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   OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11   

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https://dejure.org/2011,24009
OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11 (https://dejure.org/2011,24009)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2011 - 5 Wx 67/11 (https://dejure.org/2011,24009)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 5 Wx 67/11 (https://dejure.org/2011,24009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Eintragung der GbR ohne Angabe der Gesellschafter kann der Nachweis über den aktuellen Gesellschafterbestand nicht über § 899a BGB geführt werden; Zulässigkeit des Führens des Nachweises über den aktuellen Gesellschafterbestand über § 899a BGB bei der Eintragung der GbR ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; GBO § 20; GBO § 29
    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis einer BGB -Gesellschaft gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • busekist.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bewilligung der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit durch ohne Angabe der Gesellschafter ins Grundbuch eingetragenen GbR (RA Urs Breitsprecher, RA Janos Kemen)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 19772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    Hiergegen wenden sich die Beteiligten zu 1 und 2 mit ihrer Beschwerde vom 17. Juni 2011 und führen zur Begründung aus, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28. April 2011 (Az. V ZB 194/10) reiche es für eine Eintragung aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Urkunde benannt seien und die für die GbR Handelnden erklärten, deren alleinige Gesellschafter zu sein.

    Nach dem Leitsatz der von den Beteiligten zu 1 und 2 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (u. a. WM 2011, 1145 ff.), die in diesem Zusammenhang nicht auf die Anforderungen des § 29 GBO abstellt, sondern allein auf die Regelung des § 47 GBO in seiner aktuellen Fassung, genügt es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind.

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    Das Grundbuchamt hat der Beschwerde mit weiterem Beschluss vom 22. Juni 2011 nicht abgeholfen; eine Abhilfeentscheidung sei mit Rücksicht auf die entgegenstehenden Entscheidungen des OLG München vom 27. April 2010 (Az. 34 Wx 32/10) sowie des OLG Köln vom 20. Dezember 2010 (Az. 2 Wx 118/10) trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht veranlasst.

    c) Wegen der weitreichenden Nachteile für die nur unter ihrer Bezeichnung eingetragene GbR, die ihren Grundbesitz weder übertragen noch belasten könnte und auch in der tatsächlichen Nutzung in großem Umfang - etwa bei einer beabsichtigten Bebauung - eingeschränkt wäre, ist, vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung zum ERVGBG, der Auffassung des OLG Köln (FGPRax 2011, 62), wonach der Gesellschafterbestand einer nur unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragenen GbR sei nicht nachweisbar sei, solange es keine gesetzlichen Bestimmungen über Umfang und Form des erforderlichen Nachweises gibt, nach Auffassung des erkennenden Senates nicht zu folgen.

  • OLG München, 27.04.2010 - 34 Wx 32/10

    Grundbucheintragung: Richtigstellung durch die Eintragung der Gesellschafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    Das Grundbuchamt hat der Beschwerde mit weiterem Beschluss vom 22. Juni 2011 nicht abgeholfen; eine Abhilfeentscheidung sei mit Rücksicht auf die entgegenstehenden Entscheidungen des OLG München vom 27. April 2010 (Az. 34 Wx 32/10) sowie des OLG Köln vom 20. Dezember 2010 (Az. 2 Wx 118/10) trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht veranlasst.

    Ob und ggf. wie in einem solchen Fall die Gesellschafter nachgetragen werden können (vgl. dazu OLG München DNotZ 2010, 691) kann vorliegend dahinstehen, weil eine solche nachträgliche Eintragung bislang von der Beteiligten zu 3 nicht beantragt worden ist.

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    b) Im vorliegenden Fall erfolgte die Eintragung der Beteiligten zu 3 ersichtlich auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. Dezember 2008 (BGHZ 179, 102 ff.) über die Eintragungsfähigkeit der GbR und dem Inkrafttreten des ERVGBG am 18. September 2009 ohne Angabe der Gesellschafter nur unter ihrem Namen.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    9 Wie der erkennende Senat bereits seit seinem Beschluss vom 7. Oktober 2010 (u. a. NotBZ 2010, 459 ff. = NJW-RR 2011, 166 ff.) in ständiger Rechtsprechung entscheidet, kann der Nachweis des Bestehens, des aktuellen Gesellschafterbestandes sowie der Identität der erwerbenden mit der bereits bestehenden GbR in der Form des § 29 GBO in der Weise geführt werden, dass die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand - den Handelnden - besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.
  • OLG Schleswig, 23.02.2011 - 2 W 14/11

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    Vielmehr verdient die Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 2011, 114 ff.) grundsätzlich den Vorzug, die insoweit im Grundsatz davon ausgeht, dass kein lückenloser Nachweis nach § 29 GBO darüber verlangt werden kann, dass die handelnden Personen aktuell die vertretungsberechtigten Gesellschafter sind und keine privatschriftlichen Anteilsübertragungen verschwiegen haben.
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11
    Die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis knüpft somit als Ausfluss der sachlichrechtlichen Befugnis an diese an (BayObLG DNotZ 1989, 361; OLG Hamburg FG Prax 1999, 6).
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