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   OLG Düsseldorf, 10.06.1997 - 21 U 188/96   

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https://dejure.org/1997,1747
OLG Düsseldorf, 10.06.1997 - 21 U 188/96 (https://dejure.org/1997,1747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.1997 - 21 U 188/96 (https://dejure.org/1997,1747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 21 U 188/96 (https://dejure.org/1997,1747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stillschweigende Abnahme und Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßigen Aufwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungspflicht: Parkettleger muß Restfeuchte im Estrich messen! (IBR 1997, 415)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1450
  • BauR 1998, 126
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 21 U 23/14

    Anspruch des Bestellers auf Beseitigung rein optischer Mängel ohne

    Berührt der nur geringfügige Schönheitsfehler nur leicht das ästhetische Empfinden des Bestellers, ohne dass in objektivierbarer Form die "Wertschätzung" gegenüber dem Werk beeinträchtigt wird, kann von Unverhältnismäßigkeit ausgegangen werden (vgl. Senat, Urteil vom 10.06.1997, 21 U 188/96, BauR 1998, 126 = NJW-RR 1997, 1450f).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15

    Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber

    Das LG ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass eine Verletzung der Prüfungs-/Hinweispflicht auf Feuchtigkeit im Estrich hier bei den Arbeiten in dem Altbau (anders als bei einem Neubau, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.1997, 21 U 188/96, NJW-RR 1997, 1450) nicht erkennbar ist, zumal die Klägerin - nach den Angaben des Zeugen 1 - auch keine Anzeichen für Feuchtigkeit im Untergrund (Boden) gehabt hat, insbesondere auch nicht - wie vom Sachverständigen ausgeführt - durch Feuchtigkeitserscheinungen an den Außenwänden auf Feuchtigkeit im Untergrund (Boden) schließen musste.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06

    Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? Hinweis nach § 139 ZPO

    Grundsätzlich kommt allerdings in Betracht, dass die Klägerin - ähnlich wie bei Ausführung eines Parkettfußbodens - für Mängel infolge zu hoher Restfeuchte des Estrichuntergrunds haftet, wenn sie dessen Geeignetheit zur Aufbringung des vorgesehenen Belags vorher nicht ausreichend geprüft hat (vgl. dazu: Senat, BauR 1998, 126, 127).
  • OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB);

    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Zwar muss der Besteller auch einen Schönheitsfehler nicht hinnehmen, wenn dadurch etwa die Wertschätzung des gesamten Hauses berührt ist (OLG Celle, BauR 1998, 402, 403; 1996, 259, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; Werner /Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 1715).

  • OLG Celle, 07.11.2002 - 6 U 12/02

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Mängelbeseitigung in Form eines

    a) Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Zwar muss der Besteller auch einen Schönheitsfehler nicht hinnehmen, wenn dadurch etwa die Wertschätzung des gesamten Hauses berührt ist (OLG Celle BauR 1998, 402, 403; 1996, 259, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 1715).

  • OLG Jena, 28.10.2009 - 4 U 141/07

    Prüfungspflicht verletzt: Haftungsquote AN 10%, AG/Statiker 90%!

    Beim VOB-Bauvertrag trifft den Auftragnehmer eine Prüfungs- und Anzeigepflicht nach § 4 Nr. 3 VOB/B. Beim BGB-Vertrag folgt diese Verpflichtung aus § 242 BGB (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1450).

    Die Verletzung der Prüfungs- und Anzeigepflicht war kausal für die eingetretenen Schäden an der Dacheindeckung auf Grund der durch die Schneelast hervorgerufenen Durchbiegungen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Prüfungspflicht und Mangel OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1450, 1451).

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03

    Verjährung einer Werklohnforderung

    Von einer Unverhältnismäßigkeit ist folglich dann auszugehen, wenn der mit der Nachbesserung in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, S. 638, 639; BGH, BauR 1996, S. 858 ff; BGH, BauR 1995, S. 540 ff; OLG Düsseldorf, BauR 1998, S. 126 ff).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 25 U 148/98

    Mängel bei Parkettverlegung; Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung;

    Der Werkunternehmer ist nämlich gehalten, Bedenken gegen die Güte und Brauchbarkeit der von dem Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, auf denen seine Leistung aufbaut, unverzüglich mitzuteilen (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdn. 1519; BGH BauR 1987, 79 (80); BGH NJW-RR 1993, 405 (405); OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1450 (1451)).
  • OLG Köln, 08.02.2006 - 11 U 93/04

    Zum Umfang der Prüf- und Hinweispflicht eines Fußbodenverlegers aus § 4 Nr. 3

    Für alle Faktoren, die sich unmittelbar auf die Qualität der Werkleistung auswirken können, obliegt dem Werkunternehmer in vollem Umfange die Prüfpflicht (Diercks/Heuer/Marth, a.a.O., Rn. 213; vgl. ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1450 = BauR 1998, 126; BauR 1999, 1309).
  • OLG Bremen, 15.02.2001 - 5 U 69/00

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Hinweis- und Prüfungspflicht des

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  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 127/98

    Gewährleistung: Vorunternehmer als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn?

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 23 U 43/07

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs für Pflasterarbeiten durch Aufrechnung mit

  • LG Lübeck, 10.10.2018 - 9 O 130/15

    Decke zu niedrig: Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig!

  • OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02

    Zustandekommen eines Bauvertrages; Unterzeichnung für Auftragnehmer durch

  • LG Oldenburg, 29.12.2004 - 5 O 3344/00

    Mangelhaftigkeit eines Fußbodenaufbaus; Mitverantwortlichkeit für Mängel auf

  • LG Koblenz, 08.02.2007 - 4 O 167/06

    Verlegereife des Estrichs ist zu prüfen!

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