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   OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03   

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https://dejure.org/2006,7885
OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03 (https://dejure.org/2006,7885)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 D 5/03 (https://dejure.org/2006,7885)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 D 5/03 (https://dejure.org/2006,7885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 3 Abs. 2, § 8 Abs. 2 S. 1, § 8 Abs. 4, § 10 Abs. 2 S. 1, § 31 Abs. 7, § 214 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Fehlende Genehmigung des Regierungspräsidiums als absoluter Verfahrensfehler im Bebauungsplan; Offenkundigkeit der durch die Bauleitplanung berührten Belange des Anmelders auf Grund eines Antrags auf Rückübertragung ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 8 Abs. 4; ; BauGB § 10 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 31 Abs. 7; ; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - vorzeitiger Bebauungsplan, Genehmigungspflicht, Abwägungsgebot, Offenkundigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungspflicht des vorzeitigen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 393
  • BauR 2007, 336
  • BeckRS 2006, 26067
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Es sind nur solche Belange in die Abwägung einzustellen, deren Beeinträchtigung während der Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB geltend gemacht wurde oder die offensichtlich sind, d.h. sich der planenden Behörde aufdrängen mussten (BVerwG, Urt. v. 13.9.1985, BRS 44 Nr. 20; BVerwG, Urt. v. 6.6.2002, NVwZ 2002, 1506).

    Die Beteiligung der Bürger dient gerade auch dazu, Betroffenheiten zu ermitteln, die die planende Behörde nicht ohne weiteres erkennen kann (BVerwG, Urt. v. 13.9.1985, BRS 44 Nr. 20).

  • OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Dieses ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.9.2004 - 8 S 2392/03 -, NVwZ-RR 2005, 157).

    Dabei sind Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung kann aus einem Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot folgen, das hinsichtlich abwägungserheblicher privater Belange drittschützenden Charakter hat (BVerwG, Urt. v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Es sind nur solche Belange in die Abwägung einzustellen, deren Beeinträchtigung während der Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB geltend gemacht wurde oder die offensichtlich sind, d.h. sich der planenden Behörde aufdrängen mussten (BVerwG, Urt. v. 13.9.1985, BRS 44 Nr. 20; BVerwG, Urt. v. 6.6.2002, NVwZ 2002, 1506).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung kann aus einem Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot folgen, das hinsichtlich abwägungserheblicher privater Belange drittschützenden Charakter hat (BVerwG, Urt. v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich - ausnahmsweise - die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist (BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997, NVwZ 1997, 893 - BVerwG, Urt. v. 10.8.2000, DÖV 2001, 130).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich - ausnahmsweise - die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist (BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997, NVwZ 1997, 893 - BVerwG, Urt. v. 10.8.2000, DÖV 2001, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03

    Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
    Dieses ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.9.2004 - 8 S 2392/03 -, NVwZ-RR 2005, 157).
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