Rechtsprechung
EuGH, 19.09.1996 - C-236/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
Richtlinie 89/665 des Rates, Artikel 2
1. Handlungen der Organe; Richtlinien; Durchführung durch die Mitgliedstaaten; Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers; Voraussetzungen; Rechtssicherheit für den einzelnen; Rechtsprechung, die ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung die Rechte des ... - EU-Kommission
Kommission / Griechenland
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 169; EG-Vertrag Art. 5
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Rechtssicherheit für den einzelnen - Rechtsprechung, die ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung die Rechte ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-236/95
- EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es jedoch für die Erfuellung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, daß die Rechtslage für den einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (siehe z. B. die Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18). - EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es jedoch für die Erfuellung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, daß die Rechtslage für den einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (siehe z. B. die Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18). - EuGH, 09.04.1987 - 363/85
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es jedoch für die Erfuellung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, daß die Rechtslage für den einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (siehe z. B. die Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18).
- EuGH, 02.05.1996 - C-253/95
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
18 Was schließlich die formalen und prozeduralen Schwierigkeiten angeht, auf die sich die Griechische Republik berufen hat, um die bei der Verabschiedung dieses Dekretentwurfs eingetretene Verzögerung zu rechtfertigen, ist festzustellen, daß ° wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat ° ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe u. a. Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12). - EuGH, 06.04.1995 - C-147/94
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
18 Was schließlich die formalen und prozeduralen Schwierigkeiten angeht, auf die sich die Griechische Republik berufen hat, um die bei der Verabschiedung dieses Dekretentwurfs eingetretene Verzögerung zu rechtfertigen, ist festzustellen, daß ° wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat ° ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe u. a. Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12). - EuGH, 06.07.1995 - C-259/94
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
18 Was schließlich die formalen und prozeduralen Schwierigkeiten angeht, auf die sich die Griechische Republik berufen hat, um die bei der Verabschiedung dieses Dekretentwurfs eingetretene Verzögerung zu rechtfertigen, ist festzustellen, daß ° wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat ° ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe u. a. Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich für die Erfüllung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, dass die Rechtslage für den Einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18, und vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13). - EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Kommission / Spanien
Wie aber im Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtsache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 11) festgestellt worden sei, müsse ein Erlass vorläufiger Maßnahmen unabhängig von einer vorherigen Klageerhebung möglich sein.Was die Schlussfolgerungen der Kommission aus dem Urteil Kommission/Griechenland angehe, so ergäbe sich, falls die isolierte Feststellung des Gerichtshofes in Randnummer 11 dieses Urteils die ihr von der Kommission beigelegte Konsequenz haben sollte, aus der Richtlinie 89/665 die Anforderung, dass der Richter zum Erlass vorläufiger Maßnahmen befugt sein müsste, die von niemand beantragt worden seien.
Im Urteil Kommission/Griechenland hatte der Gerichtshof Gelegenheit, die Tragweite dieser sich aus der Richtlinie 89/665 ergebenden Verpflichtungen näher zu umschreiben; dabei ging es um die Frage, ob mit der Richtlinie 89/665 eine nationale Regelung vereinbar ist, die zum einen den vorläufigen Rechtsschutz auf Verfahren zur Aussetzung des Vollzugs eines Verwaltungsakts beschränkte und zum anderen die Anordnung der Aussetzung von der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen den angefochtenen Akt abhängig machte.
In dem Urteil hat der Gerichtshof insbesondere festgestellt, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 2 der Richtlinie 89/665 ihren Nachprüfungsinstanzen allgemein die Befugnis übertragen müssen, unabhängig von einer vorherigen Klageerhebung vorläufige Maßnahmen zu erlassen, einschließlich Maßnahmen, um das Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszusetzen oder die Aussetzung zu veranlassen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 11).
Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Aussetzung des Vollzugs die Klage auch durch ein einfaches Schreiben erhoben werden kann und die Klageschrift erst nach dem Antrag auf Erlass der vorläufigen Maßnahme abgefasst zu werden braucht, denn auch das Erfordernis der vorherigen Erfüllung einer solchen Förmlichkeit kann nicht als mit den Vorschriften der Richtlinie 89/665, wie sie im Urteil Kommission/Griechenland näher erläutert sind, vereinbar gelten.
- EuGH, 10.05.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Eine solche richtlinienkonforme Auslegung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts kann nämlich für sich allein nicht die Klarheit und Bestimmtheit aufweisen, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 1996, Kommission/Griechenland, C-236/95, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13, und vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 21).
- EuGH, 12.07.2007 - C-507/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …
Denn eine richtlinienkonforme Ausführung durch den Verordnungsgeber kann für sich allein nicht die Klarheit und Bestimmtheit aufweisen, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 1996, Kommission/Griechenland, C-236/95, Slg. 1996, I-4459, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-144/99
Kommission / Niederlande
7: - Vgl. z. B. Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13) und die dort zitierte Rechtsprechung.14: - Nrn. 24 und 26 der Schlussanträge in der Rechtssache C-236/95 (mit weiteren Nachweisen).
15: - Urteil Kommission/Griechenland vom 19. September 1996, a. a. O., Randnr. 13, und die dort angeführte Rechtsprechung.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-214/00
Kommission / Spanien
Zu den Schlussfolgerungen der Kommission aus dem vorgenannten Urteil Kommission/Griechenland bemerkt die spanische Regierung, der Gerichtshof habe nicht zur Sache Stellung genommen.Der Gerichtshof hat in diesem Sinne im vorgenannten Urteil Kommission/Griechenland entschieden.
41: - Insbesondere Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
Kommission / Frankreich
(16) - Siehe Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459) sowie die unter Randnr. 13 dieses Urteils angeführte Rechtsprechung.(23) - Rechtssache C-236/95 (…a. a. O., Nr. 26 der Schlussanträge).
(25) - Siehe Urteil Kommission/Griechenland (…a. a. O., Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-372/99
Kommission / Italien
14: - Beschluss des Tribunale di Torino vom 3. Oktober 2000, 11 Corriere Giuridico 2001, S. 389 f. 15: - Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23); Urteil vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7); Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).22: - Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4467, Nr. 26); Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-425/01
Kommission / Portugal
L 183, S. 1.3: - Diário da República I, Serie A, Nr. 262 vom 14. November 1991.4: - Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13) und vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 10).10: - Gemäß Artikel 10 EG, siehe z. B. die Urteile vom 11. Dezember 1985 in der Rechtssache 192/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1985, 3967) und vom 24. Juni 1992 in der Rechtssache C-137/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-4023).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-478/99
Kommission / Schweden
L 95, S. 29.3: - Unter Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).18: - Vgl. z. B. Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9) und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnrn.
- EuGH, 15.11.2001 - C-49/00
Commission v Italy
- EuGH, 07.06.2007 - C-178/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00
Kommission / Frankreich
- EuG, 04.02.2014 - T-644/13
Serco Belgium u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08
Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-427/07
Kommission / Irland - Richtlinie 2003/35/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- EuGH, 07.11.1996 - C-262/95
Kommission / Deutschland
- LAG Hessen, 04.03.2008 - 13 Sa 1494/07
Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund der Vertretung - Kettenarbeitsvertrag - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-316/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-236/95 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.
Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinie 89/665/EWG innerhalb der vorgeschriebenen Frist - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-236/95
- EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-236/95
( 9 ) In diesem Sinne auch die Schlußanträge des Gcncralanwalts G. Tesauro vom 28. November 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94 (Dillcnkofer u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 24). - EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-236/95
( 7 ) Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 28). - EuGH, 09.04.1987 - 363/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-236/95
( 11 ) Urteil vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7).