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OLG Stuttgart, 23.01.2018 - 8 W 139/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- erbrechtsiegen.de
Testamentsauslegung - auflösende Bedingung der Wiederheirat
- Justiz Baden-Württemberg
§ 158 Abs 2 BGB, § 2075 BGB, § 2102 Abs 1 BGB, § 2113 Abs 2 BGB, § 2136 Abs 2 BGB
Testamentsauslegung: Bestimmung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben unter der auflösenden Bedingung der Wiederheirat - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Ersatzerben als Nacherbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Notariat Tübingen, 16.02.2015 - I NG 46/13
- Notariat Tübingen, 16.02.2015 - I NG 46/20
- OLG Stuttgart, 23.01.2018 - 8 W 139/15
Papierfundstellen
- BeckRS 2018, 30387
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85
Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2018 - 8 W 139/15
In § 2 des Testaments vom 16.10.1981 hatte die Erblasserin für den Fall der Wiederverheiratung ihres Ehemanns rückwirkend auf den Zeitpunkt ihres Ablebens angeordnet, dass ihr Ehemann die Stellung eines von allen Beschränkungen und Verpflichtungen befreiten Vorerben haben sollte, dass die Nacherbfolge mit der Wiederverheiratung eintritt und dass die Beteiligten Ziff. 1 und 2 Nacherben und deren Abkömmlinge Ersatznacherben - nicht Nach-Nacherben - zu gleichen Teilen sein sollten (zur Zulässigkeit einer letztwilligen Verfügung, nach welcher der Ehepartner auflösend bedingt zum Vollerben und aufschiebend bedingt zum Vorerben eingesetzt wird vgl. BGHZ 96, 198).