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   BFH, 24.07.1991 - II R 132/88   

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https://dejure.org/1991,951
BFH, 24.07.1991 - II R 132/88 (https://dejure.org/1991,951)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1991 - II R 132/88 (https://dejure.org/1991,951)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - II R 132/88 (https://dejure.org/1991,951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG §§ 68 Abs. 1 Nr. 3, 93 Abs. 1 Satz 1; WEG § 8 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Wohnungsgrundbuch - Wirtschaftliche Einheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilung eines Zweifamilienhauses in zwei Miteigentumsanteile - Teilungserklärung und Antrag auf Eintragung - Kein Entstehen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit - Abweichung von Verwaltungsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertungsrecht: Begründung von Wohnungseigentum (IBR 1992, 85)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 294
  • NJW 1993, 1672
  • BB 1991, 2289
  • BB 1991, 2508
  • DB 1992, 74
  • BStBl II 1993, 87
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BFH, 24.07.1991 - II R 132/88
    Vor der Eintragung werden dem Erwerber einer Eigentumswohnung auch nach Zivilrecht die wesentlichen mit der Eigentümerstellung verbundenen Rechte, so z. B. das eigene Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, nicht zuerkannt (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1988 V ZB 6/88, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 1087).
  • BFH, 18.09.1985 - II R 232/84

    Wohnungseigentum entsteht nicht lediglich durch Beurkundung der Teilungserklärung

    Auszug aus BFH, 24.07.1991 - II R 132/88
    Durch diese Heraushebung und Verselbständigung des Wohnungseigentums aus der Einheit der bebauten Grundstücke wird den Besonderheiten des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung getragen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. September 1985 II R 232/84, BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705).
  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 91.73
    Auszug aus BFH, 24.07.1991 - II R 132/88
    Mit dieser Entscheidung stellt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 91.73 (Bundesbaublatt 1975, 19) zur Steuervergünstigung nach §§ 82, 83 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; denn im Streitfall geht es nicht um eine Steuervergünstigung, für die der Bewerber alles getan hat, was in seiner Macht stand, sondern um das Entstehen und die Bewertung eines Rechts, deren steuerbelastende oder -begünstigende Auswirkungen damit noch nicht festgeschrieben sind.
  • BFH, 18.05.1988 - II R 163/85

    Berechnung der Schenkungsteuer, wenn Gegenstand einer Schenkung der reale Teil

    Auszug aus BFH, 24.07.1991 - II R 132/88
    Das Urteil des BFH vom 18. Mai 1988 II R 163/85 (BFHE 153, 231, BStBl II 1988, 741), in dem der erkennende Senat entschieden hat, daß die Schenkung eines Grundstücks bereits dann i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ausgeführt sei, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken, steht dieser Entscheidung nicht entgegen.
  • FG München, 24.03.1999 - 3 K 3520/95

    Folgeänderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen gegenüber Dritten nach

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  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Wohnungseigentum entsteht (erst) mit der Eintragung im Grundbuch (vgl. § 4 Abs. 1 und § 8 WEG; BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 132/88, BFHE 165, 294, BStBl II 1993, 87).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Nach § 93 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) bildet ebenfalls jedes Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit, die mit Eintragung im Grundbuch entsteht (Urteile vom 24. Juli 1991 II R 132/88, BFHE 165, 294 [BFH 24.07.1991 - II R 132/88], BStBl II 1993, 87; vom 24. Oktober 1990 II R 82/88, BFHE 162, 372, BStBl II 1991, 503).
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Nach § 93 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) bildet jedes Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit, die mit der Eintragung im Grundbuch entsteht (BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 132/88, BFHE 165, 294).
  • FG Hessen, 20.06.1996 - 7 K 1835/95

    Zinsvereinbarungen eines Steuersparmodells; Zurechnungsdurchgriff bei

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  • BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob und ab welchem Zeitpunkt bürgerlich-rechtlich Wohnungseigentum entsteht (vgl. dazu § 3 und § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes --WEG--; ferner Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl., § 2 WEG Rn. 10) und wann i.S. von § 93 Abs. 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes eine selbständig bewertbare wirtschaftliche Einheit "Wohnungseigentum" (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 132/88, BFHE 165, 294, BStBl II 1993, 87; ferner die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 26. November 1992, BStBl I 1993, 104, unter Tz. 2 g) anzunehmen ist.
  • FG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 K 267/19

    Feststellung des Grundstückswerts für Wohnungseigentum

    Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher sich der erkennende Senat anschließt, bildet grundsätzlich jedes Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit, die mit Eintragung in das Grundbuch entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 132/88, BStBl 1993 11, 87).
  • FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 142/15

    Einkommensteuer: Zur steuerfreien Entnahme des Grund und Bodens bei Beendigung

    Das Wohnungseigentum verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. § 1 Abs. 3, § 6 WEG) und damit auch die Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht mit der Eintragung im Grundbuch (§ 4 Abs. 1, § 8 Abs. 2 S. 2 WEG; BFH-Urteil vom 24.07.1991 II R 132/88, BStBl II 1993, 87).

    Zwar ist es hierfür - anders als in der Entscheidung des BFH vom 24.07.1991 (BStBl II 1993, 87) - nicht entscheidend, dass Wohnungseigentum nur Privatvermögen sein kann, denn gemäß § 52 Abs. 15 EStG a. F. wäre es bis zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.1998 grundsätzlich noch möglich gewesen, eine privat genutzte Wohnung im Betriebsvermögen zu führen.

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.1998 - 4 K 383/97

    § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (Abgabenordnung) als verfahrensrechtliche Generalnorm

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  • FG Münster, 11.05.1993 - 1 K 4651/88

    FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

    Nach § 93 Abs. 1 Bewertungsgesetz ( BewG ) bildet jedes Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit, die mit der Eintragung im Grundbuch entsteht (BFH, Urteil vom 24.7.1991 - II R 132/88 -, BFHE 165, 294).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3028/18

    Kein Bewertungsabschlag infolge Fluglärms für nicht in einer Lärmschutzzone

  • BFH, 17.06.1998 - II B 126/97

    Fernmeldeanlage mit Fernmeldeturm - Erbbaurecht - Nachfeststellung als

  • FG München, 05.06.1996 - 1 K 2516/95
  • FG Baden-Württemberg, 26.03.1997 - 5 K 46/96

    Ansetzen einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Betriebs beim

  • FG Berlin, 10.10.2002 - 1 K 1285/00

    Nachträgliche Versagung einer bereits gewährten Sonderabschreibung nach dem

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