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   BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71   

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BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71 (https://dejure.org/1971,11665)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71 (https://dejure.org/1971,11665)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1971 - BReg. 3 Z 2/71 (https://dejure.org/1971,11665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1971, 147
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • OLG Brandenburg, 27.05.1997 - 10 Wx 31/96

    Übergehen des Pflichtteilsberechtigten; Anfechtbarkeit eines Testamentes;

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  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Obgleich es sich bei § 2079 BGB um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), hindert dies nicht, die Anfechtung auch auf § 2078 BGB zu stützen (RGZ 50, 238/240; BayObLGZ a.a.O. m. Nachw.).

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es auf den zu ermittelnden hypothetischen Villen des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung an (BGH LM § 2079 Nr. 1 = DNotZ 1954, 272; BayObLGZ 1971, 147/151 m.Nachw.).

    Grundsätzlich wird die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, sei es gemäß § 2079, sei es insbesondere gem. § 2078 Abs. 2 Halbs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1971, 147/149 f.), dann nicht durchgreifen, wenn die getroffene Verfügung dem Willen entspricht, den der Erblasser zur Zeit des Eintritts des Erbfalls gehabt hat (Johannsen WPM 1972, 642/648 f.).

    Da es sich bei § 2079 BGB lediglich um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums ( § 2078 Abs. 2 BGB ) handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), wird die Feststellung des Landgerichts, auch die Anfechtung nach § 2078 BGB greife aus keinem ersichtlichen Grund durch, bereits von den Ausführungen zu § 2079 Satz 2 BGB hinreichend getragen (vgl. Palandt § 2079 Anm. 3; § 2081 Anm. 1).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die auf verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommenen Feststellungen beruhende Tatsachenwürdigung nur dahin nachprüfen, ob die Tatsacheninstanz den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat; es genügt und ist mit der Rechtsbeschwerde nicht angreifbar, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenfalls nahe gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154; Keidel/Kuntze/Winkler § 27 FGG RdNrn. 42-44 mit Nachw.).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Vielmehr verbleibt ihm die Möglichkeit, die letztwillige Verfügung nach § 2078 Abs. 2 BGB anzufechten (BayObLGZ 1971, 147, 151; MünchKomm-Leipold, § 2079 Rdn. 21).

    Ein Motivirrtum nach § 2078 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 (vgl. zur beschränkten Wirkung der Anfechtung nach § 2078 BGB BayObLGZ 1971, 147, 150) könnte nach dem Sachverhalt vorliegen, wenn die Erblasserin bei Errichtung ihrer letztwilligen Verfügung davon ausgegangen sein sollte, daß sie den Beteiligten zu 2 später nicht heiraten werde, oder wenn eine solche Erwartung jedenfalls als selbstverständlich ihrer Verfügung zugrunde lag (sogenannte unbewußte Vorstellung; vgl. BayObLGZ 1971, 147, 149 m.w.Nachw.).

    Jedoch kann aus dem Verhalten des Erblassers nach Bekanntwerden des Irrtums (z.B. aus dem Bestehenlassen der letztwilligen Verfügung) geschlossen werden, daß der Erblasser die Verfügung auch bei Kenntnis der Sachlage getroffen hätte (BayObLGZ 1971, 147, 150).

    Zwingend braucht sie nicht zu sein (BayObLGZ 1971, 147, 154).

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154).

    Die Ermittlungen sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153 f.).

  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

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  • BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86

    Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß gibt (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1974, 95/105).

    Dabei genügt es, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1971, 147/154; 331/337 und 474/477; …

    In diesem Falle kann nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon ausgegangen werden, daß der angegebene Grund den Erblasser zu seiner letztwilligen Verfügung bestimmt hat (BayObLGZ 1971, 147/150).

  • BayObLG, 19.01.1984 - BReg. 2 Z 17/83

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Beschluß; Aufhebung;

    Dies ist der fall, wenn die Beweiswürdigung gegen gesetzliche Beweisregeln oder Verfahrensvorschriften, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstaut oder wenn nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, d.h. vom Tatrichter in die ihm obliegende Abwägung einbezogen wurden (BayObLGZ 1948-1951, 412/418 f.; 1971, 147/154; BayObLG WEM 1980, 125/128; Senatsbeschluß vom 30.12.1983 BReg. 2 Z 73/83).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2021 - 4 U 87/18

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens;

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat das Gericht gemäß § 286 ZPO und entsprechend § 244 Abs. 4 StPO ohne eine Bindung an die Anträge der Parteien selbständig zu prüfen, wobei substantiierte Einwendungen der Parteien gegen das erste Gutachten zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1986, 1928 [1930]; BGHZ 53, 245 [258] = NJW 1970, 949; BayObLGZ 1971, 147).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Hat der Erblasser nach der Errichtung des Testaments seinen Irrtum erkannt, ändert er es aber trotzdem nicht, so kann daraus bei freier Würdigung aller Umstände geschlossen werden, der Erblasser habe es bei dem Testament belassen wollen, es sei denn, dass nicht eine solche Erwägung, sondern andere Gründe für das Bestehenbleiben des Testaments ursächlich waren (BayObLGZ 1971, 147 = NJW 1971, 1565; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2078 Rn. 9).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der

  • BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76

    Aufhebung einer Nachlassverwaltung; Wirksamkeit der Anordnung einer

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

  • BayObLG, 28.02.2003 - 2Z BR 4/03

    Beweiswürdigung: Fehlerhafte Bezeichnung eines Beteiligten als Zeugen

  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

  • OLG München, 14.03.1995 - 25 U 5770/94

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Testaments

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BayObLG, 19.07.1989 - BReg. 1b Z 29/88

    Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung vor einer nicht vollbesetzten

  • BayObLG, 26.02.1992 - BReg. 1 Z 50/91
  • BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen

  • BayObLG, 13.09.1993 - 2Z BR 61/93

    Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

  • BayObLG, 26.02.1992 - 1 BReg Z 50/91

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für den

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

  • BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teilungserklärung;

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