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   BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99   

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BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99 (https://dejure.org/2000,1838)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 1Z BR 147/99 (https://dejure.org/2000,1838)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 1Z BR 147/99 (https://dejure.org/2000,1838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Seniorenheim; Testament; Ehegatte; Testierfähigkeit; Erbfolge; Auslegung

  • Judicialis

    HeimG § 14; ; HeimG § 4; ; HeimG § ... 14 Abs. 1; ; HeimG § 14 Abs. 5; ; BGB § 2085; ; BGB § 2271 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 2078; ; BGB § 2081 Abs. 1; ; BGB § 2229 Abs. 4; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 31 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HeimG § 14 Abs. 1, Abs. 5
    Anwendung des Heimgesetzes bei mittelbarer Begünstigung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 103 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2085, 2229; HeimG § 14
    Testierfähigkeit - Anwendbarkeit von § 14 HeimG bei mittelbarer Begünstigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1959
  • FGPrax 2000, 119
  • FamRZ 2000, 1395
  • BayObLGZ 2000, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Die Schlußfolgerungen des Landgerichts sind möglich; ob auch andere Schlußfolgerungen in Betracht kommen, ist unerheblich (vgl. BayObLGZ 1982, 309/:313).

    Das Landgericht hat sich mit dem Gutachten des Sachverständigen sachlich auseinandergesetzt (vgl. BayObLGZ 1982, 309/314); es hat insbesondere die Aussagen der verschiedenen Zeugen gewürdigt und die Vereinbarkeit des so gewonnenen Ergebnisses mit den tatsächlichen Grundlagen des Sachverständigengutachtens geprüft.

    Bei nicht behebbaren Zweifeln ist von der Testierfähigkeit auszugehen (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312; st. Rspr.).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Hierbei ist allerdings in Rechnung zu stellen, daß sich das Beschwerdegericht nicht mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich aueinandersetzen muß; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände gewürdigt hat und sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.).

    Unter diesem Gesichtspunkt mußte das Landgericht den Angaben des Hausarztes, einem Facharzt für innere Krankheiten, keine entscheidende Bedeutung beimessen (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391 m.w.N.).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Das schließt auch die Gründe ein, welche für und gegen die Anordnungen sprechen (vgl. BayObLGZ 1999, 205/211).

    Zwar können paranoide Wahnvorstellungen insbesondere dann zur Testierunfähigkeit führen, wenn in deren Mittelpunkt eine als Erbe in Betracht kommende Person steht (vgl. BayObLGZ 1999, 205/210 f.).

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Nach seinem so gebildeten Urteil muß der Testierende grundsätzlich frei von Einflüssen Dritter handeln können (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 870; st. Rspr.).

    Denn die Beschwerdekammer hat bei der Beweiswürdigung nicht auf die Glaubwürdigkeit oder den sonstigen persönlichen Eindruck, den die Zeugen hinterlassen haben, abgestellt, sondern auf den Inhalt der von ihnen bekundeten Tatsachen, wie er in den Vernehmungsniederschriften wiedergegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 73/74; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1061/1063).

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    cc) Das Landgericht hat den maßgeblichen Sachverhalt im erforderlichen Umfang (vgl. dazu BayObLGZ FamRZ 1994, 593) ermittelt.

    (2) Die Tatsacheninstanzen haben die gebotenen Ermittlungen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593/594) angestellt, um die Grundlagen für den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend daraus Schlüsse auf die Testierfähigkeit des Erblassers am 4.3.1993 zu ziehen.

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1991, 173/177).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Diese läge vor, wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; h.M.).
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Allerdings berührt auch die analoge Anwendung von § 14 Abs. 1, Abs. 5 HeimG auf Umgehungstatbestände die allgemeine Handlungsfreiheit und Privatautonomie der Beteiligten (Art. 2 Abs. 1 GG) und den Grundsatz der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG); daher sind ihr - insbesondere bei letztwilligen Verfügungen - enge Grenzen gesetzt (vgl. BayObLGZ 1991, 251/255).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Die im ersten Rechtszug angestellten Ermittlungen und Beweiserhebungen wirken im Beschwerderechtszug fort; ihre Wiederholung ist nur veranlaßt, wenn das Beschwerdegericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen oder den Sinn einer mehrdeutigen Aussage anders verstehen will als der Erstrichter (vgl. BGH NJW 1988, 484; BayObLG FamRZ 1, 985, 51.3/514; Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 11).
  • BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96

    Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
    Der Sachverständige hat den Aussagen der Hausärzte, der Heimleiter, der Heimbediensteten, des Bürgermeisters der Stadt A., der Bankangestellten, der Ehefrau und des Sohnes des Beteiligten zu 2 beigewohnt (vgl. BGH ZEV 1997, 384/385; OLG Köln NJW-RR 1994, 396) und im übrigen auch die Niederschriften der Anhörung weiterer Zeugen und des Beteiligten zu 2 sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Hausärzte, der Zeugin... und der Ehefrau des Beteiligten zu 2 in seinen Gutachten vom 14.11.1996 und 3.2.1999 verwertet.
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 und 2 ergibt schon daraus, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BayObLGZ 2000, 48/51; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines Erbrechts gerichteten

    - Eine Umgehung der Verbotsvorschrift des § 14 HeimG/Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Bay PfleWoqG) kann vorliegen, wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, aber dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; BayObLGZ 2000, 48/56).

    - Allerdings berührt auch die analoge Anwendung von § 14 Abs. 1 HeimG auf Umgehungstatbestände die allgemeine Handlungsfreiheit und Privatautonomie des Erblassers und den Grundsatz der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG); daher sind ihr - insbesondere bei letztwilligen Verfügungen - enge Grenzen gesetzt (vgl. BayObLGZ 1991, 251; NJW 2000, 1959/1961).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    (aa) Nach der Rechtsprechung der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts, und der wohl ganz überwiegenden Auffassung in der erbrechtlichen Literatur ist ein Umgehungsgeschäft anzunehmen, wenn anstelle des Verbotsadressaten eine diesem nahe stehende natürliche oder mit diesem verbundene juristische Person begünstigt wurde und sich die Zuwendung an diese, wenn auch indirekt oder mittelbar, als solche an den Verbotsadressaten darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997, Az. 3 Wx 250/97, Tz. 53 ff. für die Zuwendung an die Kinder des Heimleiters; BayObLG, Beschlüsse vom 09.02.2000, Az. 1Z BR 149/99, Tz. 27 für die Zuwendung an den geschäftsführenden Alleingesellschafter der das Heim betreibenden GmbH; vom 13.09.2000, Az. 1Z BR 68/00; Tz. 20 ff. für die Zuwendung an den Ehemann und Vater der Gesellschafter bzw. Gesellschaftergeschäftsführerin der Betreibergesellschaft; vom 22.02.2000, Az. 1Z BR 147/99, Tz. 47; jeweils zitiert nach juris; Müller-Engels in Burandt / Rojahn, a. a. O.ErbR, § 14 HeimG, Rn. 27; Neu / Lang, ErbR 2006, 100, 102; Bl. 279 d. A.).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Eine Umgehung der Verbotsvorschrift des § 14 HeimG läge vor, wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, aber dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; BayObLGZ 2000, 48/56).

    In Fällen mittelbarer Zuwendung kommt die analoge Anwendung von § 14 Abs. 1 HeimG jedoch nur in Betracht, falls diese - wenn auch über den Umweg über einen Dritten - sich als Zuwendung des Erblassers an einen vom Verbot erfassten Adressaten darstellt (BayObLGZ 2000, 48/57).

  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07
    Das schließt auch die Gründe ein, welche für und gegen die Anordnungen sprechen (BayObLG, Beschluss v. 22.02.2000 - 1Z BR 147/99, BeckRS 2000 30097286, beck-online; Hagena in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2229 Rn. 2 m.w.N.).
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