Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klärung des Konkurrenzverhältnisses zwischen der illegalen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks sowie dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zeitgleicher vorsätzlicher Steuerhinterziehung; Tatbestandliche Identität der Ausführungshandlungen bei ...
- Judicialis
SchwarzArbG § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e; ; OWiG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 266a; ; AO § 370 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Schwarzarbeitsgesetz - Straftat verdrängt Ordnungswidrigkeit
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 51
- BeckRS 2007, 17432
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (36)
- OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss OWi 54/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Zur Feststellung des äußeren Tatbestandes wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; OLG Hamm wistra 2005, 238, 239).Bei Nach- oder Subunternehmern kann die Selbständigkeit fehlen, wenn deren Eigenständigkeit durch ihren Auftraggeber weitgehend eingeschränkt ist (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289).
- OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 2 Ss OWi 170/04
Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Diese Aufgabe erfüllt der Bußgeldbescheid in sachlicher Hinsicht, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll, er somit die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließt (vgl. OLG Köln VRS 49, 128, 129; VRS 64, 286; OLG Hamm NStZ 1987, 515; OLG Düsseldorf NJW 2006, 2647).Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der dem zu § 16 Abs. 1 Nr. 1a AÜG ergangenen Senatsbeschluss (NJW 2006, 2647 = NStZ 2007, 291) zugrunde lag.
- OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 5 Ss OWi 304/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Diese Bewertung ist deshalb geboten, weil die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorliegen, ohne Prüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht beantwortet werden kann (vgl. zur auf das Fehlen eines wirksamen Bußgeldbescheides beschränkten Rüge: OLG Düsseldorf VRS 61, 278, 279; NStZ 1992, 39; OLG Köln VRS 70, 458, 459; BayObLG NStZ 2000, 43; zur alleinigen Rüge der Verfolgungsverjährung: BGHSt 2, 385, 386; BGH NJW 1984, 988; OLG Celle MDR 1966, 865).Zwar ist die Verwendung einer Urteilsanlage nicht unzulässig (vgl. BGH NStZ 1987, 374; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39), vorliegend wäre es wegen der inhaltlichen Unzulänglichkeit der tabellarischen Aufstellung indes unerlässlich gewesen, in den Urteilsgründen konkrete, textlich formulierte Feststellungen zu den verfahrensrelevanten Werkleistungen - und auch nur hierzu - zu treffen.
- OLG Hamm, 09.06.1987 - 1 Ss OWi 467/87
Gerichtliche Ahndung einer Ordnungswidrigkeit; Bezugnahme auf Akten; Abgrenzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Diese Aufgabe erfüllt der Bußgeldbescheid in sachlicher Hinsicht, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll, er somit die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließt (vgl. OLG Köln VRS 49, 128, 129; VRS 64, 286; OLG Hamm NStZ 1987, 515; OLG Düsseldorf NJW 2006, 2647).Der Senat teilt die Auffassung anderer Obergerichte, dass zur Klärung der Abgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheides über dessen Inhalt hinaus der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm VRS 49, 128, 130; NStZ 1987, 515; BayObLG NZV 1998, 515;… in diesem Sinne auch: Göhler-Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 66 Rdn. 39a).
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Die an den Anklagesatz zu stellenden Anforderungen - zu dessen Verdeutlichung und Ergänzung darf zwar auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, nicht aber auf den sonstigen Akteninhalt zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 46, 130, 134 = NJW 2000, 3293) - sind auf den Bußgeldbescheid nicht in dieser Strenge übertragbar. - BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht fehlt (vgl. zum Strafurteil: BGH NStZ 1992, 49; NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 2007, 22). - BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00
Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht fehlt (vgl. zum Strafurteil: BGH NStZ 1992, 49; NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 2007, 22). - BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1106/94
Bußgeldbemessung einer Dauerordnungswidrigkeit bei Erweiterung des Bußgeldrahmens …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Insoweit stellt sich bei der vorliegenden Dauerordnungswidrigkeit nicht die im Fall BVerfG NStZ 1996, 192 behandelte Problematik, wie das Bußgeld unter Beachtung des Art. 103 Abs. 2 GG zu bemessen ist, wenn ein größerer Anteil der Teilakte in den Zeitraum milderer Bußgeldandrohung fällt. - BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Zwar ist die Verwendung einer Urteilsanlage nicht unzulässig (vgl. BGH NStZ 1987, 374; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39), vorliegend wäre es wegen der inhaltlichen Unzulänglichkeit der tabellarischen Aufstellung indes unerlässlich gewesen, in den Urteilsgründen konkrete, textlich formulierte Feststellungen zu den verfahrensrelevanten Werkleistungen - und auch nur hierzu - zu treffen. - BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91
Voraussetzungen der Bezugnahme oder Verweisung auf Feststellungen eines in einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht fehlt (vgl. zum Strafurteil: BGH NStZ 1992, 49; NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 2007, 22). - BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
- BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen
- BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen …
- OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne …
- BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90
Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei …
- BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94
Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche …
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84
Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …
- BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer …
- BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05
Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)
- BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98
Erfüllung der Umgrenzungs- und Informationsfunktion eines Bußgeldbescheids
- BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage …
- OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85
Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen …
- BVerwG, 22.12.1998 - 1 B 81.98
Recht des Handwerks - Verfassungsmäüßigkeit des sof. "großen …
- BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97
Zur Verfassungsmäßigkeit des Befähigungsnachweises für das Handwerk
- OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80
Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung …
- LG München II, 08.02.2001 - 1 Qs 20/01
Keine Tateinheit zwischen Fahrt unter Drogeneinfluss und gleichzeitigem Besitz …
- BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99
Widersprüchliche Festsetzung im Bußgeldbescheid
- OLG Schleswig, 25.05.2004 - 1 Ss OWi 86/04
Ordnungswidrigkeitenrecht: Tatbegriff
- OLG Düsseldorf, 28.06.1999 - 2a Ss OWi 148/99
- OLG Hamm, 06.02.1991 - 2 Ss OWi 1383/89
- BGH, 14.03.1952 - 5 StR 248/52
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 29.01.1981 - 5 Ss OWi 20/81
- OLG Köln, 15.10.1982 - 1 Ss 720/82
- OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von …
Eine gleichzeitige Handlung ist dann gegeben, wenn der verwirklichte Straftatbestand und die Ordnungswidrigkeit zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH BeckRS 2011, 17811; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; OLG Köln NJW 1982, 296;… KK-OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2014, § 21 Rn. 3, Göhler aaO § 21 Rn. 3).Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51;… Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18 Unbehelflich ist insoweit der Hinweis der Antragstellerinnen auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. August 2007 (IV-2 Ss (OWi) 28/07, BeckRS 2007, 14575), in dem der Senat in einem Fall von Schwarzarbeit angenommen hat, es genüge, dass im Bußgeldbescheid die maßgeblichen Handwerkerrechnungen nach Rechnungsdatum, Kurzbeschreibung und Rechnungsbetrag angegeben sind, weil die Werkleistungen nach Art, Umfang, Zeit und Ort den in den Akten befindlichen Rechnungen entnommen werden könnten.
- AG Bad Kreuznach, 03.01.2017 - 47 OWi 1022 Js 12238/15
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Diese Aufgabe erfüllt der Bußgeldbescheid in sachlicher Hinsicht bereits, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht; welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll, er somit die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit des selben Betroffenen ausschließt (vergleiche OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 17432 - Beschluss vom 03.08.2007 - 2 Ss (OWi) 28-07, (OWi) 16/07111 mit weiteren Nachweisen).