Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2013 - C-166/12   

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https://dejure.org/2013,34777
EuGH, 05.12.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,34777)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,34777)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,34777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Verordnungen (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 und (EG, Euratom) Nr. 723/2004 - Beamte der Union - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Casta

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Verordnungen (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 und (EG, Euratom) Nr. 723/2004 - Beamte der Union - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der ...

  • EU-Kommission

    Casta

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Verordnungen (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 und (EG, Euratom) Nr. 723/2004 - Beamte der Union - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Kapitalwerts bei der Übertragung beamtenrechtlicher Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union; Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Regionalgerichts Prag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Kapitalwerts bei der Übertragung beamtenrechtlicher Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union; Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Regionalgerichts Prag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Casta

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Krajský soud v Praze - Auslegung von Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Ist das Urteil vom 16. Dezember 2004, My (C-293/03, Slg. 2004, I-12013), dahin auszulegen, dass für die Zwecke der Berechnung des Wertes der auf das Versorgungssystem der Union übertragenen Ruhegehaltsansprüche anhand der versicherungsmathematischen Methode in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zur persönlichen Bemessungsgrundlage auch die Zeit gerechnet werden muss, in der der Beamte der Union vor dem Tag der Stellung des Antrags auf die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche bereits dem Versorgungssystem der Union angeschlossen war?.
  • EuGH, 04.07.2013 - C-233/12

    Gardella - Übertragung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Ruhegehaltsansprüche

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Zum einen hat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Beamter der Union die Eigenschaft eines Wanderarbeitnehmers (vgl. Urteile My, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2006, Öberg, C-185/04, Slg. 2006, I-1453, Randnr. 12, und vom 4. Juli 2013, Gardella, C-233/12, Randnr. 25), und zum anderen fällt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Übertragung der von den Beamten der Union aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union zu ermöglichen und zu diesem Zweck eine Berechnungsmethode festzulegen, in den Anwendungsbereich von Art. 4 Abs. 3 EUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997, Kommission/Spanien, C-52/96, Slg. 1997, I-4637, Randnr. 9).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-185/04

    Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Zum einen hat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Beamter der Union die Eigenschaft eines Wanderarbeitnehmers (vgl. Urteile My, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2006, Öberg, C-185/04, Slg. 2006, I-1453, Randnr. 12, und vom 4. Juli 2013, Gardella, C-233/12, Randnr. 25), und zum anderen fällt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Übertragung der von den Beamten der Union aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union zu ermöglichen und zu diesem Zweck eine Berechnungsmethode festzulegen, in den Anwendungsbereich von Art. 4 Abs. 3 EUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997, Kommission/Spanien, C-52/96, Slg. 1997, I-4637, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-52/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Zum einen hat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Beamter der Union die Eigenschaft eines Wanderarbeitnehmers (vgl. Urteile My, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2006, Öberg, C-185/04, Slg. 2006, I-1453, Randnr. 12, und vom 4. Juli 2013, Gardella, C-233/12, Randnr. 25), und zum anderen fällt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Übertragung der von den Beamten der Union aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Union zu ermöglichen und zu diesem Zweck eine Berechnungsmethode festzulegen, in den Anwendungsbereich von Art. 4 Abs. 3 EUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997, Kommission/Spanien, C-52/96, Slg. 1997, I-4637, Randnr. 9).
  • EuGH, 09.11.1989 - 75/88

    Bonazzi-Bertottilli, u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Dagegen unterliegt der erste Vorgang der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Verwaltung, die das Rentensystem verwaltet, dem der Betroffene vor seinem Eintritt in den Dienst der Union angehört hat; denn dieser Vorgang bestimmt den Kapitalwert der im nationalen System nach der einschlägigen Regelung des betreffenden Mitgliedstaats erworbenen Ruhegehaltsansprüche (vgl. Urteil vom 9. November 1989, Bonazzi-Bertottilli u. a./Kommission, 75/88, 146/88 und 147/88, Slg. 1989, 3599, Randnr. 17).
  • EuGH, 17.12.1987 - 315/85

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Daher waren die Mitgliedstaaten nicht gehalten, den Beamten die Möglichkeit der Wahl zwischen der Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts und derjenigen des pauschalen Rückkaufswerts einzuräumen, und es stand ihnen somit frei, eine dieser beiden Berechnungsmethoden anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1987, Kommission/Luxemburg, 315/85, Slg. 1987, 5391, Randnrn. 20 bis 22).
  • EuGH, 18.03.1982 - 212/81

    Bodson / Caisse de pensions des employés privés

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-166/12
    Daher können die Mitgliedstaaten entweder die Methode des "versicherungsmathematischen Gegenwerts" anwenden, die der Berechnung des Barwerts einer eventuellen künftigen wiederkehrenden Leistung dient, deren Betrag gewöhnlich mit Rücksicht auf die vorzeitige Auszahlung sowie das Risiko des Todesfalls vor dem Fälligkeitszeitpunkt diskontiert wird, oder die Methode des "pauschalen Rückkaufswerts", der durch die Zusammenrechnung der vom Versicherten und gegebenenfalls seinem Arbeitgeber entrichteten Beiträge, zu denen Zinsen hinzukommen, berechnet wird (vgl. bezüglich dieser Berechnungsmethoden Urteil vom 18. März 1982, Bodson, 212/81, Slg. 1982, 1019, Randnrn. 7 und 8), oder auch nach anderen Methoden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    Unter Berufung u. a. auf das Urteil Melchior (C-647/13, EU:C:2015:54) und auf die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Casta (C-166/12, EU:C:2013:443) hat Frau Wojciechowski in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit dem Statut enthalte den Grundsatz, dass die Kontinuität der von einem Unionsbeamten in einem nationalen Sozialversicherungssystem erworbenen Sozialleistungen gewährleistet sein müsse.

    Drittens haben, wie der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Luxemburg (315/85, EU:C:1987:569, Rn. 21) und Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 30) zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts ausgeführt hat, die Bestimmungen des Statuts weder eine Harmonisierung noch eine Koordinierung der verschiedenen nationalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Ruhegehälter zum Ziel.

    31 - Die belgische Regierung kann sich zur Stützung ihrer Argumentation nicht auf das Urteil Casta (C-166/12, EU:C:2013:792) - das u. a. die Auslegung des Grundsatzes der Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts betraf - und insbesondere nicht auf dessen Rn. 36 berufen, wo der Gerichtshof feststellte, dass nur dann, wenn die Modalitäten der Berechnung des Kapitalwerts der im nationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche, die gemäß diesem Artikel auf das System der Union zu übertragen sind, "in erheblichem Maß zum Vorteil oder zum Nachteil des Beamten von der Natur der Grundsätze und der Bestimmungen des nationalen Rentensystems abweichen, ... die Gefahr [besteht], dass die Regelung des betreffenden Mitgliedstaats ein Hemmnis für die durch Art. 45 AEUV gewährleistete Freizügigkeit der Arbeitnehmer bildet oder die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV verletzt" (Hervorhebung nur hier).

    In Wirklichkeit wird in diesem Urteil diese Rechtsprechung wegen des fehlenden Nachweises, dass die in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Berechnungsmodalitäten den Unionsbeamten diskriminieren, als nicht einschlägig angesehen (vgl. insbesondere neben der vorgenannten Rn. 36 die Rn. 38 des Urteils Casta, C-166/12, EU:C:2013:792).

  • EuGöD, 11.12.2013 - F-130/11

    Verile und Gjergji / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter -

    Im Fall der Übertragung "aus der Union" ist der übertragene Geldbetrag der "versicherungsmathematische Gegenwert" der bei der Union erworbenen Ansprüche; im Fall der Übertragung "auf die Union" ist der übertragene Geldbetrag der "zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung bestehende Kapitalwert", d. h. ein Geldbetrag, der sachlich die aufgrund der früheren Tätigkeiten des betreffenden Beamten im betreffenden nationalen oder internationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche darstellt, wie er gemäß Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 des Anhangs VIII des Statuts zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung aktualisiert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, Randnr. 26).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Casta, Randnrn.

    Dies entspricht im Übrigen dem Urteil des Gerichts erster Instanz, Belgien und Kommission/Genette, Randnr. 57, in dem klargestellt wird, dass bei einer Übertragung "auf die Union" die Entscheidung über die Berechnung des Betrags der zu übertragenden Ruhegehaltsansprüche in der zuständigen nationalen Rechtsordnung ergeht und nur der Kontrolle des nationalen Gerichts unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Casta, Randnr. 24).

  • EuGöD, 11.12.2013 - F-117/11

    Teughels / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung

    Im Fall der Übertragung "aus der Union" ist der übertragene Geldbetrag der "versicherungsmathematische Gegenwert" der bei der Union erworbenen Ansprüche; im Fall der Übertragung "auf die Union" ist der übertragene Geldbetrag der "zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung bestehende Kapitalwert", d. h. ein Geldbetrag, der sachlich die aufgrund der früheren Tätigkeiten des betreffenden Beamten im betreffenden nationalen oder internationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche darstellt, wie er gemäß Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 des Anhangs VIII des Statuts zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung aktualisiert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, Randnr. 26).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Casta, Randnrn.

    Dies entspricht im Übrigen dem Urteil des Gerichts erster Instanz, Belgien und Kommission/Genette, Randnr. 57, in dem klargestellt wird, dass bei einer Übertragung "auf die Union" die Entscheidung über die Berechnung des Betrags der zu übertragenden Ruhegehaltsansprüche in der zuständigen nationalen Rechtsordnung ergeht und nur der Kontrolle des nationalen Gerichts unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Casta, Randnr. 24).

  • EuG, 05.12.2017 - T-728/16

    Tuerck / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versorgungsbezüge -

    Was die Bestimmung des Werts der zum Zeitpunkt der Registrierung des Antrags erworbenen Ruhegehaltsansprüche durch die innerstaatlichen oder internationalen Behörden angeht, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass dieser Vorgang der alleinigen Zuständigkeit der Verwaltung unterliegt, die das Rentensystem verwaltet, dem der Betroffene vor seinem Eintritt in den Dienst der Union angehört hat; denn dieser Vorgang bestimmt den Kapitalwert der im nationalen System nach der einschlägigen Regelung des betreffenden Mitgliedstaats erworbenen Ruhegehaltsansprüche (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Mitgliedstaaten beim Erlass der nationalen Regelungen zur Durchführung von Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts über einen erheblichen Gestaltungsspielraum verfügen (Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 06.01.2014 - 1 Bf 135/12

    Nachversicherung erworbener beamtenrechtlicher Ruhegehaltsansprüche im

    Scheidet ein Bundesbeamter wegen eines Wechsels zur EU aus dem Beamtenverhältnis aus, so werden seine in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversicherten Ansprüche übertragen und nicht der versicherungsmathematische Gegenwert seiner früheren Ruhegehaltsansprüche (Anschluss an EuGH, Urt. v. 5.12.2013 (C-166/12, Casta).

    Eine höchstrichterliche Klärung der Frage ist nicht erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 5. Dezember 2013 (C-166/12, Casta) diese Rechtsfrage entschieden hat.

  • EuG, 07.06.2018 - T-369/17

    Winkler / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler

    Der erste liegt in der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Verwaltung, die das Rentensystem verwaltet, dem der Betroffene vor seinem Eintritt in den Dienst der Union angehört hat, und besteht in der Bestimmung des Kapitalwerts der nach der einschlägigen Regelung des betreffenden Mitgliedstaats im nationalen System erworbenen Ruhegehaltsansprüche (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umrechnung erfolgt durch die Organe der Union gemäß den ADB (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior

    Vgl. auch den Verweis auf Art. 4 Abs. 3 EUV im Urteil Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 36 und 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB -

    31 Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 37).
  • EuGH, 15.05.2019 - C-132/18

    Kommission/ Tuerck

    Insoweit ergibt sich aus der vom Gericht in Rn. 24 des angefochtenen Urteils angeführten Rechtsprechung nicht nur, dass allein die zuständige innerstaatliche Behörde für die Berechnung der Ruhegehaltsansprüche zuständig ist, sondern auch, dass ihre Höhe nicht im Nachhinein von der Kommission geändert oder beanstandet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1989, Bonazzi-Bertottili/Kommission, 75/88, 146/88 und 147/88, nicht veröffentlicht, EU:C:1989:410, Rn. 17 und 20, sowie vom 5. Dezember 2013, Casta, C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 29 und 32).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana

    Allerdings kann nach Auffassung des vorlegenden Gerichts aus dem Urteil vom 5. Dezember 2013, Casta (C-166/12, EU:C:2013:792, Rn. 30 bis 32), geschlossen werden, dass der betreffende Mitgliedstaat eine spezifische nationale Regelung zur Bestimmung des Kapitalwerts der im nationalen System erworbenen, auf das Versorgungssystem der Union zu übertragenden Rentenansprüche erlassen müsse und dass es in Ermangelung einer solchen Regelung nicht möglich sei, die Berechnungskriterien heranzuziehen, die im innerstaatlichen Recht oder in Abkommen zwischen der betreffenden nationalen Einrichtung und anderen Organen der Union festgelegt seien.
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,14280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - C-166/12 (https://dejure.org/2013,14280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casta

    Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften -Ruhegehälter - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Union - Kapitalwert der ...

  • EU-Kommission

    Casta

    Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften -Ruhegehälter - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Union - Kapitalwert der ...

  • rechtsportal.de

    Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften -Ruhegehälter - Im nationalen System erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Union - Kapitalwert der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-411/98

    Ferlini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    36- Zu der Vorschrift des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 vgl. Urteile vom 3. Oktober 2000, Ferlini (C-411/98, Slg. 2000, I-8081, Randnr. 41), und My (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    29- Vgl. insoweit hinsichtlich der Pflichten des Gemeinschaftsgesetzgebers Urteil vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat (C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnrn.
  • EuGH, 30.01.1997 - C-340/94

    De Jaeck / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    22- Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Kommission/Tschechische Republik, Urteil vom 14. Januar 2010 (C-343/08, Slg. 2010, I-275, Nr. 53), Urteil vom 30. Januar 1997, de Jaeck (C-340/94, Slg. 1997, I-461, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    22- Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Kommission/Tschechische Republik, Urteil vom 14. Januar 2010 (C-343/08, Slg. 2010, I-275, Nr. 53), Urteil vom 30. Januar 1997, de Jaeck (C-340/94, Slg. 1997, I-461, Randnr. 18).
  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    8- Urteil vom 16. Dezember 2004, My (C-293/03, Slg. 2004, I-12013).
  • EuGH, 20.03.1986 - 72/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    10- Urteile vom 20. Oktober 1981, Kommission/Belgien (137/80, Slg. 1981, 2393, Randnrn. 9 und 18), vom 20. März 1986, Kommission/Niederlande (72/85, Slg. 1986, 1219, Randnr. 16), vom 18. April 1989, Retter (130/87, Slg. 1989, 865, Randnr. 22), vom 17. Juli 1997, Kommission/Spanien (C-52/96, Slg. 1997, I-4637, Randnr. 9).
  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    10- Urteile vom 20. Oktober 1981, Kommission/Belgien (137/80, Slg. 1981, 2393, Randnrn. 9 und 18), vom 20. März 1986, Kommission/Niederlande (72/85, Slg. 1986, 1219, Randnr. 16), vom 18. April 1989, Retter (130/87, Slg. 1989, 865, Randnr. 22), vom 17. Juli 1997, Kommission/Spanien (C-52/96, Slg. 1997, I-4637, Randnr. 9).
  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    9- Urteil vom 14. Juni 1990, Weiser (C-37/89, Slg. 1990, I-2395, Randnr. 12).
  • EuGH, 09.07.2010 - C-286/09

    Ricci

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    16- Beschluss vom 9. Juli 2010, Ricci (C-286/09 und C-287/09, Slg. 2010, I-93, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-52/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12
    10- Urteile vom 20. Oktober 1981, Kommission/Belgien (137/80, Slg. 1981, 2393, Randnrn. 9 und 18), vom 20. März 1986, Kommission/Niederlande (72/85, Slg. 1986, 1219, Randnr. 16), vom 18. April 1989, Retter (130/87, Slg. 1989, 865, Randnr. 22), vom 17. Juli 1997, Kommission/Spanien (C-52/96, Slg. 1997, I-4637, Randnr. 9).
  • EuGH, 09.11.1989 - 75/88

    Bonazzi-Bertottilli, u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.12.1987 - 315/85

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 18.04.1989 - 130/87

    Retter / Caisse de pension des employés privés

  • EuGH, 04.05.1988 - 64/85

    Watgen / Caisse de pension des employés privés

  • EuGH, 18.03.1982 - 212/81

    Bodson / Caisse de pensions des employés privés

  • EuG, 18.03.2004 - T-67/02

    Radauer / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    Unter Berufung u. a. auf das Urteil Melchior (C-647/13, EU:C:2015:54) und auf die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Casta (C-166/12, EU:C:2013:443) hat Frau Wojciechowski in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit dem Statut enthalte den Grundsatz, dass die Kontinuität der von einem Unionsbeamten in einem nationalen Sozialversicherungssystem erworbenen Sozialleistungen gewährleistet sein müsse.
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