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   OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01   

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https://dejure.org/2002,2072
OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01 (https://dejure.org/2002,2072)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.09.2002 - 22 U 109/01 (https://dejure.org/2002,2072)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. September 2002 - 22 U 109/01 (https://dejure.org/2002,2072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bei Eintritt von Niederschlagswasser nach Dachdeckerarbeiten; Schutzpflicht des Werkunternehmers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 276 BGB; § 4 Nr. 5 S. 1 VOB/B
    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB); Schutzmaßnahmen bei Öffnung des Daches; Umfang der Schutzmaßnahmen eines Dachdeckers; Objektiver Empfängerhorizont

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB); Schutzmaßnahmen bei Öffnung des Daches; Umfang der Schutzmaßnahmen eines Dachdeckers; Objektiver Empfängerhorizont

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 276; ; VOB/B § 4 Nr. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 276; VOB/B § 4 Nr. 5 S. 1
    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag ( BGB -Werkvertrag)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachdeckerarbeiten: Schutz gegen Niederschlagswasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Klage gegen Dachdecker

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Bei Arbeiten am Dach muss ein Dachdecker für sicheren Regenschutz sorgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachdeckerarbeiten: Gehört Notdach zum Bausoll? (IBR 2003, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 15
  • BauR 2003, 550
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01
    An einer wirksamen Einbeziehung der VOB/B dürfte es hier zwar fehlen, da diese dem Vertrag nicht beilag und die Beklagten auch nicht mit den Gepflogenheiten des Baugewerbes bewandert sind (vgl. BGHZ 86, 135; 109, 192).
  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01
    An einer wirksamen Einbeziehung der VOB/B dürfte es hier zwar fehlen, da diese dem Vertrag nicht beilag und die Beklagten auch nicht mit den Gepflogenheiten des Baugewerbes bewandert sind (vgl. BGHZ 86, 135; 109, 192).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97

    Erledigung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01
    In einem solchen Fall entspricht es gem. § 91a ZPO billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes, der Klägerin, die den Beklagten Veranlassung zur Einlegung der Berufung gegeben hatte, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO die Kosten aufzuerlegen (zu einer ähnlichen Fallkonstellation bei einer Erledigung der Berufung des Beklagten nach Klagrücknahme des Klägers BGH NJW 1998, 2453).
  • OLG Frankfurt, 04.01.1989 - 17 U 139/87
    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01
    Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht des Werkunternehmers ist es Sache des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, den Eintritt von vorhersehbaren Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern (OLG Frankfurt, NJW 1989, 233; vgl. ferner Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., B § 4 Nr. 5 Rdnr. 283).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 23 U 185/11

    Egal was (im LV) vereinbart ist: Abdichtung muss dicht sein!

    Ein gesonderter Vergütungsanspruch der Beklagten scheide aus, da sich die Bezahlung - im Hinblick auf den vereinbarten Pauschalfestpreis - auf Leistungen beziehe, die nach dem objektiven Empfängerhorizont im Vertrag bereits enthalten seien (Werner/Pastor, Rn 2951; OLG Celle, Urteil vom 26.09.2002, 22 U 109/01, BauR 2003, 550).
  • OLG Hamm, 11.11.2009 - 12 U 49/09

    Kündigung eines Werkvertrages wegen fruchtlosen Ablaufs einer Abhilfefrist

    Dabei versteht es sich von selbst und wird auch von der Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2003, 15) nicht in Abrede gestellt, dass sie nach Dacheröffnung verpflichtet war, das Eindringen von Niederschlagswasser in das Gebäude, so wie es das Leistungsverzeichnis auch vorsah, zu verhindern.
  • OLG München, 29.03.2011 - 9 U 5173/09

    VOB-Vertrag: Haftung des Bauunternehmers für die Nichtbefolgung einer vom

    Darin liegt eine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung (Kapellmann/Messerschmidt/Merkens, a.a.O., Rdnm. 32, 136 unter Hinweis auf OLG Celle BauR 2003, 550), wobei hier offen bleiben kann, ob der Anspruch aus § 4 Nr. 7 VOB/B folgt oder aus § 13 Nr. 7 VOB/B (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rdnr. 2230).
  • AG Kerpen, 11.06.2004 - 21 C 215/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten;

    Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht des Werkunternehmers ist es Aufgabe des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern (OLG Frankfurt NJW 89, 233; OLG Düsseldorf BauR 00, 1344; OLG Celle NJW-RR 03, 15 f.).
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