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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,425
BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19 (https://dejure.org/2020,425)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 (https://dejure.org/2020,425)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 (https://dejure.org/2020,425)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unangemessene Rücklagen und unzulässige Kapitalbildung einer Industrie- und Handelskammer

  • Wolters Kluwer

    Vorsehen von angemessenen Rücklagen im jährlichen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) als Befugnis der Industriekammern und Handelskammern; Bemessung einer Ausgleichsrücklage nach einem Vielfachen des für das betreffende Wirtschaftsjahr prognostizierten Einnahmenausfalls; ...

  • doev.de PDF

    Unangemessene Rücklagen und unzulässige Kapitalbildung einer Industrie- und Handelskammer

  • bffk.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsehen von angemessenen Rücklagen im jährlichen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) als Befugnis der Industriekammern und Handelskammern; Bemessung einer Ausgleichsrücklage nach einem Vielfachen des für das betreffende Wirtschaftsjahr prognostizierten Einnahmenausfalls; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

  • lto.de (Pressebericht, 23.01.2020)

    BVerwG zum IHK-Vermögen: Handelskammern drohen Millionen-Rückzahlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    IHK-Beiträge - und das überhöhte Eigenkapital der Kammer

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

  • datev.de (Kurzinformation)

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    BVerwG erklärt überhöhte Rücklagen der IHK für rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit von IHK-Beiträgen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Beitragsbescheid der IHK bei überhöhten Rücklagen rechtswidrig

Sonstiges

  • bffk.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Rechtswidriges IHK-Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 167, 259
  • NVwZ-RR 2020, 731
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19
    Rn. 9 Der Vertreter des Bundesinteresses meint, der Wechsel von der Kameralistik zur Doppik erfordere eine Anpassung der in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - aufgestellten Prüfungsmaßstäbe für die Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen.

    Die Heranziehung zu Kammerbeiträgen ist rechtmäßig, wenn die Feststellung des Mittelbedarfs der Kammer im Wirtschaftsplan den an sie zu stellenden rechtlichen Anforderungen genügt, der Mittelbedarf in rechtmäßiger Weise durch eine Beitragsordnung auf die Kammerzugehörigen umgelegt wird und diese Beitragsordnung im Einzelfall ohne Rechtsfehler angewendet wurde (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - Buchholz 430.5 IHKG Nr. 2 Rn. 13 ff.).

    Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans muss die Kammer vor dem Hintergrund der von ihr im kommenden Wirtschaftsjahr beabsichtigten Tätigkeiten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben den durch Beiträge zu deckenden Bedarf prognostizieren (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - Buchholz 430.5 IHKG Nr. 2 Rn. 12).

    Jeder Bedarfsansatz muss daher von einem sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit getragen werden und auch der Höhe nach von diesem gedeckt sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2 IHKG; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 S. 12 und vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 17).

    Danach müssen Mittelbedarfs- und Einnahmenprognosen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar ausfallen (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 S. 12 und vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 16).

    Rn. 16 b) Im Übrigen überschreitet die Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage im Jahr 2016 den Gestaltungsspielraum, den das Haushaltsrecht der Kammer bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplans einräumt (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 16 m.w.N.).

    Dagegen genügt nicht, dass er einen pauschal festgelegten maximalen Prozentsatz der geplanten Aufwendungen nicht überschreitet oder sich in einem durch solche Prozentanteile begrenzten Korridor bewegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 20).

    Rn. 19 (1) Das Gebot der Schätzgenauigkeit verpflichtet dazu, den im Haushalt für einen bestimmten Zweck veranschlagten Mittelbedarf aufgrund der bei der Aufstellung des Haushaltsplans (Wirtschaftsplans) verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar zu prognostizieren (BVerfG, Urteil vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96 ; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 16).

    Die Höhe der Rücklage hätte nur mit der Prognose gerechtfertigt werden können, dass es im jeweiligen Haushaltsjahr realistischer Weise zu Ausfällen von Beitragszahlungen in der angenommenen Gesamthöhe kommen könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 20).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Nachtragshaushaltsgesetz 2004

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19
    Rn. 19 (1) Das Gebot der Schätzgenauigkeit verpflichtet dazu, den im Haushalt für einen bestimmten Zweck veranschlagten Mittelbedarf aufgrund der bei der Aufstellung des Haushaltsplans (Wirtschaftsplans) verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar zu prognostizieren (BVerfG, Urteil vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96 ; BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 16).

    Unvertretbar sind jedenfalls bewusst falsche Etatansätze und gegriffene Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeit besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsgerechte Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (BVerfG, Urteil vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96 ).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19
    Jeder Bedarfsansatz muss daher von einem sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit getragen werden und auch der Höhe nach von diesem gedeckt sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2 IHKG; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 S. 12 …und vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 17).

    Danach müssen Mittelbedarfs- und Einnahmenprognosen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar ausfallen (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 S. 12 …und vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 315 Rn. 16).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21

    Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig

    Der gerichtlichen Kontrolle sind daher alle Erwägungen des Antragsgegners zugrunde zu legen, die er zu den bei Erlass der Verordnung vorliegenden Tatsachen bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über den Normenkontrollantrag - die Entscheidung ist ohne mündliche Verhandlung ergangen - prozessordnungsgemäß vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 22).
  • VG Lüneburg, 07.05.2024 - 3 A 156/22

    Grundsatz der Jährlichkeit; Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts; …

    Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans haben die Kammern zu beachten, dass ihnen die Bildung von Vermögen verboten ist (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 11).

    Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans haben die Kammern zu beachten, dass ihnen die Bildung von Vermögen verboten ist (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 11).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass dem Anliegen, Vorkehrungen für einen noch nicht konkret absehbaren Finanzbedarf künftiger Jahre zu treffen, durch Rückstellungen mit zulässigem Zweck und Umfang und durch angemessene Rücklagen entsprochen werden kann (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 31).

    Eine solche Rücklagenfinanzierung fördert für sich genommen auch nicht die Aufgabenwahrnehmung der Industrie- und Handelskammer oder ist gar zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit notwendig (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 ; Jahn, GewArch 2013, 49 ), da sie nur zu einer abweichenden Verteilung der Kosten auf die Kammerzugehörigen über die Laufzeit des Projekts führt.

    Diesen spezifischen Anforderungen wird ein zur Bewältigung technisch-naturwissenschaftlicher Ungewissheiten angewandter Maßstab für die gerichtliche Kontrolle behördlicher Prognosen nicht gerecht." (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 19 f.).

    Zwar sind bei der Kontrolle der Mittelbedarfsprognose alle Erwägungen der Beklagten zugrunde zu legen, die sie zu den im Zeitpunkt des Beschlusses ihrer Vollversammlung über den betreffenden Wirtschaftsplan vorliegenden Tatsachen bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung prozessordnungsgemäß vorgebracht hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 22).

    Die Entscheidung, einen Jahresüberschuss zur Erhöhung des Festgesetzten Kapitals zu verwenden, stellt demgegenüber stets die Bildung von Vermögen dar (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 28).

    Mit der Entscheidung, den Betrag stattdessen zur Erhöhung des Festgesetzten Kapitals (Nettoposition) zu verwenden, steht er für eine Minderung des von den Kammerzugehörigen durch Beiträge zu deckenden Mittelbedarfs der Kammer nicht mehr zur Verfügung (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 29).

    Ein sachlicher Grund für die Erhöhung der Nettoposition müsste geeignet sein, die Aufgabenerfüllung zu fördern (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris Rn. 30).

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Wirtschaftsplanung der Beklagten für die Jahre 2011, 2014 und 2016 rechtswidrig war, u. a. weil die Erhöhungen der Nettoposition in den Jahren nach der Eröffnungsbilanz nicht gerechtfertigt waren und dadurch unzulässiges Vermögen gebildet wurde (BVerwG, Urt. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19, 8 C 10.19, 8 C 11.19 -, juris).

  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 22 B 20.1948

    Beitrag für Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer

    Rn. 22 Danach ist den Handwerkskammern die Bildung von Vermögen verboten; nach § 113 Abs. 1 HwO dürfen die Beiträge ausschließlich für die in dieser Bestimmung genannten Zwecke und damit nicht zur Vermögensbildung eingesetzt werden (vgl. BVerwG, U. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - juris Rn. 20).

    Ein Haushaltsplan ist nicht nur rechtswidrig, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 17 f.; VGH BW, U.v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 - juris;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 - juris Rn. 49 ff).

    Ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich im Nachhinein die Prognose als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 16).

    Unvertretbar sind jedenfalls bewusst falsche Etatansätze und gegriffene Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeit besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsgerechte Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (BVerfG, U.v. 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96/129, BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 19 f.).

    Die Vorhaltung einer Mittelreserve zur Überbrückung von Einnahmeverzögerungen oder Einnahmeausfällen stellt grundsätzlich einen legitimen sachlichen Zweck für die Bildung einer Rücklage dar (…vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 18); namentlich Liquiditäts- und Ausgleichsrücklage liegen Zwecke zu Grunde, welche vom Bundesverwaltungsgericht als im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit gerechtfertigt angesehen wurden (…zur Liquiditätsrücklage vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 18; zur Ausgleichsrücklage U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 18).

    Kann das Gericht sich davon nicht überzeugen, ist der Haushaltsplan rechtswidrig (BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 21).

    Umstritten ist in der Rechtsprechung insoweit, ob für die gerichtliche Kontrolle nur die der Vollversammlung beim Beschluss über den Haushaltsplan bekannten Grundlagen der Prognose maßgeblich sind (sog. formelle Betrachtung), oder ob eine materielle Betrachtung geboten ist und das Gericht seiner Prüfung auch die von der Beklagten erst im Prozess vorgetragenen Tatsachen für die Bemessung der Höhe der Rücklage zugrunde legen darf (für die materielle Betrachtung: BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 22;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96;… OVG Hamburg, U.v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55;… offen gelassen durch OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.1.2020 - OVG 1 N 62.18 - juris Rn. 19 m.w.N.;… Gegenansicht: VG Gelsenkirchen, U.v. 21.5.2019 - 19 K 2505/17 - juris Rn. 57;… U.v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 - juris Rn. 47; VG Koblenz, U.v. 25.11.2013 - 3 K 121/12.KO - GewArch 2014, 116).

    Es ist schon deshalb nicht geeignet, bundesgesetzliche Anforderungen verbindlich auszufüllen oder gar zu modifizieren (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… OVG Hamburg, U.v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 65;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 - juris Rn. 62 ff;… VGH BW, U.v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 - juris Rn. 36).

    Denn ebenso wenig, wie es darauf ankommt, dass sich eine dem Gebot der Schätzgenauigkeit entsprechende Prognose nachträglich als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 16), kann eine Prognose, die nicht oder jedenfalls ohne tragfähige Grundlage erstellt worden ist, mit einer ex-post-Betrachtung begründet werden.

    Fraglich ist diesbezüglich zudem, ob das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Feststellung, dass das Gericht der Kontrolle der Mittelbedarfsprognose alle Erwägungen der Beklagten zugrunde zu legen hat, die sie zu den im Zeitpunkt des Beschlusses ihrer Vollversammlung über den betreffenden Wirtschaftsplan vorliegenden Tatsachen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung prozessordnungsgemäß vorgebracht hat (U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 22), auch das von der Beklagten geschilderte Vorgehen als mit dem Gebot der Schätzgenauigkeit vereinbar ansehen würde.

    Dabei liegt es nahe, auf die Erfahrungen in den letzten Jahren zurückzugreifen (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 23;… VG Düsseldorf, U. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 - juris Rn. 372).

  • VG Gießen, 05.09.2023 - 8 K 682/23

    Aufhebung eines vorläufigen IHK-Bescheides für das Jahr 2020

    Zur Begründung verweist sie zunächst auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 (Az. 10 C 6.15) und 22. Januar 2020 (Az. 8 C 9.19 u.a.), wonach eine pauschale Festlegung von Rücklagen ohne konkrete jährliche Risikoabschätzung unzulässig sei.

    Das Jährlichkeitsprinzip stellt nämlich einen allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatz dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rdnr. 25, auch zum Folgenden).

    Das Gebot der Schätzgenauigkeit ist verletzt durch bewusst falsche Ansätze, aber auch durch gegriffene Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeiten besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, Rdnr. 19; OVG Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2018 - 5 Bf 213/12 -, Rdnr. 66; Nieders. OVG…, Urteil vom 17. September 2018 - 8 LB 128/17 -, Rdnr. 97 ff.; jeweils juris).

    Zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung ins Verfahren eingebrachte Umstände und Erwägungen vermögen die Prognose der Vollversammlung daher nur zu stützen, wenn sie noch in einem sachlichen Zusammenhang zur ursprünglichen Beschlussfassung stehen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rdnr. 22).

    Mit der vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich angesprochenen Verpflichtung, bei der Mittelbedarfsprognose auf eine "möglichst realitätsgerechte Schätzung der künftigen Einnahmen und Ausgaben der Kammern" zurückzugreifen, der ein "zur Bewältigung technisch-naturwissenschaftlicher Ungewissheiten angewandter Maßstab für die gerichtliche Kontrolle behördlicher Prognosen" nicht genüge (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rdnr. 20), ist nicht das Risiko-Tool als solches, sondern der vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in den dortigen Ausgangsentscheidungen angewandte allgemeine Maßstab für die gerichtliche Überprüfung behördlicher Prognoseentscheidungen (Nieders. OVG…, Urteil vom 17. September 2018 - 8 LB 128/17 -, juris, Rdnr. 40) gemeint.

    Daher kann auch das Ziel, eventuell im Haushaltsjahr eintretende Vermögensverluste zu kompensieren, für sich genommen keinen solchen Zweck darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24. Oktober 2022 - 6 S 965/21 -, Rdnr. 61; jeweils juris).

    Insbesondere betreffen der Schutz vor Risiken durch konjunkturbedingte Beitragsschwankungen, durch den Ausfall großer Beitragszahler und endgültiger Beitragsbescheide ein sachliches Anliegen der Beklagten innerhalb ihrer zulässigen Kammertätigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, Rdnr. 23; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. April 2023 - 6 A 11191/22.OVG -, Rdnr. 34 ff.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 18. November 2022 - 19 K 1529/20 -, Rdnr. 55; VG Trier…, Urteil vom 25. Juni 2021 - 2 K 945/20.TR -, Rdnr. 34; jeweils juris).

    Aus diesem Umstand lässt sich auch keine Vermutung der Angemessenheit ableiten (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris, Rdnr. 17).

    Denn auch soweit die Erhöhung aufgrund eines Passivtausches erfolge, stellt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine unzulässige Vermögensbildung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, Rdnr. 27; Nieders. OVG, Urteil vom 17. September 2018 - 8 LB 129/17 -, Rndr. 125; a.A. VG Trier…, Urteil vom 25. Juni 2021 - 2 K 945/20.TR -, Rdnr. 55 ff.; jeweils juris).

    Insbesondere liegt kein sachlicher Grund darin, langfristig gebundenes Anlagevermögen durch Erhöhung des festgesetzten Kapitals durch Passivtausch dauerhaft in seinem Bestand zu sichern (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris, Rdnr. 29 f.).

  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
    Rn. 161 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 25,.

    Rn. 163 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 11/19 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 27, 30; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris Rn. 23,.

    Rn. 165 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 11/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris Rn. 25,.

    Rn. 167 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 11/19 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris Rn. 24) -.

    Rn. 192 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 36,.

    Rn. 205 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 36.

    Rn. 215 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 37,.

    Den prognostizierten Ausfall zu verdreifachen, nimmt einen Beitragsausfall in den beiden Folgejahren vorweg, der wegen des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Jährlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung noch nicht zu prognostizieren war und nach § 3 Abs. 2 IHKG nicht auf die Beitragszahler des verfahrensgegenständlichen Wirtschaftsjahres umgelegt werden durfte." (BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 11/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10/19 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 22 B 20.1950

    Zur Rechtmäßigkeit der Rücklagenbildung im Rahmen der Beitragsbemessung einer …

    Rn. 22 Danach ist den Handwerkskammern die Bildung von Vermögen verboten; nach § 113 Abs. 1 HwO dürfen die Beiträge ausschließlich für die in dieser Bestimmung genannten Zwecke und damit nicht zur Vermögensbildung eingesetzt werden (vgl. BVerwG, U. v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - juris Rn. 20).

    Ein Haushaltsplan ist nicht nur rechtswidrig, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 17 f.; VGH BW, U.v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 - juris;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 - juris Rn. 49 ff).

    Ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich im Nachhinein die Prognose als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 16).

    Unvertretbar sind jedenfalls bewusst falsche Etatansätze und gegriffene Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeit besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsgerechte Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (BVerfG, U.v. 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96/129, BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 19 f.).

    Die Vorhaltung einer Mittelreserve zur Überbrückung von Einnahmeverzögerungen oder Einnahmeausfällen stellt grundsätzlich einen legitimen sachlichen Zweck für die Bildung einer Rücklage dar (…vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 18); namentlich Liquiditäts- und Ausgleichsrücklage liegen Zwecke zu Grunde, welche vom Bundesverwaltungsgericht als im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit gerechtfertigt angesehen wurden (…zur Liquiditätsrücklage vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 18; zur Ausgleichsrücklage U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 18).

    Kann das Gericht sich davon nicht überzeugen, ist der Haushaltsplan rechtswidrig (BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 21).

    Umstritten ist in der Rechtsprechung insoweit, ob für die gerichtliche Kontrolle nur die der Vollversammlung beim Beschluss über den Haushaltsplan bekannten Grundlagen der Prognose maßgeblich sind (sog. formelle Betrachtung), oder ob eine materielle Betrachtung geboten ist und das Gericht seiner Prüfung auch die von der Beklagten erst im Prozess vorgetragenen Tatsachen für die Bemessung der Höhe der Rücklage zugrunde legen darf (für die materielle Betrachtung: BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 22;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96;… OVG Hamburg, U.v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55;… offen gelassen durch OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.1.2020 - OVG 1 N 62.18 - juris Rn. 19 m.w.N;… Gegenansicht: VG Gelsenkirchen, U.v. 21.5.2019 - 19 K 2505/17 - juris Rn. 57;… U.v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 - juris Rn. 47; VG Koblenz, U.v. 25.11.2013 - 3 K 121/12.KO - GewArch 2014, 116).

    Es ist schon deshalb nicht geeignet, bundesgesetzliche Anforderungen verbindlich auszufüllen oder gar zu modifizieren (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… OVG Hamburg, U.v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 65;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 - juris Rn. 62 ff;… VGH BW, U.v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 - juris Rn. 36).

    Denn ebenso wenig, wie es darauf ankommt, dass sich eine dem Gebot der Schätzgenauigkeit entsprechende Prognose nachträglich als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 11;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 16), kann eine Prognose, die nicht oder jedenfalls ohne tragfähige Grundlage erstellt worden ist, mit einer ex-post-Betrachtung begründet werden.

    Fraglich ist diesbezüglich zudem, ob das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Feststellung, dass das Gericht der Kontrolle der Mittelbedarfsprognose alle Erwägungen der Beklagten zugrunde zu legen hat, die sie zu den im Zeitpunkt des Beschlusses ihrer Vollversammlung über den betreffenden Wirtschaftsplan vorliegenden Tatsachen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung prozessordnungsgemäß vorgebracht hat (U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 22), auch das von der Beklagten geschilderte Vorgehen als mit dem Gebot der Schätzgenauigkeit vereinbar ansehen würde.

    Dabei liegt es nahe, auf die Erfahrungen in den letzten Jahren zurückzugreifen (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 23;… VG Düsseldorf, U. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 - juris Rn. 372).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2022 - 6 S 965/21

    Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen einer Industrie- und …

    Geboten ist vielmehr ebenfalls die Feststellung, ob die Festsetzung des Mittelbedarfs der Kammer im Wirtschaftsplan den insofern zu stellenden rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 314 und Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 ).

    Diese rechtlichen Vorgaben gelten auch nach der Einführung der doppischen Rechnungslegung gemäß § 3 Abs. 7a IHKG unverändert fort (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315 ; Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 m.w.N.; siehe auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris Rn. 33 ).

    Rn. 53 bb) Auch bei der Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen muss die Industrie- und Handelskammer - entgegen der Auffassung der Beklagten - die Jährlichkeit der Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftsplanung und die daran anknüpfende Periodenbezogenheit der Beitragserhebung berücksichtigen (vgl. für die Ausgleichsrücklage bereits: BVerwG, Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 ).

    Eine solche Rücklagenfinanzierung fördert für sich genommen auch nicht die Aufgabenwahrnehmung der Industrie- und Handelskammer oder ist gar zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit notwendig (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 ; Jahn, GewArch 2013, 49 ), da sie nur zu einer abweichenden Verteilung der Kosten auf die Kammerzugehörigen über die Laufzeit des Projekts führt.

    Unvertretbar sind jedenfalls bewusst falsche Etatansätze und gegriffene Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeit besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsgerechte Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 ; BVerwG, Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 ).

    Zudem stellt das bloße Ziel der Kompensation von Vermögensverlusten keinen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit dar (vgl. BVerwG, BVerwG, Urteil vom 22.01.2020 - 8 C 9.19 -, BVerwGE 167, 259 ).

  • BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer für das Wirtschaftsjahr 2021

    Diese rechtlichen Vorgaben gelten auch nach der Einführung der doppischen Rechnungslegung gemäß § 3 Abs. 7a IHKG unverändert fort (stRspr, zum Ganzen vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 11 m. w. N.).

    Die Bildung der Ausgleichsrücklage vermeidet die Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer bei einem Ausfall von Beitragseinnahmen infolge eines Konjunkturabschwungs (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 14, - 8 C 10.19 - juris Rn. 18 und - 8 C 11.19 - juris Rn. 16).

    Die Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage im Wirtschaftsjahr 2021 hält sich im Rahmen des weiten Gestaltungsspielraums, den das Haushaltsrecht der Kammer bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplans einräumt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 16 und vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 16).

    Der Kontrolle der Mittelbedarfsprognose sind alle Erwägungen der Beklagten zugrunde zu legen, die sie zu den im Zeitpunkt des Beschlusses ihrer Vollversammlung über den betreffenden Wirtschaftsplan vorliegenden Tatsachen bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung prozessordnungsgemäß vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 20 und 22).

    Eine Ausgleichsrücklage, die einen Beitragsausfall in den Folgejahren vorwegnimmt, verletzt mithin den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Jährlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 25).

  • VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17

    Zur Berechnung der Beiträge zur Handwerkskammer (Äquivalenzprinzip; Verbot der …

    Ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich im Nachhinein die Prognose als unrichtig erweist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.2015 - 10 C 6.15 - juris, Rn. 16 und Urt. v. 22.01.2020 - 8 C 9.19 - juris, Rn. 11;… VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2018 - 4 K 8053/18 - juris, Rn. 37 ;… VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018 - Au 2 K 16.371 - juris, Rn. 31).

    Hinsichtlich der Rücklagenbildung ist weiter zu beachten, dass der Handwerkskammer die Bildung von Vermögen verboten ist; nach § 113 Abs. 1 HwO dürfen die Beiträge ausschließlich für die in dieser Bestimmung genannten Zwecke und damit nicht zur Vermögensbildung eingesetzt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1990 - 1 C 45.87 - juris, Rn. 20 und Urt. v. 22.01.2020 - 8 C 9/19 - juris, Rn. 11;… VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018 - Au 2 K 16.187 - juris, Rn. 31).

    Diese Maßstäbe sind auch bei der Aufstellung eines Wirtschaftsplanes anzuwenden, der nicht nach den Grundsätzen der Kameralistik, sondern nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt wurde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.2015 - 10 C 6.15 - juris, Rn. 17 und Urt. v. 22.01.2020 - 8 C 9/19 - juris, Rn. 11;… VGH Mannheim, Urt. v. 02.11.2016 - 6 S 1261/14 - juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 17.09.2018 - 8 LB 130/17 - juris, Rn. 49 ff.;… VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2018 - 4 K 8053/18 - juris, Rn. 38 ).

    Es ist schon deshalb nicht geeignet, bundesgesetzliche Anforderungen verbindlich auszufüllen oder gar zu modifizieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.2020 - 8 C 9.19 - juris, Rn. 11;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 - juris, Rn. 65;… VGH Mannheim, Urt. v. 02.11.2016 - 6 S 1261/14 - juris, Rn. 36 ;… OVG Lüneburg, Urt. v. 17.09.2018 - 8 LB 130/17 - juris, Rn. 62 ff.;… VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2018 - 4 K 8053/18 - juris, Rn. 48 ;… a.A. VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018 - Au 2 K 16.187 - juris, Rn. 43;… VG Köln, Urt. v. 15.02.2017 - 1 K 1473/16 - juris, Rn. 81).

    Rn. 37 Das Gebot der Schätzgenauigkeit wird (erst) durch "gegriffene" Ansätze verletzt, die trotz naheliegender Möglichkeiten besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.2020 - 8 C 9.19 - juris, Rn. 19 f., 23 f.;… VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2018 - 4 K 8053/18 - juris, Rn. 45 f;… VG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017 - 20 K 3225/15 - juris, Rn. 345).

    Die Regelungen über die Aufstellung von Wirtschaftsplänen sehen insofern keine besonderen Verfahrens-, Anhörungs- oder Begründungspflichten vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.2020 - 8 C 9.19 - juris, Rn. 22;… a.A. für das Recht der IHK VG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017 - 20 K 3225/15 - juris, Rn. 350).

  • VG Aachen, 03.12.2025 - 9 K 647/21

    IHK; Wirtschaftssatzung; Ausgleichsrücklage; Sanierungsrücklage; …

    Rn. 72 Vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris, Rn. 15, vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rn. 11 und 31, vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 16 f., und vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, juris, Rn. 20.

    Rn. 82 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris, Rn. 11 und - 8 C 10/19 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 16.

    Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rn. 14 und - 8 C 10.19 -, juris, Rn. 19.

    Rn. 88 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2022 - 8 C 9.19 -, juris, Rn. 17.

    Rn. 109 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rn. 29.

    Rn. 120 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, juris, Rn. 22, und - 8 C 10/19 -, juris, Rn. 26.

  • VG Münster, 06.11.2025 - 3 K 748/21

    Baurücklage, Äquivalenzprinzip

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 11191/22

    IHK-Beitrag; Risiko-Tool zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage

  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18

    Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 11192/22

    IHK-Beitrag; Risiko-Tool zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage

  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 374/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Koblenz, 15.04.2025 - 5 K 645/23

    Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist …

  • VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 686/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Würzburg, 19.02.2025 - W 6 K 24.1380

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer, Wirtschaftsplanung der IHK, …

  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 513/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 472/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Düsseldorf, 04.06.2025 - 20 K 5580/21

    Kammern dürfen Rücklagen nur bei Bedarf bilden, den sie regelmäßig zu überprüfen …

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2022 - 19 K 1529/20

    Risiko-Tool; Ausgleichsrücklage; Digitalisierungsrücklage; Jährlichkeitsprinzip; …

  • VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 1180/23

    Beitrag, Wirtschaftsplan, Wirtschaftssatzung, IHK, Industrie- und Handelskammer, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 98/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im …

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2022 - 19 K 948/20

    Risiko-Tool; Ausgleichsrücklage; Digitalisierungsrücklage; Jährlichkeitsprinzip; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 97/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im …

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 8 LC 75/24

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Betriebsmittelrücklage; Haushaltsplan; Jährlichkeit; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 4 L 96/18

    Rechtsstreit um den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; Bewertung von im …

  • VG Düsseldorf, 22.06.2026 - 20 K 5583/21

    Mitgliedsbeiträge der Apothekerkammer Nordrhein rechtswidrig

  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht; …

  • VG Würzburg, 22.01.2025 - W 6 K 24.599

    Industrie- und Handelskammer, Rechtsschutzbedürfnis einer Klage gegen die …

  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 37.24
  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 38.24
  • VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.377

    Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …

  • VG Düsseldorf, 01.03.2023 - 20 K 4272/21
  • VG Köln, 07.02.2023 - 7 K 4818/20
  • VG Köln, 07.02.2023 - 7 K 4268/21
  • VG Köln, 07.02.2023 - 7 K 104/23
  • VG Köln, 17.11.2023 - 1 K 1171/21

    Wirtschaftsplanung der IHK Köln für das Jahr 2021 rechtswidrig

  • VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.379

    Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …

  • VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.378

    Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 5 LA 184/20

    Bildung und Inanspruchnahme von Instandhaltungsrücklagen

  • VG Köln, 17.11.2023 - 1. Kammer

    Beitragsbescheid, Industrie- und Handelskammer, IHK, Haushalt, Jährlichkeit, …

  • VGH Bayern, 09.12.2024 - 21 ZB 23.160

    Rückwirkende Bemessung von IHK-Beiträgen

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.586

    IHK-Beitragssatzung 2010: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.593

    IHK-Beitragssatzung 2012: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplan

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.164

    IHK-Beitragssatzung 2018/2019: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.697

    IHK-Beitragssatzung 2014: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.753

    Heranziehung zu einem IHK-Beitrag

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.694

    IHK-Beitragssatzung 2015/2016: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.695

    IHK-Beitragssatzung 2017: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.592

    IHK-Beitragssatzung 2011: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.587

    IHK-Beitragssatzung 2007/2008: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans

  • VG Gießen, 15.11.2023 - 8 K 1297/23

    Zu den Grenzen der gerichtlichen Überprüfung der Wirtschaftsplanung von …

  • VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 1345/22

    Kammern dürfen für langfristige Projekte auch mehrjährig Rücklagen bilden

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