Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 28.11.1991 - C-170/89   

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https://dejure.org/1991,4210
EuGH, 28.11.1991 - C-170/89 (https://dejure.org/1991,4210)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.1991 - C-170/89 (https://dejure.org/1991,4210)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 1991 - C-170/89 (https://dejure.org/1991,4210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    BEUC / Kommission

    Antidumpingverfahren - Recht, die nicht vertraulichen Akten der Kommission einzusehen

  • EU-Kommission

    BEUC / Kommission

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Antidumpingzoll: Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Antidumpingverfahren - Recht, die nicht vertraulichen Akten der Kommission einzusehen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 786
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.09.1982 - 228/82

    Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Der Kläger könne jedem Rechtsstreit beitreten, in dem es um eventuell zu treffende Antidumpingmaßnahmen gehe; der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Beschluß vom 29. September 1982 in den verbundenen Rechtssachen 228/82 und 229/82 R (Ford/Kommission, Slg. 1982, 3190).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Aus dem Urteil vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy/Kommission, Slg. 1988, 219) gehe jedoch hervor, daß der Gerichtshof einer Vereinigung, die kollektive Interessen vertrete, unter bestimmten Umständen ein unmittelbares und individuelles Betroffensein in einem Verfahren zubillige, das die Kommission nötige, nach Abwägung der Interessen verschiedener Beteiligter eine Entscheidung zu treffen.
  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Zwar treffe es zu, daß in Verfahren, die nach der Verordnung Nr. 17 (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204) wegen Verstößen gegen die Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag eingeleitet würden, der Bereich der von Artikel 214 EWG-Vertrag erfaßten Informationen über die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen im Sinne von Artikel 21 der Verordnung Nr. 17 hinausgehe (siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Lenz in der Rechtssache 53/85, Akzo Chemie, Slg. 1986, 1965, 1977); jedoch bestünden zwei wesentliche Unterschiede zwischen einem Antidumpingverfahren und einem nach der Verordnung Nr. 17 eingeleiteten Verfahren.
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Was den ersten Punkt betreffe, so habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz/ Kommission, Slg. 1986, 391) entschieden, wenn eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts den Beteiligten die Befugnis zur Äußerung einräume, so betreffe die Entscheidung der Kommission, ein gemäß dieser Bestimmung eingeleitetes Verfahren einzustellen, diejenigen Personen, die eine entscheidende Rolle beim Ablauf dieses Verfahrens gespielt hätten, unmittelbar und individuell.
  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Dieses Prinzip sei insbesondere in den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 113/77 (NTN Toyo Bearing Company/Rat, Slg. 1979, 1185, 1261) bekräftigt worden und habe nunmehr seinen Niederschlag in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 5 der Antidumpingverordnung gefunden.
  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Diese Auffassung werde durch das Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82 (Timex Corporation/Kommission, Slg. 1985, 849) bestätigt.
  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Auch eine Klage des Klägers gegen eine im Anschluß an das in Rede stehende Antidumpingverfahren erlassene Verordnung wäre unzulässig, da eine solche Maßnahme den Kläger nicht unmittelbar und individuell beträfe (siehe Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation/Kommission, Slg. 1984, 1005).
  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Eine Klage gegen eine derartige schriftliche Meinungsäußerung sei unzulässig (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex/Kommission, Slg. 1980, 1299).
  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Verhindere die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts die Ausübung subjektiver Verfahrensrechte, so müsse sie der Nachprüfung nach Artikel 173 EWG-Vertrag unterliegen (siehe Urteil vom 15. Dezember 1988 in den verbundenen Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473).
  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
    Der Kläger entgegnet, er bestreite die Gültigkeit von Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a der Antidumpingverordnung lediglich insoweit, als diese Bestimmung die Rechtsgrundlage für die von der Kommission in ihrem Schreiben vom 15. März 1989 eingenommene Haltung bilde (siehe Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77 und 130/77, 22/83 und 10/84, Salerno/Kommission und Rat, Slg. 1985, 2525).
  • EuGH, 18.03.1975 - 72/74

    Union syndicale u.a. / Rat

  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    62 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes richten sich Antidumpingverfahren und die zu ihrem Abschluß getroffenen etwaigen Schutzmaßnahmen nur gegen ausländische Erzeuger und Exporteure oder Drittländer sowie gegebenenfalls gegen gebundene Importeure, nicht aber gegen unabhängige Importeure wie den Kläger (Urteil des Gerichtshofes vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709).

    Die Importeure seien dabei nur eine dieser Quellen und verfügten somit nur über die in der Grundverordnung vorgesehenen Rechte (Urteil BEUC/Kommission, a. a. O.).

    Der Kläger könne sich nicht unter Hinweis auf das Vorliegen eines engen Zusammenhangs zwischen dem Ermessensspielraum, über den sie bei der Anwendung der Bestimmungen der Grundverordnung verfüge, und der strengen Beachtung der Verfahrensrechte der Betroffenen, zu der sie verpflichtet sei, auf eine erhebliche Verletzung seiner Verfahrensrechte berufen, denn er könne nicht als Betroffener im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil BEUC/Kommission, a. a. O.) angesehen werden.

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Ist die letztgenannte Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, so erzeugt die Zwischenmaßnahme - unabhängig davon, ob sie eine vorläufige Meinung des betreffenden Organs zum Ausdruck bringt - eigenständige Rechtswirkungen und muss daher Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können (vgl. Urteile AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, Randnr. 20, vom 28. November 1991, BEUC/Kommission, C-170/89, Slg. 1991, I-5709, Randnrn.
  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache BEUC (Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) könnten sich die Klägerinnen nicht berufen, da dritte Beschwerdeführer in Dumpingverfahren anders als Unternehmen, denen in einer Wettbewerbssache eine MB zugestellt werde und die damit die endgültige Entscheidung anfechten könnten, nicht befugt seien, eine Aufhebungsklage gegen die endgültige Entscheidung zu erheben.

    Diesem Ergebnis steht das Vorbringen der Klägerinnen nicht entgegen, das sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen AKZO Chemie (Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O.) und BEUC (Urteil vom 28. November 1991, a. a. O.) stützt.

  • EuG, 12.10.2016 - T-41/16

    Cyprus Turkish Chamber of Industry u.a. / Kommission

    Les requérantes soutiennent, pour leur part, en invoquant l'arrêt du 28 novembre 1991, BEUC/Commission (C-170/89, EU:C:1991:450), que les actes attaqués revêtent un caractère définitif dans la mesure où ils les excluent définitivement de la procédure d'opposition qui doit être clôturée avant l'adoption de la décision sur l'enregistrement.

    Cette conclusion n'est pas remise en cause par l'arrêt du 28 novembre 1991, BEUC/Commission (C-170/89, EU:C:1991:450), invoqué par les requérantes, dans la mesure où, en l'espèce, le caractère préliminaire des appréciations exprimées par les services de la Commission est souligné dans chacun des actes attaqués (voir, en ce sens, arrêt du 7 mars 2002, Satellimages TV5/Commission, T-95/99, EU:T:2002:62, point 35).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission

    Hierzu ist festzustellen, dass die Beweiskraft einer Übermittlung per Fax sowohl von den Formerfordernissen abhängt, denen der fragliche Rechtsakt nach den anwendbaren Bestimmungen genügen muss, als auch von den Umständen der Verwendung des Übermittlungsverfahrens selbst, wobei darauf hinzuweisen ist, dass im Allgemeinen eine Übersendung per Fax die Rechtswirkungen des Aktes nicht berührt (in diesem Sinne Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

    (35) - Vgl. Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    28: - Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709, Randnr. 25).
  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    38 Auch durch die neuere, von einigen Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung - insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965), vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) und vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) - habe sich an der rechtlichen Beurteilung der von den Antragstellerinnen insoweit gestellten Anträge nichts geändert.
  • EuG, 27.01.2000 - T-256/97

    BEUC / Kommission

    Mit Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709, Randnr. 30) habe er die Klage des BEUC auf Einsichtnahme in die nicht vertraulichen Unterlagen eines Antidumpingverfahrens abgewiesen, weil die seinerzeit geltende Grundverordnung (Verordnung [EWG] Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern [ABl. L 209, S. 1]) keine Vorschrift enthalten habe, die Verbraucherorganisationen ein solches Recht ausdrücklich gewährt hätte.
  • EuG, 04.05.1998 - T-84/97

    BEUC / Kommission

    Die in diesem Schreiben mitgeteilte Entscheidung der Kommission entsprach einer Entscheidung gleichen Inhalts, gegen die der Kläger damals Nichtigkeitsklage beim Gemeinschaftsrichter erhoben hatte (Urteil des Gerichtshofes vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709, Randnr. 11).
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.03.1991 - C-170/89 (https://dejure.org/1991,19150)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. März 1991 - C-170/89 (https://dejure.org/1991,19150)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bureau Européen des Unions de Consommateurs gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingverfahren - Recht, die nicht vertraulichen Akten der Kommission einzusehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 28.02.1984 - 228/82

    Ford / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    Außerdem bedeutet der Umstand, daß der Kläger in den verbundenen Rechtssachen 228/82 und 229/82 R sowie 228/82 und 229/82 (Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, 3097; Slg. 1984, 1129, 1137) in denen es um die Nichtigerklärung einer sich auf ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag beziehenden Entscheidung der Kommission ging, als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen worden war, nicht, daß er notwendigerweise auch als Streithelfer in einem Rechtsstreit zugelassen werden müßte, zu dem es im Gefolge eines Antidumpingverfahrens gekommen wäre.

    Übrigens ist der Beschluß, mit dem der Gerichtshof den Kläger in den Rechtssachen 228/82 und 229/82 als Streithelfer zugelassen hat, insbesondere darauf gestützt, daß er bereits an den früheren Stadien des Rechtsstreits beteiligt gewesen war.

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    - Siehe insbesondere das Urtei! vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 16).

    - Siehe in diesem Sinne Randnr. 21 des vorerwähnten Urteils vom 17. November 1987, wo auf Randnr. 28 des Urteils vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO/ Kommission, Slg. 1986, 1965) verwiesen wird.

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82 (Timex Corporation/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849) näher ausgeführt hat, ist unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen, welche Rolle das Unternehmen im vorprozessualen Verfahren gespielt hat.

    Die gegenteilige Meinung könnte auch nicht auf das Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82 (Timex Corporation/ Rat und Kommission, Slg. 1985, 849) gestützt werden.

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    Außerdem ergibt sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84 (BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4787), daß eine von der Kommission in Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu überwachen, eingeleitete Untersuchung kein kontradiktorisches Verfahren im Verhältnis zwischen den Beschwerdeführern und denjenigen Unternehmen darstellt, gegen die das Verfahren eingeleitet wurde (siehe Randnr. 19).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    In seinem Urteil vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25) hat der Gerichtshof ausdrücklich ausgeführt:.
  • EuGH, 29.09.1982 - 228/82

    Ford / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    Außerdem bedeutet der Umstand, daß der Kläger in den verbundenen Rechtssachen 228/82 und 229/82 R sowie 228/82 und 229/82 (Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, 3097; Slg. 1984, 1129, 1137) in denen es um die Nichtigerklärung einer sich auf ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag beziehenden Entscheidung der Kommission ging, als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen worden war, nicht, daß er notwendigerweise auch als Streithelfer in einem Rechtsstreit zugelassen werden müßte, zu dem es im Gefolge eines Antidumpingverfahrens gekommen wäre.
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    I - lung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht beantragen können, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen müssen (Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 5. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo- Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    "über die hauptsächlichen Tatsachen und Überlegungen unterrichtet zu werden, auf deren Grundlage erwogen wird, die Ver- 4 - Sicht namentlich die Urteile vom 21. September 1989 in den verbundenen Rechtssachen 46/87 und 227/88 (Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 14) und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    "über die hauptsächlichen Tatsachen und Überlegungen unterrichtet zu werden, auf deren Grundlage erwogen wird, die Ver- 4 - Sicht namentlich die Urteile vom 21. September 1989 in den verbundenen Rechtssachen 46/87 und 227/88 (Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 14) und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 32).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89
    Das gleiche gilt für das Urteil vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219), das der Kläger zur Rechtfertigung seiner Auffassung anführt,.
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

  • EuGH, 05.11.1986 - 117/86

    UFADE / Rat und Kommission

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