Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2156
BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93 (https://dejure.org/1994,2156)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 1Z BR 117/93 (https://dejure.org/1994,2156)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 1Z BR 117/93 (https://dejure.org/1994,2156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2269, 2303, 2075, 134, 138
    Wirksamkeit einer Pflichtteilsstrafklausel, wenn die Schlusserben nur nach dem Erstversterbenden pflichtteilsberechtigt sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss vom Erbteil auf Grund Geltendmachung des Pflichtteils; Wirksamkeit von Klauseln in gemeinsamen Testamenten; Rechtswirkungen von Pflichtteilsklauseln; Grundsatz der Testierfreiheit; Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2269, 2303, 2075, 134, 138
    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1495
  • DNotZ 1995, 710
  • FamRZ 1995, 249
  • Rpfleger 1995, 337
  • BayObLGZ 1994 Nr. 32
  • BayObLGZ 1994, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Damit stand die Schlußerbeneinsetzung der Kinder des zuerst versterbenden Ehegatten unter der auflösenden Bedingung (§ 2075 BGB , vgl. BayObLGZ 1990, 58/60 m.w.Nachw.), daß sie der in Abschnitt II Abs. 3 des Testaments enthaltenen Pflichtteilsklausel nicht zuwiderhandelten.

    aa) Gegen die Wirksamkeit einer letztwilligen Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, daß dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlaß ungeschmälert verbleibe und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlußerben gestört werde, bestehen grundsätzlich keine Bedenken (BayObLGZ 1990, 58/60 m.w.Nachw.).

    Diese Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BayObLGZ 1990, 58/61 und ständige Rechtsprechung).

    Dieses Verhalten der Beteiligten zu 3 und 4 hat es zutreffend als Zuwiderhandlung gegen die Pflichtteilsklausel gewertet, die den Wegfall ihrer auflösend bedingten Einsetzung als Schlußerben zur Folge hatte (§ 2075 BGB , vgl. BayObLGZ 1990, 58/62 f.).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    (1) Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist von dem Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht, der unter dem Schutz der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG steht (BGHZ 111, 36/37 m.w.Nachw.).

    (2) Die Schranke des § 138 BGB kann eine erbrechtliche Zurücksetzung nächster Angehöriger in dem Bereich unterhalb der Schwelle des Pflichtteilsrechts nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen abwehren (BGHZ 111, 36/40).

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 83/81

    Belohnung für geschlechtliche Hingabe als einziger Zweck eines Vermächtnisses -

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Die Schranken der Testierfreiheit gegenüber allgemein als unangemessen empfundenen Verfügungen von Todes wegen liegen in den Vorschriften des Pflichtteilsrechts, durch die den nächsten Angehörigen des Erblassers ein Mindestanteil an seinem Vermögen gesichert wird (BGH aaO. und FamRZ 1983, 53/54).

    Für die Bejahung der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung wäre erforderlich, daß darin eine unredliche, also verwerfliche Gesinnung des Erblassers zum Ausdruck käme; die Auswirkungen der letztwilligen Verfügung auf die zurückgesetzten Familienangehörigen sind zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1983, 53/54).

  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89

    Auslegung einer Pflichtteilsklausel

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Dabei hat es berücksichtigt, daß diese Pflichtteilsklausel Stiefkinder betrifft, bei denen es in erster Linie darauf ankommt, ob sie aus dem Nachlaß des jeweiligen Stiefelternteils überhaupt etwas erhalten sollen (vgl. BGH FamRZ 1991, 796 ).
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Erlaß eines Vorbescheids nur in Ausnahmefällen vertretbar ist, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden (BayObLGZ 1980, 42/45 und BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1224).
  • BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Zulässigkeit eines Vorbescheids

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Das Nachlaßgericht hat diese Voraussetzungen ohne Ermessensfehler bejaht (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 494/495); das Landgericht hat dies in Ausübung eigenen Ermessens (vgl. Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 11) im Hinblick auf die von den Beteiligten zu 3 und 4 beanspruchte Miterbenstellung gebilligt.
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Ein Vorbescheid ist auch dann zulässig, wenn ein dem Erbscheinsantrag eines Beteiligten widersprechender Antrag eines anderen Beteiligten zu erwarten ist (BayObLG FamRZ 1994, 593 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Erlaß eines Vorbescheids nur in Ausnahmefällen vertretbar ist, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden (BayObLGZ 1980, 42/45 und BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1224).
  • BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Daß die Beteiligte zu 3 selbst keinen Erbschein beantragt hat (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649/650 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
    Soweit die Beschwerde gegen einen Vorbescheid gegeben ist, ist sie an keine Frist gebunden, denn in der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die sofortige Beschwerde nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen statt (vgl. BayObLGZ 1986, 466/468).
  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    1 Z 63/87|LG Braunschweig; 16.03.1988; 5 O 34/88|BGH; 27.04.1988; IVb ZR 56/87|BGH; 24.02.1988; IVb ZR 29/87">NJW-RR 1988, 968 und NJW-RR 1994, 1495).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13

    Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag: Unwirksamkeit einer

    Soweit der Bundesgerichtshof für den Fall eines so genannten Geliebtentestaments eine als unsittlich zu bewertende Benachteiligung nächster Angehöriger nur unter der Prämisse angenommen hat, dass in der letztwilligen Verfügung selbst eine "unredliche (also verwerfliche) Gesinnung des Erblassers" zum Ausdruck komme (BGH, Urt. v. 10.11.1982 - IV AZR 83/81 - FamRZ 1983, 53; siehe auch BayObLG, FamRZ 1995, 249 [Verneinung der Sittenwidrigkeit einer Pflichtteilsklausel), kann das auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07

    Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament: Vorliegen eines

    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Dass er selbst den Erbscheinsantrag nicht gestellt hat, steht seiner Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil er einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLGZ 1994, 164/166; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 51).

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass durch Auslegung der Pflichtteilsklausel ermittelt werden müsse, wann ein "Verlangen" des Pflichtteils beim ersten Todesfall vorliegt (vgl. BayObLGZ 1990, 58/61; 1994, 164/169).

    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168; FamRZ 1995, 1447/1448; Lübbert aaO S. 2709; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2074 Rn. 64).

  • KG, 10.07.2018 - 6 W 35/18

    Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Da die Abkömmlinge des vorverstorbenen Ehemannes der Erblasserin nach dem Tod ihres Vaters im Jahr 1994 ihren Pflichtteil geltend gemacht haben und damit aufgrund der in dem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen sogen. "Pflichtteilstrafklausel" von der Erbfolge nach der Erblasserin ausgeschlossen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 249 - 250, zitiert nach juris, dort Rdz. 20 ff), hat das Nachlassgericht die Prüfung, ob die Einsetzung der Erblasserin zur Alleinerbin durch ihren vorverstorbenen zweiten Ehemann im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB nicht erfolgt wäre, wenn die Erblasserin nicht zugleich die Abkömmlinge zu gleichen Teilen zu Schlusserben bestimmt hätte, zutreffend auf die Schlusserbeneinsetzung der Beteiligten zu 1. und 2. beschränkt.
  • OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17

    Zeitpunkt des Eingreifens der Pflichteeilsklausel nach Tod des Erstversterbenden

    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168).
  • BayObLG, 03.02.1995 - 1Z BR 68/94

    Gemeinschaftliches Testament in zwei getrennten Urkunden

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen letztwilligen Anordnung bestehen grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60 und 1994, 164/167).

    Mit der Anordnung einer solchen Klausel wollen die gemeinschaftlich testierenden und sich gegenseitig als Erben einsetzenden Ehegatten in aller Regel sicherstellen, daß dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlaß ungeschmälert verbleibe und er nicht durch.das Pflichtteilsverlangen eines Schlußerben gestört werde (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60 und 1994, 164/167).

    f) Die vom Landgericht festgestellte Zuwiderhandlung des Beteiligten zu 4 gegen die Pflichtteilsklausel des gemeinschaftlichen Testaments hat den Wegfall seiner auflösend bedingten Einsetzung als Schlußerbe zur Folge gehabt (§ 2075 BGB , vgl. BayObLGZ 1994, 164/169).

  • OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verwirklichung einer

    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 3 Wx 194/10

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des Pflichtteils in Ansehung einer

    Dies ist auch dann keine unangemessene Benachteiligung der Stiefkinder des Überlebenden, wenn allein der Erstverstorbene vermögend war (BayObLG FamRZ 1995, 249; Palandt-Edenhofer, a.a.O.).
  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    1 Z 63/87|LG Braunschweig; 16.03.1988; 5 O 34/88|BGH; 27.04.1988; IVb ZR 56/87|BGH; 24.02.1988; IVb ZR 29/87">NJW-RR 1988, Seite 968; BayObLG , NJW-RR 1994, Seite 1495 ).
  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 66/94

    Erhalt des Pflichtteils; Verlangen des Pflichtteils; Wechselbezüglichkeit zweier

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

  • LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf

  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht