Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.04.2008 | BGH, 11.03.2008 | OLG Jena, 08.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2008 - V ZR 56/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,483
BGH, 22.02.2008 - V ZR 56/07 (https://dejure.org/2008,483)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2008 - V ZR 56/07 (https://dejure.org/2008,483)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 (https://dejure.org/2008,483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GWB §§ 97 ff.; BGB § 311 Abs. 2
    Vergaberechtliche Pflichten in gesetzlich vorgeschriebenem Ausschreibungsverfahren sind nicht unmittelbar auf freiwilliges Bietverfahren der öffentlichen Hand zu übertragen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Grundstückskaufinteressenten gegen einen Verwaltungsträger als Veranstalter eines "Bieterverfahrens" wegen einer Nichbeachtung vergaberechtlicher Grundsätze; Übertragbarkeit der nach Vergaberecht zu den Pflichten eines Ausschreibenden ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 311 Abs. 2
    Veräußerung kommunaler Grundstücke ohne Bauverpflichtung löst keine Rechtsfolgen des Vergaberechts aus

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkauf im Bieterverfahren; Grundstücksverkauf und Vergaberecht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2
    Verfahren zur Überprüfung der Veräußerung eines Grundstücks durch einen Träger öffentlicher Verwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieterverfahren für Verkauf öffentl. Grundstücks: Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 55 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 311 Abs. 2 BGB
    Kein Vergaberecht bei Veräußerung öffentlicher Grundstücke

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Dissonanzen beim Verkauf kommunaler Grundstücke (RA Dr. Ute Jasper und RA Jan Seidel; NZBau 7/2008, S. 427)

  • liberale.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverträge - Neue Rechtsprechung zum Dauerbrenner kommunaler Grundstücksverkäufe (RA Christian Schultz; NZBau 2009, 18)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieterverfahren für Verkauf eines öffentlichen Grundstücks: Kein Vergaberecht! (IBR 2008, 345)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 736
  • NZBau 2008, 407
  • WM 2008, 1170
  • DÖV 2009, 44
  • BauR 2008, 1308
  • BauR 2008, 1502
  • BauR 2008, 736
  • VergabeR 2008, 649
  • ZfBR 2008, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 22.02.2008 - V ZR 56/07
    Wird von einem Träger der öffentlichen Verwaltung oder einem von diesem mit der Suche nach einem Käufer beauftragten Unternehmen hierzu trotzdem ein "Bieterverfahren" veranstaltet, entsteht zwischen dem Träger der öffentlichen Verwaltung und den Teilnehmern dieses Verfahrens zwar ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das außerhalb des Anwendungsbereichs der allgemeinen Vergabevorschriften und Verdingungsordnungen den Träger der öffentlichen Verwaltung zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juni 2001, X ZR 150/99, NJW 2001, 3698).
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Die Aufteilung einer AGB-Klausel in eine kontrollfreie, wirksame Vereinbarung über die Zinsvariabilität und in eine der Inhaltskontrolle unterliegende, unwirksame Bestimmung über die Art und Weise der Zinsanpassung ist ohne weiteres möglich (Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - XI ZR 211/07, WM 2008, 1170 Rn. 17).

    Die Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel hätte insbesondere nicht zur Folge, dass die Musterbeklagte den Verbrauchern den bei Abschluss der Sparverträge jeweils genannten anfänglichen Zinssatz ("z.Zt. mit .. %") für die gesamte Laufzeit der Sparverträge schuldete (Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - XI ZR 211/07, WM 2008, 1170 Rn. 14).

  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Wenn die öffentliche Hand - wie hier die Beklagte - für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07-, juris und Urteil vom 12. Juni 2001 -X ZR 150/99-, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010 - 1 O 986/10-, juris).

    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 E 419/10-, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.Mai 2007 - 3 O 58/07-, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2008, a.a.O., und Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24. März 2011 - 17 O 115/11- juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10.07-, juris zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

    Wenn die öffentliche Hand - wie hier die Antragsgegnerin - für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 juris und Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99 juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010 - 1 0 986/10 juris).

    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 E 419/10 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 0 58/07 -, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2008, a.a.O., und Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24. März 2011 - 17 O 115/11 - juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10.07 -, juris zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

  • OLG Schleswig, 15.03.2013 - 1 Verg 4/12

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

    Die vergaberechtlichen Pflichten bei der Beschaffung von (Bau-)Leistungen können auf das Verfahren zum Verkauf von Grundstücken der Beschwerdegegnerin (bzw. des Bundes) nicht übertragen werden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Februar 2008, V ZR 56/07, ZfBR 2008, 506 ; ebenso: OLG Brandenburg, Urt. v. 24. April 2012, 6 W 149/11, ZfBR 2012, 508 [bei [...] Rn. 68]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen

    Führt eine Gemeinde für den Verkauf eines Grundstücks freiwillig ein "Bieterverfahren" mit Ausschreibung durch, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern des Verfahrens ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (Anschluss an BGH, Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07 - BauR 2008, 736 und Urt. v. 12.06.2001 - X ZR 150/99 - DVBl. 2001, 1603).

    29 Wenn die öffentliche Hand - wie hier die Beklagte - für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07 - BauR 2008, 736 und Urt. v. 12.06.2001 - X ZR 150/99 - DVBl. 2001, 1603 m.w.N.; LG Oldenburg, Urt. v. 06.05.2010 - 1 O 986/10 - NdsRpfl 2010, 277).

    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 19.05.2010 - 8 E 419/10 - NWVBl 2011, 75; OVG MV, Beschl. v. 30.05.2007 - 3 O 58/07 - NordÖR 2007, 362; BGH, Urt. v. 22.02.2008, a.a.O., und Urt. v. 12.06.2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urt. v. 24.03.2011 - 17 O 115/11 - juris; LG Oldenburg, Urt. v. 06.05.2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10.07 - BVerwGE 129, 9 m.w.N. zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

  • OLG München, 27.09.2011 - Verg 15/11

    Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge: Ausschreibungspflicht für die

    Aus diesen Voraussetzungen folgt, dass - so stellt es auch der EuGH einleitend fest, Rn 41 - allein der Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken durch den öffentlichen Auftraggeber kein öffentlicher Bauauftrag ist (so auch BGH vom 22.2.2008 - V ZR 56/07).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2012 - 6 W 149/11

    Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung durch

    Der Zweck eines zum Verkauf eines Grundstücks eingeleiteten Bieterverfahrens durch die öffentliche Hand ist die Feststellung der Ernsthaftigkeit eines bekundeten Erwerbsinteresses und die Begrenzung der Zahl der Verhandlungspartner des Verkäufers (so BGH, Urteil v. 22.02.2008, V ZR 56/07, VergabeR 2008, 649).
  • OLG Naumburg, 25.06.2015 - 2 U 17/15

    Öffentliche Ausschreibung zum Abschluss eines Pachtvertrags über kommunale

    c) Gleiches nimmt die Rechtsprechung schließlich auch beim Verkauf von Vermögenswerten durch die öffentliche Hand im Rahmen einer Ausschreibung an (vgl. BGH, Urteil v. 22.02.2008, V ZR 56/07, VergabeR 2008, 649; vgl. OLG Celle, Urteil v. 01.12.2011, 16 U 95/11) bzw. bei der Vergabe von Nutzungsrechten an kommunalen Grundstücken bzw. Räumlichkeiten im Rahmen eines Auswahlverfahrens (vgl. BGH, Urteile jeweils v. 14.07.1998, KZR 1/97, NJW 1998, 3778, und KZR 15/97, Urteil v. 13.11.2007, KZR 22/06, NJW-RR 2008, 634; KG Berlin, Urteil v. 22.01.2015, 2 U 14/14 Kart).

    d) Danach gilt: Wird von einem Träger der öffentlichen Verwaltung, wie hier von der Verfügungsbeklagten, eine Ausschreibung zum Neuabschluss eines Pachtvertrages veranstaltet, so wird zwischen diesem Ausschreibenden und den Teilnehmern des Verfahrens ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet, welches den Ausschreibenden u.a. verpflichtet, die grundsätzlich geltenden und die selbst gesetzten Verfahrensregeln einzuhalten, und - hierzu äquivalent - den Teilnehmern ein subjektives Recht verschafft, vom Ausschreibenden die Unterlassung aller Handlungen verlangen zu können, welche zu einer Verletzung der vorgenannten Verfahrensregeln führen (vgl. BGH, Urteil v. 22.02.2008, a.a.O., in juris Tz. 9).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 2 U 1/18

    Auswahlkriterien für die Vergabe einer Gaskonzession Verfahren zur Vergabe von

    Durch die Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts- und Schutzpflichten (BGH, Urteile vom 22. Februar 2008, V ZR 56/07, NZBau 2008, 407, 408; vom 3. April 2007, X ZR 19/06 - juris, Rn. 7, und vom 27. Juni 2007, X ZR 34/04 - juris, Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 26. September 2012, 12 U 142/12 - juris, Rn. 57; OLG Köln, Urteil vom 23. Juli 2014, I-11 U 104/13; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2007, 7 U 2759/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2011, VI-U (Kart) 12/11 - juris, Rn. 70; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019, § 311 Rn. 37).
  • VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20

    Grundstücksverkauf; Städtebaulicher Vertrag; Verwaltungsrechtsweg;

    Die öffentliche Hand trifft in diesem Verfahren eine Entscheidung über die Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung, die die Rechtsnatur des beabsichtigten bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts teilt (VGH BW, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 S 2403/17 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 2018 - 15 E 219/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 11 K 5949/19 -, juris Rn. 16; VG Aachen, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 4 L 198/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 -, juris Rn. 9, und BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403.17

    Bestimmung der Gerichtsbarkeit bzgl. eines odnungsgemäß durchgeführten

  • OLG Rostock, 13.11.2018 - 14 U XV 10/17

    Allgemeine Geschäftsbedingung in Zusatzvereinbarung zu Landpachtvertrag wirksam

  • VG Aachen, 23.02.2018 - 4 L 198/18
  • OLG Zweibrücken, 13.09.2021 - 1 U 93/20

    Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren bei Nichterreichen oder Übersteigen eines

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 22 C 21.2470

    Unbegründete Beschwerde in einem Verfahren um Rechte aus einem vorvertraglichen

  • OLG Celle, 01.12.2011 - 16 U 95/11

    Schadensersatzanspruch wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen bei einem

  • OVG Saarland, 26.04.2021 - 2 B 77/21

    Rechtsweg bei Vergabe eines Baugrundstücks

  • VG Stuttgart, 19.09.2013 - 3 K 2686/13

    Verwaltungsrechtsweg; Reservierung eines kommunalen Baugrundstücks

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 5/11

    Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte als Voraussetzung einer

  • KG, 09.03.2022 - Verg 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer

  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 4 E 21.01228

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für einen gegen den Verkauf eines

  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 5949/19

    Zivilrechtsweg im Bieter- Auswahlverfahren

  • VG Trier, 21.06.2021 - 6 K 2102/20

    Informationszugang bei abgeschlossenem Konzeptvergabeverfahren für ein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,96
BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06 (https://dejure.org/2008,96)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - X ZR 129/06 (https://dejure.org/2008,96)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - X ZR 129/06 (https://dejure.org/2008,96)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,96) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren; Wertung von Angeboten in mehreren aufeinander folgenden Stufen durch den Auftraggeber; Kriterien der Eignungsprüfung im System der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bei öffentlicher ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • grundeigentum-verlag.de

    Eignungsprüfung bei Ausschreibung; Schadensersatz für Übergehen im Vergabeverfahren

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
    "Sporthallenbau"; Verteilung des Zuschlags wegen höher eingeschätzter Eignung eines Bieters; Ausschluss eines Angebots wegen Anpassung der Bauzeit an die verlängerte Zuschlags- und Bindefrist

  • rechtsportal.de

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
    "Sporthallenbau"; Verteilung des Zuschlags wegen höher eingeschätzter Eignung eines Bieters; Ausschluss eines Angebots wegen Anpassung der Bauzeit an die verlängerte Zuschlags- und Bindefrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Sinn der Eignungsprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • kapellmann.de (Kurzanmerkung)

    Eignungsprüfung/Bauzeitanpassung

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wertung: Kein Mehr an Eignung! (IBR 2008, 470)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Bindefrist: Kein Ausschluss wegen angepassten Bauzeitenplans! (IBR 2008, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1030
  • NVwZ 2008, 1272 (Ls.)
  • NZBau 2008, 505
  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 641
  • ZfBR 2008, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters darf dasjenige eines Konkurrenten nicht maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen werden (Bestätigung von BGHZ 139, 273).

    a) Nach § 25 VOB/A hat der Auftraggeber die Wertung der Angebote grundsätzlich in mehreren aufeinander folgenden Stufen vorzunehmen (BGHZ 139, 273; vgl. auch Beck'scher VOB-Komm./Brinker/Ohler, § 25 VOB/A Rdn. 2 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB-Komm., 16. Aufl. § 25 VOB/A Rdn. 3; Kapellmann/Messerschmidt-Dähne, VOB, Teile A und B 2. Aufl. § 25 VOB/A Rdn. 2; vgl. auch Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Komm. zur VOL/A, § 25 Rdn. 1).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. September 1998 entschieden hat, ist es mit dem System der Wertungsvorschriften insbesondere nicht zu vereinbaren, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (BGHZ 139, 273).

    Dem Anliegen öffentlicher Auftraggeber, eine besondere Eignung der Bewerber zu berücksichtigen, kann nach dem System der VOB/A, wie der Senat bereits ausgeführt hat (BGHZ 139, 273), durch Wahl der Vergabeart Rechnung getragen werden, also insbesondere durch Durchführung einer beschränkten Ausschreibung bzw. eines nicht offenen Verfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 2 lit. a VOB/A; § 101 Abs. 3 GWB), sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Soweit zwischen den Parteien die Frage eines materiellen Schadens der Klägerin streitig ist, weist der Senat darauf hin, dass eine entgangene Verlustminderung durch fehlende Deckungsbeiträge einem entgangenen Gewinn nach § 252 BGB, § 287 ZPO gleichsteht (Sen.Urt. v. 6.2.2007 - X ZR 117/04, WRP 2007, 550 - Meistbegünstigungsvereinbarung).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Der Beklagte bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter, für dessen etwaiges Fehlverhalten der Beklagte nach dem Gedanken des § 278 BGB einzustehen hat (BGHZ 139, 280), hatte deshalb bei der Wertung § 25 VOB/A anzuwenden.
  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Die gleiche Rechtsfolge gilt, wenn sich, wie hier, ein Privater bei einer Ausschreibung den Regeln der VOB/A unterstellt hat (Sen.Urt. v. 21.2.2006 - X ZR 39/03, VergabeR 2006, 889).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegende Berufungsurteile müssen, ebenso wie die Revision zulassende Entscheidungen, erkennen lassen, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist und welche tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrunde liegen (BGHZ 156, 216; BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 152/04, WRP 2007, 955 - Fachanwälte).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegende Berufungsurteile müssen, ebenso wie die Revision zulassende Entscheidungen, erkennen lassen, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist und welche tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrunde liegen (BGHZ 156, 216; BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 152/04, WRP 2007, 955 - Fachanwälte).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der Vergütung des Auftragnehmers hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, NZBau 2008, 505 = ZfBR 2008, 614).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Die Eignungsprüfung gibt eine unternehmensbezogene Untersuchung wieder, wohingegen die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht die konkurrierenden Unternehmen, sondern leistungsbezogen die Angebote betrifft (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, Sporthallenbau).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Mit den sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber ergebenden Rücksichtnahmepflichten ist es, wie ausgeführt (oben II 1 b) unvereinbar, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eignungskriterien einfließen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 - Sporthallenbau).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,904
BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05 (https://dejure.org/2008,904)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2008 - X ZR 134/05 (https://dejure.org/2008,904)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2008 - X ZR 134/05 (https://dejure.org/2008,904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ärger sparen in der Leistungsphase 6 und 7 - Wichtige Urteile zu Angebotsauswertungen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wertung eines Skontoabzugs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Skontoberücksichtigung bei Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Skontoabzüge gewertet werden? Wenn ja, wie? (IBR 2008, 347)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 969
  • NZBau 2008, 459
  • VersR 2009, 557
  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 646
  • ZfBR 2008, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Fehler bei Ausschreibung und Zuschlag öffentlicher Aufträge eine Haftung des Auftraggebers gegenüber den Bietern auf Ersatz der ihnen entstandenen Schäden auslösen können (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661, 664 m.w.N.).

    Sind sie es, so gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung (Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, WM 2002, 305, 306; Urt. v. 26.10.1999 aaO).

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Sind sie es, so gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung (Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, WM 2002, 305, 306; Urt. v. 26.10.1999 aaO).
  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Die Aufforderung der Beklagten ist aus der Sicht der Bieter dahin zu verstehen, dass nur solche Skonti berücksichtigungsfähig sind, deren Voraussetzungen der Ausschreibende realistischerweise erfüllen kann (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2001, 191; Thüringer Oberlandesgericht NZBau 2001, 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.10.2003 - II Verg 45/03; Heyermann/Riedl/Rusam, VOB-Kommentar, 10. Aufl., § 25 Rdn. 165; Motzke/Pietzcker/Prieß/Brinker/Ohler, VOB/A, § 25 Rdn. 82).
  • OLG München, 29.11.2007 - Verg 13/07

    Zustellungsauftrag: Handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Der Bieter stellt dann lediglich für den Fall der verfrühten Zahlung einen Teilerlass in Aussicht (OLG München, Beschl. v. 29.11.2007 - Verg 13/07).
  • OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02

    Skonto-Angebot im Ausschreibungsverfahren der VOB/A

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Ein solches Angebot entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibung; der Bieter kann es allenfalls als Nebenangebot unter den für ein solches geltenden rechtlichen Voraussetzungen abgeben (vgl. OLG Köln, NZBau 2003, 377).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - Verg 45/03

    Wiederholung der Angebotswertung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Die Aufforderung der Beklagten ist aus der Sicht der Bieter dahin zu verstehen, dass nur solche Skonti berücksichtigungsfähig sind, deren Voraussetzungen der Ausschreibende realistischerweise erfüllen kann (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2001, 191; Thüringer Oberlandesgericht NZBau 2001, 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.10.2003 - II Verg 45/03; Heyermann/Riedl/Rusam, VOB-Kommentar, 10. Aufl., § 25 Rdn. 165; Motzke/Pietzcker/Prieß/Brinker/Ohler, VOB/A, § 25 Rdn. 82).
  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 1 Verg 4/00

    Wie müssen Nebenangebote beschaffen sein?

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Die Aufforderung der Beklagten ist aus der Sicht der Bieter dahin zu verstehen, dass nur solche Skonti berücksichtigungsfähig sind, deren Voraussetzungen der Ausschreibende realistischerweise erfüllen kann (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2001, 191; Thüringer Oberlandesgericht NZBau 2001, 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.10.2003 - II Verg 45/03; Heyermann/Riedl/Rusam, VOB-Kommentar, 10. Aufl., § 25 Rdn. 165; Motzke/Pietzcker/Prieß/Brinker/Ohler, VOB/A, § 25 Rdn. 82).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Dies ist rechtlich nur anders zu beurteilen, sofern der Auftraggeber durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen inhaltlich verschiedene Hauptangebote veranlasst oder sonst dazu aufgefordert hat (siehe zum vergleichbaren Fall einer Skontogewährung: BGH, Urteil vom 11. März 2008 - X ZR 134/05), zum Beispiel durch eine alternativ gestaffelte Ausschreibung wie in dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9. März 2011 (VII-Verg 52/10) zugrundeliegenden Fall.
  • VK Westfalen, 07.02.2017 - VK 1-50/16

    Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

    Soweit der Preis ein Zuschlagskriterium ist, muss ein öffentlicher Auftraggeber zuvor klären, ob bei der Wertung ein Skonto berücksichtigt wird oder nicht, so BGH, Beschluss vom 11.3.2008, X ZR 134/05.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2018 - Verg 41/16

    Überlanges Nachprüfungsverfahrens: Existenzgefährdung rechtfertigt Aufhebung!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, gehören zu den wirtschaftlichen Umständen des Angebots, die in die Wertung einzubeziehen sind, jedenfalls dann, wenn die Bieter aufgefordert worden sind, solche anzubieten, wie dies hier mit dem Leistungsverzeichnis im PDF-Format geschehen ist, auch Skontoabzüge (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, zitiert nach juris, Tz. 12).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Skonto klar und eindeutig umschrieben werden (BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, zitiert nach juris, Tz. 12).

  • VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16

    Schulnotensystem, Konkretisierung Erwartungshorizont

    Letzteres wird von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2011, VII-Verg 52/10, 23. März 2010, VII-Verg 61/09; vgl. auch BGH 11. März 2008, X ZR 134/05) als Einladung an die Bieter verstanden, zur Sicherheit das Leitfabrikat und eine aus Sicht des Bieters gleichwertige Alternative und damit mehrere Hauptangebote anzubieten.
  • OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16

    Gewertetes Nebenangebot nicht "gleichwertig": Übergangener Bieter erhält

    Damit ist auch die von der Rechtsprechung durchweg geforderte Gleichwertigkeit nicht gewährleistet (vgl. nur BGHZ 91, 327 = NJW 1984, 2279; BGH, NZBau 2008, 459 - Sohlgleite).

    Auch unter Berücksichtigung der durchgängigen Rechtsprechung des BGH (s. nur NZBau 2008, 459 - Sohlgleite) hatte die Bekl. hinsichtlich der Wertung, Wertbarkeit des Nebenangebots keineswegs einen Beurteilungsspielraum.

  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung können Skontoabzüge bei der Wertung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar, vollständig und eindeutig umschrieben sind (BGH, Urteil v. 11.03.2008, X ZR 134/05, 2. VK Brandenburg, B. v. 01.02.2007, 2 VK 56/06; VK Lüneburg, B. v. 30.09.2004, 203-VgK- 44/2004; B. v. 21.09.2004, 203-VgK-42/2004; VK Baden-Württemberg, B. v. 15.07.2004, 1 VK 34/04; ).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2013 - 2 VK 8/13

    Widerspruch zwischen Kalkulation und Angebot: Ausschluss zwingend!

    Selbst wenn man Preisnachlässe im vorerwähnten Sinn nicht grundsätzlich als Nebenangebot qualifiziert (vgl. VK Münster, Beschluss vom 14.10.2011, VK 14/11; so wohl auch OLG Jena, Beschluss vom 21.09.2009, 9 Verg 7/09, Rdnr. 70) besteht weitgehend Einigkeit, dass schon aus Transparenzgründen jedenfalls nur solche bedingten Preisnachlässe gewertet werden dürfen, bei denen die Bedingung allein an ein Verhaften des Auftraggebers anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, X ZR 134/05; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2001, 1 VK 36/01; Summa in: jurisPK-VergR, 3. Aufl., Rdnr. 502 zu § 18 VOB/A 2009).
  • VK Münster, 14.10.2011 - VK 14/11

    Preisnachlässe sind keine Nebenangebote!

    Auch Preisnachlässe, die unter Bedingungen gestellt werden, wie dies beispielsweise beim Skonto der Fall ist, sind nicht per se von der Wertung auszuschließen, vgl. dazu BayObLG, 9.9.2004, Verg 18/04; OLG Jena, 21.9.2009, 9 Verg 7/09; Wiedemann in Kulartz/Marx/Portz/ Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, § 16 Rn. 351. Der BGH, 11.3.2008, X ZR 134/05 hat dazu ausgeführt: Die Prüfung, ob das Angebot eines Skontoabzugs so beschaffen ist, dass der Ausschreibende realistischerweise die angebotenen Bedingungen erfüllen kann und damit das Angebot dasjenige mit dem günstigsten Preis ist, hat der Ausschreibende vorzunehmen.
  • VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Dies verlangt jedoch zur Wahrung der Transparenz und zur Vermeidung von Manipulationen eine Bekanntgabe der Vergabebedingungen, die die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Skontos klar und eindeutig umschreibt (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, aus: ibr-online).
  • VK Sachsen, 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

    Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

    Unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH, Urteil vom 11.03.2008 - X ZR 134/05 müsse davon ausgegangen werden, dass die Auftraggeberin bei einer Gleichwertigkeit von Angeboten die Zuschlagsentscheidung anhand des Angebotspreises zu treffen hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,984
OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Vergaberecht
    Vorlagebeschluss EuGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren für die Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien auf Dienstleistungskonzessionen; Kriterien für die rechtliche Auslegung eines Vergabeauftrages als ...

  • forum-vergabe.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • Judicialis

    Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung ... sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 3 lit. B; ; Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 2 lit. a; ; Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 2 lit. d

  • rechtsportal.de

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2004/17/EG im öffentlichen Vergabeverfahren

  • ibr-online

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession und Vergaberecht

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie viel Risiko muss der Konzessionär tragen? (IBR 2008, 1202)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betreibermodell ohne Entgeltzahlung des Auftraggebers: Dienstleistungskonzession? (IBR 2008, 1196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis: Drohender Schaden auch bei rechtswidriger de-facto-Vergabe! (IBR 2008, 605)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 653
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall als nach §§ 97ff. GWB ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren ist, ist nicht nach dem Recht der einzelnen Vertragsstaaten, sondern ausschließlich nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (EuGH Urt. vom 18.7.2007, Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607 Rn. 30, 31).

    Denn im Urteil vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 608 Rn. 44) hat er ausgeführt, dass es für die Einstufung eines Vertrags als öffentlicher Auftrag oder als Dienstleistungskonzession nicht maßgebend sei, ob die von dem Unternehmen angebotenen Leistungen ihm ein bedeutendes Maß an Selbstständigkeit bei ihrer Erbringung abverlangen.

    Auf dieses Verständnis deutet auch das Urteil des EuGH vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607) hin, in der ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag nicht allein aufgrund der unmittelbaren Zahlung des öffentlichen Auftragsgebers angenommen wurde.

    In der soweit ersichtlich letzten Entscheidung vom 18.07.2007 Rs. 382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] Kommission/Italien, die die Restabfallentsorgung und damit eine klassische öffentliche Pflichtaufgabe betrifft, stellt der EuGH für die Dienstleistungskonzession darauf ab, dass der Konzessionär "das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt".

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Der Hinweis auf die Übernahme des Betriebsrisikos der fraglichen Dienstleistung kann jedoch auch dahin verstanden werden, hierin das maßgebliche Abgrenzungskriterium zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession zu sehen, während die Frage, wer Vergütungsschuldner ist, ein gewichtiges, aber nicht allein entscheidendes Indiz für oder gegen die Übernahme des Betriebsrisikos darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2007, NZBau 2007, 525 ff).

    Hiervon ist nicht auszugehen; auch in Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass eine Dienstleistungskonzession quasi per Definition für den Leistungserbringer mit einem - den Bedingungen des freien Marktes etwa entsprechenden - wirtschaftlichen Risiko verbunden sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2007, NZBau 2007, 525 ff.), so dass z.B. ein Ausschließlichkeitsrecht des Konzessionärs, das diesem faktisch eine Abnahmegarantie gewährt, eine Konzession ausschließen soll (vgl. Jennert, Netzwirtschaften und Recht 2004, 108, 111 m.w.N.).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.

    Hierfür könnten allerdings die Ausführungen des EuGH in dem Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 "Parking-Brixen" sprechen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).

    Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des BGH entsprechend, wenn in einem an sich dem Geltungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterliegenden Verfahren zwar rechtswidrig kein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt wurde, aber die faktische Auftragsvergabe wie hier zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl des öffentlichen Auftraggebers geführt hat (BGH VergR 2005, 328, 333).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Auch sei unbeachtlich, ob die Leistungserbringung - wie es bei öffentlichen Pflichtaufgaben typischerweise der Fall ist - im allgemeinen Interesse liege (anders noch EuGH Urt. vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96, Rn. 48ff., juris).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    So hat er mit Urteil vom 06.04.2006 in der Rechtssache Rs. 410/04 ANAV/Comune di Bari (NZBau 2006, 326) aus dem Umstand, dass der öffentliche Nahverkehr im Gebiet der Gemeinde Bari zumindest teilweise über den Kauf von Fahrkarten finanziert wird, auf eine öffentliche Dienstleistungskonzession geschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - Verg 6/06

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die

  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Die Weigerung der Vergabestelle, die Ausschreibung aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart - im entschiedenen Fall nationale statt europaweite Ausschreibung - aufzuheben, sei kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könne (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 12.4.2000 - Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.7.2002 - Verg 22/02, NZBau 2002, 634; Beschl. v. 16.2.2006 - VII-Verg 6/06, IBR 2006, 356; Beschl. v. 8.5.2002 - VII-Verg 5/02, [...]; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, ZfBR 2002, 514; Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99, [...]; OLG Jena, Beschl. v. 8.5.2008 - 9 Verg 2/08, VergabeR 2008, 653; VK Sachsen, Beschl. v. 11.8.2006 - 1/SVK/073-06, [...]; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2009 - VK-SH 18/08, [...]; Beschl. v. 28.11.2006 - VK-SH 25/06, ZfBR 2007, 206).
  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Die nationale Rechtsprechung ging jedoch auch nach Geltung der Richtlinie 2004/18/EG davon aus, dass ein Betriebsrisiko Voraussetzung einer Dienstleistungskonzession ist (OLG Jena, B. v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 OLG Düsseldorf, B. v. 23.05.2007 - Verg 50/06).

    Auch unter Berücksichtigung der Vorlage des Thüringer OLG vom 08.05.2008 an den EuGH (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08) kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

    So legte das OLG Jena dem EuGH folgende Fragen vor: ,,Ist ein Vertrag über Dienstleistungen (hier über Leistungen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung), nach dessen Inhalt eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, privatrechtliche Entgelte von Dritten zu erheben, allein aus diesem Grund als Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie ­ in Abgrenzung zum entgeltlichen Dienstleistungsvertrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a und d der Richtlinie ­ einzuordnen? Falls die erste Vorlagefrage mit nein zu beantworten ist, liegt bei Verträgen der in der ersten Vorlagefrage beschriebenen Art eine Dienstleistungskonzession vor, wenn das mit der fraglichen Dienstleistung auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung (Anschluss- und Benutzungszwang; Preiskalkulation nach dem Kostendeckungsprinzip) verbundene Betriebsrisiko von vornherein, also auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Leistung selbst erbringen würde, zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest ganz überwiegend übernimmt? Falls auch die zweite Vorlagefrage verneint wird, ist Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie dahin auszulegen, dass das mit der Erbringung der Leistung verbundene Betriebsrisiko, insbesondere das Absatzrisiko, qualitativ demjenigen nahe kommen muss, das üblicherweise unter den Bedingungen eines freien Marktes mit mehreren konkurrierenden Anbietern besteht? (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08).".

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    bb) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung anstelle eines Offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung und damit die Nichtanwendung der bei einer Schwellenwertvergabe zu beachtenden sonstigen Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ("a-Paragraphen") die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst haben könnte oder (mit-)ursächlich für den Ausschluss ihres Angebots gewesen wäre (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - juris; Thür. OLG v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 - IBR 2008, 605).".
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Das OLG Jena prüft jedoch ausdrücklich nicht, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession überhaupt rechtlich zulässig war (a.a.O. unter 2.b), VergabeR 2010, 705, 709/710), was in jenem Verfahren streitig und von der Antragstellerin verneint worden war (vgl. der Vorlagebeschluss vom 08.05.2008, VergabeR 2008, 653).
  • OLG Celle, 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

    Beginn der Beschwerdefrist bei Übersendung einer Beschlussabschrift "vorab" per

    c) Mit seiner beabsichtigten Entscheidung setzt sich der Senat auch in Widerspruch zu den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 16. Februar 2006 - Verg 6/06 - und des Thüringer OLG vom 8. Mai 2008 - 9 Verg 2/08.
  • OLG Jena, 09.09.2010 - 9 Verg 4/10

    Anforderungen an die Vorabinformation; Rechtsfolgen von Dokumentationsmängeln im

    Es besteht daher kein Grund für die Annahme, dass hierdurch die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst worden sein könnten oder darin eine Mitursächlichkeit für den Ausschluss ihres Angebots bestanden haben könnte (vgl. Senat vom 08.05.2008, Az.: 9 Verg 2/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch eines Bieters, dessen Angebot

    14 bb) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung anstelle eines Offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung und damit die Nichtanwendung der bei einer Schwellenwertvergabe zu beachtenden sonstigen Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ("a-Paragraphen") die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst haben könnte oder (mit-)ursächlich für den Ausschluss ihres Angebots gewesen wäre (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - juris; Thür. OLG v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 - IBR 2008, 605).
  • VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schaden eines Antragstellers im Rahmen der §§ 97 ff. GWB a.F. nicht nur als Folge der Verschlechterung der Zuschlagschancen bestehen kann, sondern auch als Folge der Zuschlagserteilung in einem fehlerhaften Verfahren ( Thüringer OLG, Beschluss vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 , Rn. 22).
  • OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09

    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die

    Auch der Sachverhalt, auf dem die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichtes vom 08.05.2008 (9 Verg 2/08) fußt, ist ein anderer als der vorliegend zu entscheidende.
  • OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht

    Entgegen der von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vom 20.5.2008 unter Berufung auf den Vorlagebeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.5.2008 (9 Verg 2/08) dargelegten Auffassung hatte der Senat die Sache auch nicht deshalb dem EuGH vorzulegen, damit dieser darüber befinden kann, ob der streitgegenständliche Auftrag eine Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 II lit. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist.
  • VK Sachsen, 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

    Umgehung der Schwellenwerte

  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2009 - VK-SH 18/08

    Rüge der Wahl der Verfahrensart

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - VK 1-4/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

  • VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

  • VK Brandenburg, 16.08.2013 - VK 12/13

    Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht