überweisung auf ein Konto des Berechtigten mit anspruchserfüllender Wirkung vornehmen kann, wenn der Berechtigte zumindest Mitinhaber dieses Kontos ist und die überwiesenen Beträge ihm wirtschaftlich zufließen (BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1); dasselbe gilt grundsätzlich, wenn das Geld dem Berechtigten selbst an seinen Wohnsitz übermittelt wird.
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93

    Vorläufige Einstellung von Rentenzahlungen wegen Verletzung von

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Diese können und dürfen auch nicht als erneute Versagung iS von § 66 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 SGB I oder als (Teil-)Entziehung (Regelung 2 aaO) der gerade in diesen Bescheiden anerkannten Einzelansprüche verstanden werden (zu Entscheidungen nach § 66 SGB I Urteile des Senats vom 22. Februar 1995, 4 RA 54/93 und 4 RA 44/94 = BSGE 76, 16 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; im wesentlichen wohl ebenso Urteil des 5. Senats des BSG vom 5. April 2000, B 5 RJ 38/99, BSGE 86, 107 zu einer Versagung).
  • BSG, 02.02.1972 - 11 RA 62/70

    Amtliche Vertretung - Handelsvertretung in Ungarn

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Weiß der Rentenversicherungsträger, daß der Berechtigte die geschuldeten Rentenbeträge wegen einer solchen widerrechtlichen Dritteinwirkung bei Auszahlung nicht erhalten wird, muß er darauf hinwirken, daß er sie wirklich erhält (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I), daß ihr Vermögenswert ihm zugute kommt (zum Zugriff eines fremden Staates auf die Rente des dort lebenden Versicherten vgl BSGE 34, 38, 39 = SozR Nr. 5 zu § 1231 RVO; BSGE 79, 113, 124 = SozR 3-50570 § 18 Nr. 2).
  • LSG Berlin, 15.01.1997 - L 6 An 25/96
    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
    Die BfA hat das Recht der Klägerin auf Altersrente und die Einzel- und Nachzahlungsansprüche hieraus in Bescheiden vom 17. und 25. November 1997 festgestellt, nachdem sie früher Rente mangels Mitwirkung der Klägerin versagt und sich im daran anschließenden Vorprozeß (LSG Berlin - L 6 An 25/96; BSG - B 4 RA 19/97 R -) darauf berufen hatte, sie müsse die Zahlungen in Erfüllung der ihr gegenüber der Klägerin obliegenden Obhutspflicht solange zurückhalten, bis sichergestellt sei, daß sie ohne Einfluß der CD tatsächlich an die Klägerin fließen würden.
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Für diese Klage ist - ohne Rücksicht auf den bestandskräftigen Bewilligungsbescheid vom 5. Mai 1995 (vgl dazu BSGE 59, 227, 229 = SozR 4100 § 134 Nr. 29) - ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, zumal sich die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - (BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) für berechtigt hält, die weitere Auszahlung der Rente des Klägers auch ohne Erteilung eines Verwaltungsakts zu verweigern.

    Auch soweit in dem Vorbringen der Beklagten die Erhebung einer gegen den Leistungsanspruch gerichteten aufschiebenden Einrede gesehen werden könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5), die für sich genommen möglicherweise keine Regelung iS von § 31 SGB X darstellt, läge ein Verwaltungsakt jedenfalls darin, daß die Beklagte die Einstellung der schon tatsächlich laufenden Rentenzahlungen verfügt hat.

    In dem vom 4. Senat des BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) hatte der Rentenversicherungsträger im Rentenbewilligungsbescheid sinngemäß erklärt, Zahlungen würden so lange nicht erbracht, bis sichergestellt sei, daß sie ohne Einfluß der CD tatsächlich den Rentenberechtigten zufließen könnten.

    Da sich die Beklagte durch das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in ihrer Verfahrensweise bestärkt sieht, hält es der erkennende Senat für angebracht, ausnahmsweise auf folgende materiell-rechtlichen Gesichtspunkte hinzuweisen, welche die Beklagte bei ihrem weiteren Vorgehen berücksichtigten könnte:.

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

    Sie rügt einen Verstoß gegen §§ 54, 103 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sowie eine Abweichung des vorinstanzlichen Urteils von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5).

    Dem steht nicht die Entscheidung des 4. Senats vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) entgegen.

    Da sich die Beklagte jedoch auch nach erfolgreicher Anfechtung des Verfügungssatzes über die Nichtauszahlung der Rente unter Bezugnahme auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 (aaO) für berechtigt hält, die Auszahlung der Rente des Klägers auch ohne Erteilung eines Verwaltungsakts weiterhin zu verweigern, ist die mit der Anfechtungsklage verbundene Leistungsklage als zulässig anzusehen.

    Nach den von den Beteiligten nicht mit wirksamen Verfahrensrügen angegriffenen und damit für den Senat bindenden Tatsachenfeststellungen des SG wohnt der Kläger auf dem Gebiet der "früheren" CD, dh die CD besteht in der Form, wie sie der vom 4. Senat entschiedenen Fallkonstellation (BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) zugrunde lag, nicht mehr.

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Demgegenüber handelt es sich bei der Benennung des sich damit ergebenden "Nachzahlbetrags" von 3820, 37 Euro in diesem Bescheid wie in der Mitteilung vom 21.8.2008 jeweils nur um die Angabe des Auszahlbetrags, dem als bloßem Hinweis auf ein rechnerisches Ergebnis ein Regelungswert nicht zukommt (vgl BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 4 R 71/06 R - BSGE 97, 63 ff = SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 RdNr 14; vgl in diesem Sinne auch bereits BSG Urteile vom 15.7.1969 - 1 RA 255/68 - SozR Nr. 64 zu § 77, vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - Juris RdNr 15 sowie vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239, 242 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5 S 20 f).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Soweit dort auch über die Auskehrung von Rentennachzahlungen gestritten wurde, waren diese bereits im Rentenbescheid endgültig festgesetzt und die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers damit auch insoweit bindend festgestellt worden (vgl BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239, 241, 247 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5 S 20 und 27; BSG Urteil vom 3.4.2003 - B 13 RJ 39/02 R - BSGE 91, 68, 71 = SozR 4-1300 § 31 Nr. 1 S 4 f) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 13 RJ 19/03

    Rentenversicherung

    Vor diesem Hintergrund stütze sie sich weiterhin auf die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R -, wonach bei Vorliegen einer Pflichtenkollision dem Rentenversicherungsträger ein einstweiliges Leistungsverweigerungsrecht zustehe und er dies wahrzunehmen habe.

    Der 4. Senat des BSG führt dazu im Urteil vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R - auf das die Beklagte sich beruft, aus: Wenn der Versicherungsträger aufgrund bestimmter Tatsachen den dringenden Verdacht habe, dass ein Fremdzugriff auf die Rente vorliege, müsse er unverzüglich aufklären, ob der Verdacht unbegründet ist oder die widerrechtliche Fremdbeeinflussung gegeben ist.

    So hat auch der 4. Senat in der Entscheidung vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R -, auf welche die Beklagte sich maßgeblich stützen möchte, ausgeführt, dass im Falle einer Pflichtenkollision der Träger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden habe, ob er der Zahlungspflicht oder der Obhutspflicht zur Sicherung des Eigentum den Vorrang gebe.

  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B

    Einbehalt einer Rentennachzahlung

    Auf die (äußere) Form der Mitteilung über die Einstellung der Rentenzahlung (Verwaltungsakt) hatte das BSG zuvor schon in dem dort zitierten Urteil vom 13.12.2001 (B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1, Juris RdNr 22) abgestellt und zugleich auf das Urteil vom 25.1.2001 (B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) verwiesen, wonach eine aufschiebende Einrede des Rentenversicherungsträgers gegen einen von ihm festgestellten Anspruch auf Zahlung von Rente kein Verwaltungsakt sei (ebd, aaO, Leitsatz und Juris RdNr 14 ff) .
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20

    Einstufung als Kampfhund - Halteruntersagung - Beschlagnahmeanordnung

    Grundvoraussetzung für die Einordnung einer behördlichen Maßnahme als "formeller Verwaltungsakt" ist allerdings, dass die Maßnahme den Eindruck vermittelt, die Äußerung des Verwaltungsträgers könne auf eine Regelung im Sinne von § 35 Satz 1 (L)VwVfG gerichtet sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl. 2011, 212; BSG, Urt. v. 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R - NJW 2002, 2810: "Anschein einer Regelung").
  • LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 872/97

    Versicherungsnummer - Geburtsdatum - Beweiskraft ausländischer Urkunden - Kopien

    Für den Bereich der subjektiven Rechte auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die als Eigentum der Berechtigten Grundrechtsschutz nach Art. 14 GG haben (neben dem Anwartschaftsrecht und dem Vollrecht auf Rente auch jeder monatliche (Einzel-)Zahlungsanspruch), enthalten die § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I die grundrechtskonforme Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BSG Urteil vom 25. Januar 2001, Az.: B 4 RA 48/99 R) mit dem Gebot, diese Rechte auch bei der Auslegung des § 33a SGB I zu berücksichtigen, sie sollen möglichst weitgehend "verwirklicht" werden (§ 2 Abs. 2 SGB I).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 7 S 2670/01

    Auszahlung von Sozialhilfe - Mietzahlungen direkt an Vermieter

    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn es Anzeichen dafür gäbe, dass die Einschaltung des Dritten der Umgehung des Pfändungs-, Verpfändungs-, Abtretungsverbots dienen soll, oder wenn allgemein zu besorgen ist, dass der Hilfesuchende die ihm zugedachte Leistung nicht, nicht alsbald oder nicht vollständig erhält (vgl. hierzu zum Beispiel auch: BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R (juris); BSGE 87, 239; 79, 113).
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