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   OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III   

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https://dejure.org/2007,7183
OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III (https://dejure.org/2007,7183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2007 - IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III (https://dejure.org/2007,7183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2007 - IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III (https://dejure.org/2007,7183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärung des Konkurrenzverhältnisses zwischen der illegalen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks sowie dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zeitgleicher vorsätzlicher Steuerhinterziehung; Tatbestandliche Identität der Ausführungshandlungen bei ...

  • Judicialis

    SchwarzArbG § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e; ; OWiG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 266a; ; AO § 370 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeitsgesetz - Straftat verdrängt Ordnungswidrigkeit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 51
  • BeckRS 2007, 17432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss OWi 54/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
    Zur Feststellung des äußeren Tatbestandes wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; OLG Hamm wistra 2005, 238, 239).

    Bei Nach- oder Subunternehmern kann die Selbständigkeit fehlen, wenn deren Eigenständigkeit durch ihren Auftraggeber weitgehend eingeschränkt ist (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 2 Ss OWi 170/04

    Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
    Diese Aufgabe erfüllt der Bußgeldbescheid in sachlicher Hinsicht, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll, er somit die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließt (vgl. OLG Köln VRS 49, 128, 129; VRS 64, 286; OLG Hamm NStZ 1987, 515; OLG Düsseldorf NJW 2006, 2647).

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der dem zu § 16 Abs. 1 Nr. 1a AÜG ergangenen Senatsbeschluss (NJW 2006, 2647 = NStZ 2007, 291) zugrunde lag.

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 5 Ss OWi 304/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
    Diese Bewertung ist deshalb geboten, weil die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorliegen, ohne Prüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht beantwortet werden kann (vgl. zur auf das Fehlen eines wirksamen Bußgeldbescheides beschränkten Rüge: OLG Düsseldorf VRS 61, 278, 279; NStZ 1992, 39; OLG Köln VRS 70, 458, 459; BayObLG NStZ 2000, 43; zur alleinigen Rüge der Verfolgungsverjährung: BGHSt 2, 385, 386; BGH NJW 1984, 988; OLG Celle MDR 1966, 865).

    Zwar ist die Verwendung einer Urteilsanlage nicht unzulässig (vgl. BGH NStZ 1987, 374; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39), vorliegend wäre es wegen der inhaltlichen Unzulänglichkeit der tabellarischen Aufstellung indes unerlässlich gewesen, in den Urteilsgründen konkrete, textlich formulierte Feststellungen zu den verfahrensrelevanten Werkleistungen - und auch nur hierzu - zu treffen.

  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Eine gleichzeitige Handlung ist dann gegeben, wenn der verwirklichte Straftatbestand und die Ordnungswidrigkeit zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH BeckRS 2011, 17811; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; OLG Köln NJW 1982, 296; KK-OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2014, § 21 Rn. 3, Göhler aaO § 21 Rn. 3).

    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Unbehelflich ist insoweit der Hinweis der Antragstellerinnen auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. August 2007 (IV-2 Ss (OWi) 28/07, BeckRS 2007, 14575), in dem der Senat in einem Fall von Schwarzarbeit angenommen hat, es genüge, dass im Bußgeldbescheid die maßgeblichen Handwerkerrechnungen nach Rechnungsdatum, Kurzbeschreibung und Rechnungsbetrag angegeben sind, weil die Werkleistungen nach Art, Umfang, Zeit und Ort den in den Akten befindlichen Rechnungen entnommen werden könnten.
  • AG Bad Kreuznach, 03.01.2017 - 47 OWi 1022 Js 12238/15

    PoliScan Speed: 10 % Toleranzabzug bei defektem Netzteil

    Diese Aufgabe erfüllt der Bußgeldbescheid in sachlicher Hinsicht bereits, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht; welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll, er somit die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit des selben Betroffenen ausschließt (vergleiche OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 17432 - Beschluss vom 03.08.2007 - 2 Ss (OWi) 28-07, (OWi) 16/07111 mit weiteren Nachweisen).
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