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   BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98   

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https://dejure.org/1999,1489
BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98 (https://dejure.org/1999,1489)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1999 - VII ZR 250/98 (https://dejure.org/1999,1489)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1999 - VII ZR 250/98 (https://dejure.org/1999,1489)
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Abrechnung nach Arbeitseinstellung

§ 649 S. 2 BGB ist nicht anwendbar auf die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen: der Unternehmer verlangt insoweit Erfüllung (§§ 631, 632 BGB)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung, - des Werkvertrages und Abrechnung; Werklohn, - für bisher erbrachte Leistungen nach Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 632

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632
    Anspruch auf die übliche Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsfolge: Abrechnung erbrachter Leistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 632
    Abrechnung des Unternehmers für bis zur Kündigung des Bestellers erbrachte Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Kündigung: Wann sind Kalkulationsgrundlagen offenzulegen? (IBR 2000, 7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 309
  • MDR 2000, 26
  • NZBau 2000, 73
  • WM 2000, 80
  • BB 1999, 2532 (Ls.)
  • DB 1999, 2564 (Ls.)
  • BauR 2000, 100
  • ZfBR 2000, 46
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98
    Das Berufungsgericht entnimmt verfehlt aus der Senatsentscheidung vom 21. Dezember 1995 (VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362), daß der Kläger gehalten gewesen sein soll, auch zu den Kalkulationsgrundlagen der nicht erbrachten Leistungen vorzutragen.
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und darauf hingewiesen, dass sich der Vergütungsanspruch der Klägerin für erbrachte Leistungen nach § 632 BGB beurteile, ohne dass es einer Abrechnung über die nicht erbrachten Leistungen bedürfe (Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 250/98, BauR 2000, 100 = ZfBR 2000, 46 = NZBau 2000, 73).

    (2) Das Berufungsgericht ist nicht im Hinblick auf das in dieser Sache ergangene Urteil des Senats vom 30. September 1999 (VII ZR 250/98, BauR 2000, 100 = ZfBR 2000, 46 = NZBau 2000, 73) gemäß § 565 Abs. 2 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung i. V. mit § 26 Nr. 5 EGZPO gehindert, der Klägerin eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen zuzuerkennen.

  • OLG Naumburg, 20.04.2005 - 6 U 93/04

    Ansprüche des Statikers bei Beanstandung durch den Prüfingenieur

    Ob sich die Beklagte wirksam vom Vertrag gelöst hat oder nicht, spielt hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen keine Rolle (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 309 ).
  • OLG Koblenz, 04.02.2014 - 3 U 819/13

    Werkvertrag: Außerordentliche Kündigung des Bestellers bei zu Unrecht geforderten

    Die Vergütung für erbrachte Leistungen richtet sich nach § 632 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2000, 309, siehe nachfolgend c.).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05

    Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des

    Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind - auch beim vorzeitig gekündigten Vertrag - nach § 632 BGB abzurechnen (BGH NJW-RR 2000, 309).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2009 - 7 U 66/08

    Vereinbarte Vergütung nach Beendigung Pauschalpreisvertrag

    a) Da hier lediglich die Vergütung für erbrachte Leistungen geltend gemacht wird, ergibt sich der Vergütungsanspruch aus § 631 BGB, ohne dass es darauf ankommt, ob hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen § 8 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 VOB/B bzw. § 649 Satz 2 BGB zur Anwendung kommen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 309).

    Jedoch richtet sich der bestimmt vereinbarte Vergütungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen nach § 631 BGB (BGH, NJW-RR 2000, 309).

  • OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01

    Fälligkeit des Werklohns

    Eine Darlegung der Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen war deshalb von vornherein nicht erforderlich (BGH, NJW-RR 2000, 309; Palandt, 61. Aufl., Rdnr. 3 zu § 649 BGB-Stichwort "erbrachte Leistungen").
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 11/16

    Architekt muss Planungswünsche des Bauherrn ermitteln - aber nicht grenzenlos!

    Auch wenn der Besteller Mängelrechte im Vergütungs-/Honorarprozess einwendet, gilt grundsätzlich entsprechendes (BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 250/98, NJW-RR 2000, 309; Palandt-Sprau, BGB, 75. Auflage 2016, § 634, Rn 12 mwN).
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