Rechtsprechung
BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 23
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2 S. 1 § 23
Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999 - datenbank.nwb.de
Spekulationsverluste für Streitjahre vor 1999
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wertpapiergeschäfte mangels Verhaltens ?wie ein Händler? nicht gewerblich ? Hieraus 1991 und 1992 erzielte Verluste jedoch im Rahmen der Besteuerung als Spekulationsgeschäfte nach allgemeinen Regelungen über den Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen ? ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit der allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug bei Verlusten aus Spekulationsgeschäften; Voraussetzungen für einen gewerblichen Wertpapierhandel; Unvereinbarkeit des Verlustausgleichsverbots mit dem ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
EStG § 23; GG Art. 3 Abs. 1
Kein Verlustausgleichsverbot für Verluste aus Spekulationsgeschäften bis 1999
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Neue Widrigkeiten bei Spekulationsgewinnen
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Einkommensteuerliche Behandlung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 05.02.2001 - 8 K 3707/99
- BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Papierfundstellen
- BFHE 206, 273
- NJW 2004, 3589
- WM 2004, 2118
- BB 2004, 1537
- DB 2004, 1466
- BStBl II 2005, 26
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Mit der Revision rügen die Kläger, aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88) sei zu folgern, dass § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. verfassungswidrig sei.Es hat aber zu Unrecht bei der Anwendung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. den Beschluss des BVerfG zum Verlustausgleichsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. (BVerfGE 99, 88) unberücksichtigt gelassen.
Jedoch hat das FG bei seiner Entscheidung den zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. ergangenen Beschluss des BVerfG (BVerfGE 99, 88) zu Unrecht außer Acht gelassen.
b) Nach dem genannten Beschluss des BVerfG in BVerfGE 99, 88 ist das Verlustausgleichsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. aus folgenden Gründen mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar:.
aa) Dem vom BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 99, 88 hervorgehobenen, aus dem Nettoprinzip abzuleitenden Gebot, Erwerbsaufwendungen zum Abzug zuzulassen, hatte die Steuergesetzgebung ursprünglich auch für private Veräußerungsgeschäfte in vollem Umfang Rechnung getragen.
Die sachliche Übereinstimmung der Abzugsbeschränkungen für Verluste bei diesen beiden Formen der sonstigen Einkünfte blieb auch nach der Neuregelung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402 --StEntlG 1999/2000/2002--) erhalten, das --zur Umsetzung des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 99, 88-- mit Wirkung ab 1999 einen eingeschränkten Verlustrücktrag- und -vortrag innerhalb der jeweiligen Einkünfte zugelassen hat.
bb) Nach Auffassung des Senats durchbricht das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot in § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. das Nettoprinzip in einem Ausmaß, das nicht mehr sachlich zu rechtfertigen und nach den Maßstäben des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 99, 88 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (im Ergebnis ebenso Hecht, Die Aktiengesellschaft 1975, 70, 75; ferner im Anschluss an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 99, 88: Luttermann, Finanz-Rundschau --FR-- 1998, 1032 f.; Balmes, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 1047; Fröschl, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 795;… J. Lang in Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl. 2002, § 9 Rz. 596;… Bachem in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 226;… Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 23 EStG Anm. 324;… vgl. auch P. Fischer in Kirchhof, EStG-KompaktKommentar, 3. Aufl. 2003, § 23 Rn. 23; a.A. Oberfinanzdirektion --OFD-- Düsseldorf, Verfügung vom 6. Juli 1999 S 2256 A - St 121, DB 1999, 1631; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 5. Oktober 2000 IV C 3 -S 2256- 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 43).
Insoweit nimmt § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. eine vergleichbare Sonderstellung ein wie die durch den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 99, 88 mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärte Norm des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F.
Den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass nach Auffassung des Gesetzgebers der bei Einkünften i.S. von § 22 Nr. 3 EStG und § 23 EStG vorgesehene Ausgleich von Verlusten (auch) in zukünftigen Veranlagungszeiträumen als Reaktion auf die Entscheidung in BVerfGE 99, 88 geboten war (…Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 14/265, S. 13, 181) und ursprünglich auch für noch offene Altfälle gelten sollte (…BTDrucks 14/265, S. 20, 189).
Die offene Altfälle einbeziehende Anwendungsregel zu § 22 Nr. 3 EStG n.F. (…§ 52 Abs. 21a des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, vgl. BTDrucks 14/265, S. 20, 188) wiederum wurde nach den Ausführungen im Dritten Bericht des Finanzausschusses als entbehrlich angesehen, weil im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 99, 88 für Verluste nach § 22 Nr. 3 EStG a.F. die allgemeinen Grundsätze der Verlustverrechnung anzuwenden seien.
b) Indes sind für Streitjahre vor 1999 die vom BVerfG in BVerfGE 99, 88 zu § 22 Nr. 3 EStG a.F. entwickelten Grundsätze auf die noch offenen Altfälle, die von § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. betroffen sind, verfassungskonform entsprechend anzuwenden.
Wie aus der vorstehend (II. 3. a) wiedergegebenen Entstehungsgeschichte hervorgeht, sah der Gesetzgeber aufgrund der zur Vermietung beweglicher Gegenstände (§ 22 Nr. 3 EStG) ergangenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 99, 88) die Notwendigkeit, nicht nur für alle Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG, sondern auch für private Veräußerungsgeschäfte i.S. des § 22 Nr. 2, § 23 EStG eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Neuregelung zur Berücksichtigung von Verlusten einzuführen.
Diese Rückerstreckung der Regelung ist jedoch mit Rücksicht auf die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 99, 88 letztlich nicht als erforderlich angesehen und deshalb nicht verwirklicht worden.
Dies war deshalb sachgerecht, weil der geplante beschränkte Verlustrück- und -vortrag für Altfälle in Widerspruch zur insoweit weiter gehenden Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 99, 88, unter B. II. 5.) stand, die für vergangene Veranlagungszeiträume ausdrücklich die allgemeinen Regeln über Verlustausgleich und Verlustabzug für anwendbar erklärt und dem Gesetzgeber nur für die Zukunft einen Gesetzgebungsauftrag erteilt hatte.
Wenn er es vor dem Hintergrund der zu § 22 Nr. 3 EStG a.F. ergangenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 99, 88) unterlassen hat, eine eigenständige gesetzliche Regelung für Altfälle zu schaffen, so ist sein Normkonzept, für sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 2 und Nr. 3 EStG eine gleichartige verfassungskonforme Berücksichtigung von Verlusten zu schaffen, für die von § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. erfassten noch offenen Altfälle dadurch folgerichtig umzusetzen, dass für diese die Grundsätze der Entscheidung des BVerfG entsprechend anzuwenden sind (ebenso Risthaus/Plenker, DB 1999, 605, 610; Balmes, DStR 2000, 1047; Groß, DStR 2001, 1553; a.A. OFD Düsseldorf, Verfügung vom 6. Juli 1999 S 2256 A - St 121, DB 1999, 1631; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Tz. 43;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl. 2003, § 23 Rz. 97;… Lindberg in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 160).
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Für Verluste aus Spekulationsgeschäften i.S. von § 23 EStG in den für die Jahre vor 1999 geltenden Fassungen sind, soweit diese Vorschriften auch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 anwendbar bleiben, in den noch offenen Altfällen die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug anzuwenden.Für Streitjahre bis einschließlich 1993 bleibt § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG jedenfalls anwendbar, auch wenn das BVerfG diese Vorschrift, soweit sie Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapieren betrifft, durch Urteil vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 in der für 1997 und 1998 geltenden Fassung für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt hat.
a) Der Senat ist an einer Entscheidung nicht durch das Urteil des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 (Der Betrieb --DB-- 2004, 628) gehindert, mit dem das BVerfG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für 1997 und 1998 geltenden Fassung für mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig erklärt hat, soweit er Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapieren betrifft.
Die dem Gesetzgeber zuzubilligende Übergangszeit umfasst indes auch noch das Jahr 1993, weil die Frage des gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits in der Fachwelt für die Vorschrift des § 20 EStG (vgl. die Nachweise in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 1. b dd der Gründe) deutlich früher aufgeworfen worden ist als für die Vorschrift des § 23 EStG (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, unter A. I. 4. der Gründe).
Vielmehr ist der Anwendungsbereich der Regelung für Streitjahre vor 1999, soweit § 23 EStG insoweit auch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 (DB 2004, 628) anwendbar bleibt, verfassungskonform einzuschränken.
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
In seinem Urteil zur Zinsbesteuerung vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) hat das BVerfG zwar in Bezug auf § 20 EStG ein mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbares Vollzugsdefizit festgestellt, die darauf gestützten Verfassungsbeschwerden aber gleichwohl zurückgewiesen, weil die verfassungsrechtliche Rechtslage bisher nicht erkannt worden sei und deshalb Anlass bestehe, das bisherige Recht noch für eine Übergangszeit hinzunehmen und dem Gesetzgeber Gelegenheit zu geben, sich binnen einer angemessenen Frist auf die nunmehr geklärte verfassungsrechtliche Lage einzustellen.Der Gesetzgeber habe die Besteuerungsgleichheit spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 1993 durch hinreichende gesetzliche Vorkehrungen für die Zukunft zu gewährleisten (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 5. b der Gründe).
Die dem Gesetzgeber zuzubilligende Übergangszeit umfasst indes auch noch das Jahr 1993, weil die Frage des gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits in der Fachwelt für die Vorschrift des § 20 EStG (vgl. die Nachweise in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 1. b dd der Gründe) deutlich früher aufgeworfen worden ist als für die Vorschrift des § 23 EStG (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, unter A. I. 4. der Gründe).
- BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99
Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Dazu hätte es ausgereicht, den Verlustausgleich mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten zu untersagen und lediglich einen überperiodischen Verlustabzug innerhalb derselben Einkunftsart zuzulassen (vgl. Beschluss des BFH vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99, BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411), wie es § 23 EStG nunmehr seit 1999 mit Wirkung für die Zukunft vorsieht und wie es in anderen Sondervorschriften für bestimmte Arten von Verlusten geregelt ist, für die der Gesetzgeber unerwünschte steuersparende Gestaltungen ausschließen will (§ 2a Abs. 1 EStG; § 2b Satz 4 EStG; § 15 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG; § 15a Abs. 2 EStG; § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG).Dies rechtfertigt weder die Durchbrechung des Nettoprinzips für diejenigen Fälle, die von dieser Rechtsprechung nicht betroffen sind, noch eine Differenzierung zwischen den von § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. betroffenen Alt- und den ab 1999 von einer verfassungskonformen Regelung erfassten Neufällen (vgl. Beschluss des BFH in BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411, unter 2. b bb).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist, dass die jeweilige Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 427 f., BStBl II 1984, 751, 762).Auch die Absicht, einen positiven Totalüberschuss zu erzielen, ist Merkmal jeglicher Einkünfteerzielung, nicht nur der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c (1)).
- BFH, 20.12.2000 - X R 1/97
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
b) Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen, nämlich wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhalten hat (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448; vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, m.w.N.).Bei der rechtlichen Zuordnung anhand der vorgenannten Kriterien kann nicht isoliert auf einzelne Merkmale abgestellt werden; vielmehr ist das Gesamtbild entscheidend, wobei die einzelnen Beweisanzeichen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteil in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706).
- BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG-Beschluss vom 30. März 1993 1 BvR 1045/89, 1381/90 und 1 BvL 11/90, BVerfGE 88, 145, 166). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten würde (BVerfG-Beschluss vom 15. Oktober 1996 1 BvL 44, 48/92, BVerfGE 95, 64, 93). - BFH, 17.07.1991 - X R 6/91
1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG …
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
(3) Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass der BFH die Wirkung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. bereits in der Vergangenheit teilweise abgemildert hat, indem er unter Durchbrechung des Abflussprinzips des § 11 Abs. 2 EStG auch solche Werbungskosten bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns zum Abzug zugelassen hat, die in anderen Veranlagungszeiträumen abgeflossen waren (BFH-Urteil vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916). - BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96
Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft
Auszug aus BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Zwar ist das alle Einkunftsarten kennzeichnende Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht für die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG durch die verhältnismäßig kurzen Spekulationsfristen in typisierender Weise objektiviert (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469). - BFH, 03.06.1992 - X R 91/90
Einkünfte aus einmaligen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG )
- BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97
Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 12/98
Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs
- BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97
Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften
- FG München, 05.02.2001 - 8 K 3707/99
Gewerblicher Wertpapierhandel; Einkommensteuer 1989, 1991, 1992, 1993
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) war die Regelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG 2008 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 18.10.2006 - IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259; vgl. auch BFH-Urteil vom 01.06.2004 - IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26). - BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar
Dieses Merkmal des Steuertatbestandes gilt bei allen Einkunftsarten (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c aa (2)), wird allerdings einkunftsarts- und damit bereichspezifisch ausgestaltet (z.B. für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) und für die Einkünfte gemäß § 23 EStG durch die verhältnismäßig kurzen Fristen in typisierender Weise objektiviert (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26). - FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Anders bei der Übertragung der Entscheidung des BVerfG zur Unvereinbarkeit des Verlustausgleichs- Abzugsverbots in § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. mit Art. 3 Abs. 1 GG für Altfälle auf das vergleichbare Verlustausgleichsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. (BFH-Urteil vom 01.06.2004, IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) seien Vorschriften verschiedener Gesetze (BKGG und EStG) betroffen.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Anders bei der Übertragung der Entscheidung des BVerfG zur Unvereinbarkeit des Verlustausgleichs- Abzugsverbots in § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. mit Art. 3 Abs. 1 GG für Altfälle auf das vergleichbare Verlustausgleichsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. (BFH-Urteil vom 01.06.2004, IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) seien Vorschriften verschiedener Gesetze (BKGG und EStG) betroffen. - BFH, 16.06.2004 - X R 22/00
Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns
Nach dem BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen) sind für Verluste aus Spekulationsgeschäften i.S. des § 23 EStG in den für die Jahre vor 1999 geltenden Fassungen, soweit diese Vorschriften auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 471) anwendbar bleiben, in den noch offenen Altfällen die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug anzuwenden. - BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - …
Des Weiteren ist der BFH in seinem Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) von der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG ausgegangen, ohne dass in jenem Verfahren weitere Ausführungen veranlasst waren.Diesen Anforderungen genügt die nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG mögliche Verlustverrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in Rücktrags- und Vortragsjahren; sie führt im Ergebnis hinsichtlich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu einer zutreffenden Ermittlung des Totalgewinns (BFH-Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26;… vgl. zur Totalgewinnbetrachtung Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Bd. II, 2. Aufl., S. 756;… Drüen, Periodengewinn und Totalgewinn, Berlin 1999, S. 74 ff.).
- BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten …
Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhandels" sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132, 135; vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).Mit dem Änderungsbescheid vom 18. Oktober 2007 hat das FA das BFH-Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26 berücksichtigt und dem Hilfsantrag des Klägers entsprochen.
- BFH, 17.04.2007 - IX R 23/06
Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften
Für negative Einkünfte aus Optionsgeschäften i.S. von § 22 Nr. 3 EStG in den für die Jahre vor 1999 geltenden Fassungen sind in den noch offenen Altfällen die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug anzuwenden (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).Der Senat verweist zur Begründung im Einzelnen auf sein Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26, den systematischen Zusammenhang der Vorschriften § 22 Nr. 3 EStG und § 22 Nr. 2, § 23 EStG hervorgehoben und insbesondere die gesetzgeberische Grundentscheidung, nicht nur für alle Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG, sondern auch für private Veräußerungsgeschäfte i.S. des § 22 Nr. 2, § 23 EStG eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Neuregelung zur Berücksichtigung von Verlusten einzuführen (vgl. jetzt BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BStBl II 2007, 259), zum Anlass genommen, auch für die von § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG erfassten (Alt-)Fälle die Grundsätze der Entscheidung des BVerfG entsprechend anzuwenden (eingehend BFH-Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26, unter II. 3. b;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 7. September 2004 IX R 73/00, BFH/NV 2005, 51;… siehe auch BVerfG-Beschluss vom 18. April 2006 2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beilage 3, 364).
- BFH, 16.06.2015 - IX R 26/14
Erhalt von Bestechungsgeldern - Herausgabe an den Arbeitgeber - Verzicht von …
Überdies ist der Gesetzgeber nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, unter B.II.4.d) befugt, die Unschärfe des § 22 Nr. 3 EStG typisierend --wie de lege lata geschehen-- durch eine Begrenzung der Verlustverrechnung auszugleichen (so auch die BFH-Urteile vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26, unter II.2.b;… in BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, unter II.2.b, sowie in BFH/NV 2014, 1025, unter II.4.b aa). - FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG
Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhändlers" sind beispielsweise der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen ( BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 , BStBl II 1984 Seite 132; BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83 , BStBl II 1991 Seite 66 ; BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 , BStBl II 2005 Seite 26 ;… BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 31/07, BFH/NV 2010 Seite 844). - FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel
- BFH, 22.11.2007 - III R 54/02
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 29/01
Spekulationsverluste vor 1999
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur …
- FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01
Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und …
- FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 493/09
Ausgleichsfähigkeit von Gewinnen/Verlusten aus Optionshandel mit …
- BFH, 11.02.2014 - IX R 46/12
Optionseinräumung auch bei Abschluss eines sog. Kombinationsgeschäfts kein …
- BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12
Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BFH, 24.04.2012 - IX B 154/10
Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche …
- FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 18 K 12/05
Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften; Vorliegen eines …
- BFH, 29.06.2004 - IX R 26/03
Spekulationsgewinne - Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 15.01.2008 - IX R 31/07
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierveräußerungen im …
- BFH, 11.02.2014 - IX R 10/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 02. 2014 IX R 46/12 - …
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02
Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem; …
- BFH, 10.11.2015 - IX R 20/14
Verfall von Knock-out-Produkten - Erwerbsaufwendungen für verfallene …
- BFH, 21.01.2014 - IX R 38/13
Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids
- BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05
Wegen unzureichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die Besteuerung …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04
Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der …
- BFH, 07.11.2006 - IX R 45/04
Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 81/03
Zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem; …
- BFH, 10.02.2015 - IX R 8/14
Eingeschränkte Berücksichtigung von Verlusten aus Stillhaltegeschäften - …
- BFH, 24.06.2008 - IX R 58/05
Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der …
- VGH Hessen, 12.12.2007 - 6 TG 1743/07
Gewerbliches Betreiben eines Kreditgeschäftes
- BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG …
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2004 - 2 V 365/04
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren; …
- BFH, 14.07.2004 - IX R 13/01
Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998
- BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 300/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde …
- BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 6165/02
Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld für die Monate …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 6473/03
Berechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund einer Duldung des Aufenthalts; …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07
Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2593/02
Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 680/06
Kindergeld bei Ausgewiesenen
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2341/01
Anspruch auf Kindergeld von auf unbestimmte Zeit unabschiebbare, sich seit mehr …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 2137/04
These der fehlenden Regelungswirkung für künftige, bei Bescheiderlass noch nicht …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 4251/05
Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Anspruch auf Kindergeld …
- FG Düsseldorf, 15.02.2006 - 7 K 6452/03
Stillhalteoptionsgeschäft; Verlustausgleich; Verlustabzug; Belastungsgleichheit; …
- BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04
Berücksichtigung der Freigrenze bei Minderung der Einkünfte aus privaten …
- BFH, 19.08.2009 - III R 31/07
Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers
- FG Niedersachsen, 08.05.2007 - 15 K 96/07
Verfassungsmäßigkeit der Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im …
- BFH, 18.09.2007 - IX R 43/05
Verwendung von Mieteinnahmen für Optionsgeschäfte
- FG Hessen, 16.12.2013 - 10 K 1041/08
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 3563/05
Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung von nicht …
- BFH, 28.11.2007 - X R 24/06
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4132/05
Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf …
- BFH, 22.11.2007 - III R 61/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4248/05
Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Rechtfertigung einer an …
- BFH, 22.11.2007 - III R 63/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BFH, 13.02.2008 - IX R 61/07
Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung - Spekulationsbesteuerung 1996 …
- FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01
Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1 …
- FG Niedersachsen, 08.08.2006 - 13 K 463/02
Steuerbarkeit von sog. Stillhalteroptionsprämien; Qualifizierung eines …
- BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
Besteuerung von Spekulationsgewinnen
- BFH, 29.11.2005 - IX B 80/05
Spekulationsgewinne - Streitjahr 1995
- FG Niedersachsen, 29.05.2012 - 9 KO 1/12
Vorliegen der Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr oder …
- FG Hamburg, 25.05.2007 - 6 K 28/07
Einkommensteuer/Grundgesetz: Berücksichtigung von Spekulationsgewinnen in 1996
- FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 7423/00
Verluste aus Optionsgeschäften in 1997 und 1998 keine Werbungskosten
- BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00
Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für …
- BFH, 18.01.2006 - IX R 20/05
Mitunternehmerschaft - Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach DDR-Recht
- FG München, 11.11.2010 - 11 K 629/08
Gesonderte Feststellung eines Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften von …
- BFH, 16.07.2009 - VIII B 20/09
Unterlassen einer Sachprüfung wegen irriger Annahme einer bereits eingetretenen …
- FG Düsseldorf, 09.11.2006 - 11 K 1761/05
Steuerliche Erfassbarkeit nacherklärter Spekulationsgewinne für die Jahre 1992 …
- FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …
- FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin
- FG Köln, 01.03.2007 - 9 K 7050/02
Abgrenzung eines Gewerbebetriebes von einer nur vermögensverwaltenden privaten …
- FG Köln, 20.06.2013 - 6 K 2552/10
Bindungswirkung, Grundlagenbescheid
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62 …
- BFH, 21.04.2006 - VIII B 140/05
Abgrenzung eines Gewerbebetriebes von der privaten, vermögensverwaltenden …
- BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02
Optionsgeschäft - Besteuerung
- FG Köln, 31.10.2012 - 4 K 73/09
Einkünftequalifikation und Verlustverrechnung bei Optionsgeschäften und …
- FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Kindergeld ab …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 239/06
Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis
- BFH, 21.05.2007 - IX B 35/07
Optionsgeschäfte in 1995
- FG München, 27.04.2005 - 1 V 885/05
Ansatz von Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren in 1995; …
- FG Berlin, 22.06.2004 - 7 K 7500/02
Regelung über Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften …
- FG Köln, 14.06.2007 - 15 K 1928/02
Kindergeldanspruch geduldeter Ausländer (Kroaten)
- FG Düsseldorf, 18.11.2008 - 13 K 2614/05
Besteuerung der Einnahmen aus Stillhalterprämien; Strukturelles Vollzugsdefizit; …
- VG Stuttgart, 29.05.2017 - 7 K 5717/15
Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen aus GmbH an Versorgungsberechtigten
- FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02
Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:
- FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG , Vorkostenabzug nach § 10i EStG a.F.
- FG Hamburg, 31.07.2008 - 5 K 40/07
Einkommensteuer: Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG im …
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder …
- FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3336/03
Verrechenbarkeit zurückgetragener Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften …
- FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 184/01