Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8146
BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08 (https://dejure.org/2008,8146)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - IX ZB 150/08 (https://dejure.org/2008,8146)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 150/08 (https://dejure.org/2008,8146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer im Inland nicht im Handelsregister eingetragenen Limited bei einer Unterschrift ohne Vertretungszusatz i.R.e. Auftragserteilung

  • Judicialis

    InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 179 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 23234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05

    Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Die durch Verletzung der Pflicht zur Führung des Firmenzusatzes begründete Rechtsscheinhaftung knüpft nicht an die Verletzung spezifischer Organpflichten an und untersteht schon aus diesem Grund nicht dem Gesellschaftsstatut (BGH, Urt. v. 5. Februar 2007 - II ZR 84/05, ZIP 2007, 908 f Rn. 9 f).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Haftung aus zurechenbar veranlasstem Rechtsschein analog § 179 Abs. 1 BGB neben diejenige des nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts verpflichteten wahren Unternehmensträgers treten (z.B. BGH, Urt. v. 15. Januar 1990 - II ZR 311/88, WM 1990, 600, 601; v. 5. Februar 2007 - II ZR 84/05, aaO Rn. 14).

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).

    Objektive Willkür und damit eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt mehr vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (BVerfGE 86, 59, 63; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 f m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Haftung aus zurechenbar veranlasstem Rechtsschein analog § 179 Abs. 1 BGB neben diejenige des nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts verpflichteten wahren Unternehmensträgers treten (z.B. BGH, Urt. v. 15. Januar 1990 - II ZR 311/88, WM 1990, 600, 601; v. 5. Februar 2007 - II ZR 84/05, aaO Rn. 14).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Die Rüge der Rechtsbeschwerde erschöpft sich folglich in dem nicht durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützten Verlangen, dass sich die Gerichte mit seinem Vorbringen in einer Weise auseinandersetzen, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269, 286).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - IX ZB 150/08
    Objektive Willkür und damit eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt mehr vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (BVerfGE 86, 59, 63; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 24 U 48/10

    Anwaltsdienstvertrag: Unternehmensbezogenes Geschäft!

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, ohne dass es darauf ankäme, ob die Beklagten nach dem maßgeblichen Gesellschaftsstatut des Staates Delaware (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008, IX ZB 150/08; BeckRS 2008, 23234 zum engl. Recht) gehalten waren, einen die beschränkte Haftung ausweisenden Zusatz im Rechtsverkehr zu führen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2009 - 24 U 178/08

    Ansprüche des Vermieters aus einem Mietvorvertrag; Rechtsfolgen der

    Dann kann aber nach den Grundsätzen zum unternehmensbezogenen Geschäft (vgl. BGH WM 1990, 600 = MDR 1990, 799; NJW 1998, 2897; BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZB 150/08 bei JURIS = BeckRS 2008 23234; Senat GuT 2003, 141 = ZMR 2003, 568-569 = OLGR Düsseldorf 2003, 383; ferner GuT 2003, 7) der Übernahme der Mieträume nicht der Erklärungswert eines Vertragsabschlusses mit ihm persönlich, sondern nur mit der von ihm repräsentierten G. in Betracht kommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht