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   BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08   

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https://dejure.org/2008,23449
BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08 (https://dejure.org/2008,23449)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 BvR 706/08 (https://dejure.org/2008,23449)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 BvR 706/08 (https://dejure.org/2008,23449)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 480
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gehört nicht zu dem Rechtsweg, den ein Beschwerdeführer gemäß § 90 Abs. 2 BVerfGG erschöpft haben muss, bevor er zulässigerweise Verfassungsbeschwerde einlegen kann (vgl. BVerfGE 107, 395 [416 f.]).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Darin, dass ein Gericht der Auffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 87, 1 [33]).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Demgemäß hat eine Gegenvorstellung nicht zur Folge, dass die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde erst mit der gerichtlichen Entscheidung über die Gegenvorstellung zu laufen beginnt; vielmehr kommt es für den Fristbeginn auf die gerichtliche Entscheidung an, gegen die die Gegenvorstellung sich richtete (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 -, NJW 2006, S. 2907 f.), hier also auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 20. Dezember 2007.
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Denn die Einlegung dieses Rechtsbehelfs war aussichtslos und daher zur Offenhaltung der Verfassungsbeschwerdefrist nicht geeignet (vgl. BVerfGK 7, 115 [116]).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Das gilt auch dann, wenn die gerichtliche Entscheidung fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 76, 93 [98]).
  • BVerfG, 10.07.2007 - 1 BvR 143/07

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Eine entsprechende wohlwollende Auslegung ist geboten, wenn sie dem verfolgten Rechtsschutzanliegen dient (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juli 2007 - 1 BvR 143/07 -, juris).
  • BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15

    Versäumnis der Monatsfrist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11

    Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO

    Vor diesem Hintergrund ist die Auffassung des Finanzgerichts, es liege ein Verfahren der Gegenvorstellung vor, die das rechtliche Gehör betreffenden Einwendungen des Beschwerdeführers könnten jedoch nur im Rahmen der nicht erhobenen Anhörungsrüge gewürdigt werden, zu eng (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 133a FGO, Rn. 6; Ruban, in: Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, § 133a Rn. 12 a.E.; Lenz/Hansel, BVerfGG, 1. Aufl. 2013, § 90 Rn. 424; vgl. auch BVerfGK 13, 480 und Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 28. September 2006 - VfGBbg 17/06 -, juris); sie wird dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Grundsatz wohlwollender Auslegung prozessualer Anträge im Sinne des erkennbaren Rechtsschutzanliegens nicht gerecht.
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen (vgl. BVerfGK 11, 203 ; 13, 496 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2253/06 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 -, juris, Rn. 4 f.) oder offensichtlich aussichtslosen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 472 ; 13, 480 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2010 - 2 BvR 619/10 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 2063/10 -, juris) Anhörungsrüge.
  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

    Ausweislich der Verfügung der Vorsitzenden Richterin vom 16. Dezember 2011 hat das Landgericht die Eingabe des Beschwerdeführers auch zunächst in diesem Sinne verstanden und damit dem Grundsatz wohlwollender Auslegung von Rechtsschutzanliegen (vgl. BVerfGK 13, 480 ) entsprochen.
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Für den Beginn der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist die letzte zum Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gehörende gerichtliche Entscheidung über die Unterbringung des Beschwerdeführers im Kriseninterventionsraum maßgeblich (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 13, 480 ).
  • BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung einer gesetzlich nicht

    Darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt jedoch kein Gehörsverstoß, der im Gewand der Gehörsrüge verfassungsbeschwerdefristwahrend gerügt werden könnte (vgl. BVerfGE 87, 1 ; BVerfGK 13, 480 ).
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 11-IV-21

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in einem Haftverfahren wegen

    Die Gegenvorstellung lässt als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf im Interesse der Rechtssicherheit den Lauf der Einlegungsfrist unberührt (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 85-IV-08; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 22-IV-06; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 706/08 - juris Rn. 3).

    Eine entsprechende - dem verfolgten Rechtsschutzanliegen dienende - wohlwollende Auslegung der Gegenvorstellung als Anhörungsrüge nach § 33a StPO, die dem Rechtsweg zuzuordnen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 85-IV-08; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 706/08 - juris Rn. 4), kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09

    Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG durch Ablehung

    Der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gehört nicht zu dem Rechtsweg, den ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erschöpfen muss und kann (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - VerfGH 37/08 - und zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 706/08, juris Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

    Sie dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 - und vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, juris Rn. 4; BVerfGK 7, 115, 116; 13, 480, 481 f; 20, 300, 303 f).
  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

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