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   BFH, 03.12.1998 - V R 29/98   

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https://dejure.org/1998,2737
BFH, 03.12.1998 - V R 29/98 (https://dejure.org/1998,2737)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1998 - V R 29/98 (https://dejure.org/1998,2737)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - V R 29/98 (https://dejure.org/1998,2737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 174 Abs. 2 Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Steuerbescheides - Antrag - Zustimmung zur Berichtigung - Grundsatz von Treu und Glauben

  • Judicialis

    AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1977 § 174 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerstreitende Steuerfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO 1977 § 174 Abs 2, AO 1977 § 122, FGO § 76, FGO § 96
    Änderung; Antrag; Bekanntgabe; Erklärung; Personenmehrheit; Treu und Glauben; Zustimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 396
  • NVwZ 1999, 919
  • BB 1999, 462
  • DB 1999, 467
  • BStBl II 1999, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V R 29/98
    b) Allerdings kann es unter besonderen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Steuerpflichtiger die Zustimmung zu einer Berichtigung des Steuerbescheides verweigert und sich hierdurch in Widerspruch zu früherem Verhalten setzt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 1966 V 20/64, BFHE 86, 541, BStBl III 1966, 613; vom 23. Juni 1993 X R 214/87, BFH/NV 1994, 295, 297, und vom 8. Februar 1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733, 735; jeweils m.w.N.).

    Ob diese Rechtsprechung auch auf Änderungsbescheide anzuwenden ist, die unter Geltung der AO 1977 erlassen worden sind, braucht der Senat nicht generell zu entscheiden (vgl. zur Anwendbarkeit während der durch Art. 97 §§ 9 und 10 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung geregelten Übergangszeit: BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 295).

  • BFH, 27.03.1996 - I R 83/94

    Nachprüfungsvorbehalt zum Zerlegungsbescheid ist allen am Zerlegungsverfahren

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V R 29/98
    Eine Berichtigung nach § 129 AO 1977 ist ausgeschlossen, wenn die nicht nur theoretische Möglichkeit eines Fehlers in der Tatsachenwürdigung oder bei der Anwendung einer Rechtsnorm besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1996 I R 83/94, BFHE 180, 227, BStBl II 1996, 509, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V R 29/98
    b) Allerdings kann es unter besonderen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Steuerpflichtiger die Zustimmung zu einer Berichtigung des Steuerbescheides verweigert und sich hierdurch in Widerspruch zu früherem Verhalten setzt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 1966 V 20/64, BFHE 86, 541, BStBl III 1966, 613; vom 23. Juni 1993 X R 214/87, BFH/NV 1994, 295, 297, und vom 8. Februar 1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733, 735; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.09.1995 - XI R 37/95

    Auch bei bewußt herbeigeführten widerstreitenden Steuerfestsetzungen kommt eine

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V R 29/98
    Darin liegt eine mehrfache unvereinbare Berücksichtigung eines Sachverhalts i.S. des § 174 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 1995 XI R 37/95, BFHE 179, 196, BStBl II 1996, 148).
  • BFH, 03.08.1988 - I R 115/84

    Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Asetzung von Verlusten

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V R 29/98
    Die Klägerin hat weder unrichtige Angaben zum Sachverhalt gemacht noch die Rechtslage unzutreffend dargestellt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. August 1988 I R 115/84, BFH/NV 1989, 482, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1966 - V 20/64

    Rücknahme oder Änderung eines Umsatzsteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 03.12.1998 - V R 29/98
    b) Allerdings kann es unter besonderen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Steuerpflichtiger die Zustimmung zu einer Berichtigung des Steuerbescheides verweigert und sich hierdurch in Widerspruch zu früherem Verhalten setzt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 1966 V 20/64, BFHE 86, 541, BStBl III 1966, 613; vom 23. Juni 1993 X R 214/87, BFH/NV 1994, 295, 297, und vom 8. Februar 1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733, 735; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2020 - III R 25/19

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Im Rahmen dieser Prüfung muss daher auch der Beitrag des FA, der zur doppelten Berücksichtigung dieses Betrags geführt hat, gewürdigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24.06.2004 - XI B 63/02, BFH/NV 2005, 1; vgl. BFH-Urteil vom 03.12.1998 - V R 29/98, BFHE 187, 396, BStBl II 1999, 158).
  • FG Düsseldorf, 16.05.2007 - 9 K 3554/06

    Änderung eines aufgrund einer Verwechselung der Steuernummern für einen

    In der Rechtsprechung wurde wiederholt entschieden, dass eine Änderung oder Aufhebung des Bescheides auch dann zulässig ist, wenn der Steuerpflichtige nicht zugestimmt oder einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat, die Versagung der Zustimmung indessen gegen Treu und Glauben verstoßen würde, weil er sich hierdurch in Widerspruch zu früherem Verhalten setzt, z.B. wenn der Steuerpflichtige durch Einschaltung des Gerichts ein bestimmtes steuerliches Ergebnis erstritten hat, aber später durch sein Verhalten verhindern will, dass die entsprechenden materiell-rechtlichen Folgerungen gezogen werden (BFH, Urteil vom 3.12.1998, BStBl II 1999, 158 m.w.N.).

    Der Einwand des Klägers, die verweigerte Zustimmung verstoße vorliegend nicht gegen Treu und Glauben, da es sich um eine Fallgestaltung einer widerstreitenden Steuerfestsetzung handele, bei der eine Änderung nach § 174 Abs. 2 AO unzulässig sei, weil die widerstreitende Steuerfestsetzung nicht auf einen Antrag oder eine Erklärung des Steuerpflichtigen zurückzuführen sei (BFH, Urteil vom 3.12.1998, V R 29/98, BStBl 1999 II S. 158), geht fehl.

  • FG Köln, 08.05.2007 - 1 K 1988/06

    Abgabenordnungsrechtliche Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für einen

    Ob diese Rechtsprechung auf Änderungsbescheide übertragen werden kann, die unter Geltung der AO 1977 ergangen sind, ist bisher nicht entschieden, offen lassend BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998, V R 29/98, BStBl II 1999, 158, m.w.N., kann jedoch im Streitfall dahingestellt bleiben.
  • FG Hamburg, 08.11.2006 - 8 V 105/06

    Aufhebung bzw. Änderung eines Gewerbesteuermessbescheides

    Diese Rechtssprechung ist insbesondere auf Fälle zugeschnitten, in denen ein Steuerpflichtiger - unter Einschaltung des Finanzgerichts - für ein bestimmtes steuerliches Ergebnis erfolgreich eingetreten war und später verhindern wollte, dass die entsprechenden materiell-rechtlichen Folgung gezogen wurden (BFH-Urteil vom 03.12.1998, V R 29/98, BStBl. II 1999, 158, 160).
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