Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2000 - C-292/97   

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https://dejure.org/2000,552
EuGH, 13.04.2000 - C-292/97 (https://dejure.org/2000,552)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-292/97 (https://dejure.org/2000,552)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-292/97 (https://dejure.org/2000,552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Milchquotenregelung in Schweden - Erstzuteilung von Milchquoten - Nationale Regelung - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Europäischer Gerichtshof

    Karlsson u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Karlsson u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 [nach Änderung jetzt Artikel 34 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG]; Beitrittsakte 1994; Verordnung Nr. 3950/92 des Rates
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erstzuteilung in einem Mitgliedstaat, der den Gemeinschaften 1995 beigetreten ist - Bestimmung auf ...

  • EU-Kommission

    Karlsson u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92; Zusätzliche Abgabe für Milch; Milchquotenregelung in Schweden; Erstzuteilung von Milchquoten; Nationale Regelung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Judicialis

    Verordnung 3950/92/EWG; ; EGV Art. 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung 3950/92/EWG; EGV Art. 34 Abs. 2
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erstzuteilung in einem Mitgliedstaat, der den Gemeinschaften 1995 beigetreten ist - Bestimmung auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt, Stockholm - Auslegung der Verordnung Nr. 3950/92 des Rates über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, der Artikel 5 und 40 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG bis 34 EG) und des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann jedoch die Ausübung dieser Rechte, insbesondere im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der diese Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 18).

    Danach darf eine solche Beschränkung unter Berücksichtigung ihres Zieles keinen unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. Urteil Wachauf, Randnr. 18).

  • EuGH, 23.11.1995 - C-285/93

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau / Hauptzollamt Rosenheim

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich der allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26).

    Auch wenn ein Mitgliedstaat bei dieser Erstzuteilung über ein weites Ermessen verfügt, um in seinem Gebiet die Gemeinschaftsregelung durchzuführen, müssen die nationalen Vorschriften, die er erläßt, nach ständiger Rechtsprechung mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Einklang stehen, um eine Ungleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer zu verhindern (Urteil Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Randnr. 26).

  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Dagegen ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gerechtfertigt, einem Erzeuger eine Milchquote zu versagen, der einen entsprechenden Antrag nicht mit dem Ziel der Wiederaufnahme der Vermarktung von Milch auf Dauer, sondern zu dem Zweck gestellt hat, aus dieser Zuteilung einen rein finanziellen Vorteil zu ziehen, indem er sich den Marktwert zunutze macht, den die Milchquote in der Zwischenzeit erlangt hat (vgl. u. a. Urteil vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-44/89, Von Deetzen II, Slg. 1991, I-5119, Randnr. 24).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Die Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes ist gegenüber einer Gemeinschaftsregelung nur insoweit möglich, als die Gemeinschaft zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen wecken kann (Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, Irish Farmers Association, u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnr. 19).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Zu der Entscheidung, Herrn Torarp wegen der Unterbrechung seiner Lieferungen keine Milchquote zu gewähren, ist vorweg festzustellen, daß es allein dem nationalen Gericht obliegt, die Tragweite der nationalen Bestimmungen und die Art und Weise ihrer Anwendung zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94, CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Sie müssen diese deshalb soweit wie möglich in Übereinstimmung mit diesen Erfordernissen anwenden (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16).
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag, der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik das Verbot der Diskriminierung aufstellt, ist lediglich ein besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, der besagt, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, daß eine unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 25, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95, EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961, Randnr. 35).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag, der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik das Verbot der Diskriminierung aufstellt, ist lediglich ein besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, der besagt, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, daß eine unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 25, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95, EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961, Randnr. 35).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Wie der Generalanwalt in den Nummern 60 und 61 seiner Schlußanträge zutreffend festgestellt hat, verstößt es nach dem Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87 (Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnrn. 15 bis 21) nicht gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung - und im übrigen auch nicht gegen den des Vertrauensschutzes -, wenn eine nationale Regelung über die Erstzuteilung der Milchquote bestimmte Unglücksfälle unberücksichtigt läßt, so daß ein Erzeuger, der von einem solchen Unglücksfall betroffen ist und dadurch im Referenzzeitraum erheblich weniger Milch erzeugt, eine niedrigere Milchquote erhält, als sie ihm zugeteilt worden wäre, wenn der Unglücksfall nicht eingetreten wäre.
  • EuGH, 14.07.1988 - 308/86

    Ministère public / Lambert

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
    Eine etwaige Ungleichbehandlung der Erzeuger eines Mitgliedstaats gegenüber denen aus anderen Mitgliedstaaten, die wie im vorliegenden Fall lediglich auf den Unterschieden zwischen den Rechtsvorschriften dieser Mitgliedstaaten beruht, bewirkt keine Diskriminierung im Sinne des Artikels 40 Absatz 3 EG-Vertrag, da die fraglichen nationalen Rechtsvorschriften alle betroffenen Erzeuger nach objektiven Kriterien erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 308/86, Lambert, Slg. 1988, 4369, Randnrn.
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Es bleibe bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der im Rahmen der Union definierten Grundrechte für die Mitgliedstaaten nur dann gelte, wenn sie im Anwendungsbereich des Unionsrechts handelten (EuGH, Urteil vom 13. April 2000 - C-292/97 [ECLI:EU:C:2000:202] - Slg. 2000 I-2737 Rn. 37).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB

    Es bleibe bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der im Rahmen der Union definierten Grundrechte für die Mitgliedstaaten nur dann gelte, wenn sie im Anwendungsbereich des Unionsrechts handelten (EuGH, Urteil vom 13. April 2000 - C-292/97 [ECLI:EU:C:2000:202] - Slg. 2000 I-2737 Rn. 37).
  • EuGH, 25.03.2004 - C-480/00

    Azienda Agricola Ettore Ribaldi

    28 Der zwingende Charakter dieser Fristen sei auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofes bekräftigt worden, und zwar sowohl hinsichtlich der Zusatzabgabe für Milch (Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97, Karlsson u. a., Slg. 2000, I-2737, Randnr. 32, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97, Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461, Randnrn.

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich seiner allgemeinen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26, und Karlsson u. a., Randnr. 27).

    47 Die Verordnung Nr. 3950/92 bezweckt nämlich eine Verlängerung des mit der vorherigen Regelung im Milchsektor eingeführten Zusatzabgabensystems und beruht auf der Prämisse, dass die Milchquoten für alle Mitgliedstaaten bereits zugeteilt wurden (in diesem Sinne Urteil Karlsson u. a., Randnr. 32).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97 (https://dejure.org/1999,18960)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.1999 - C-292/97 (https://dejure.org/1999,18960)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - C-292/97 (https://dejure.org/1999,18960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Karlsson u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Milchquotenregelung in Schweden - Erstzuteilung von Milchquoten - Nationale Regelung - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Gleichbehandlungsgrundsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (23) - Siehe u. a. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.02.1985 - 240/83

    Procureur de la République / ADBHU

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (24) - Siehe Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83 ("Altöle"-Urteil, Slg. 1985, 531).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (18) - Siehe unter vielen anderen das Urteil vom 10. März 1998 in den Rechtssachen C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 81).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (26) - Rechtssache 84/87 (Slg. 1988, 2647).
  • EuGH, 16.12.1998 - C-374/96

    Vorderbrüggen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (29) - Die Gültigkeit dieser Anforderung hat der Gerichtshof kürzlich in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 in der Rechtssache C-374/96 (Vorderbrüggen, Slg. 1998, I-0000) festgestellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1998 - C-186/96

    Stefan Demand gegen Hauptzollamt Trier. - Milch - Zusatzabgabenregelung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (22) - Wegen der Rechtsnatur der von der Zusatzabgabe freigestellten Referenzmengen verweise ich auf meine Schlußanträge vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache C-186/96 (Demand, Slg. 1998, I-0000).
  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (17) - Siehe u. a. die Urteile vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85 (Klensch, Slg. 1986, 3477) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-351/92 (Graff, Slg. 1994, I-3361).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-351/92

    Graff / Hauptzollamt Köln Rheinau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (17) - Siehe u. a. die Urteile vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85 (Klensch, Slg. 1986, 3477) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-351/92 (Graff, Slg. 1994, I-3361).
  • EuGH, 29.06.1978 - 154/77

    Dechmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (14) - Siehe u. a. die Urteile vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) und insbesondere vom 18. September 1986 in der Rechtssache 48/85 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 2549, Randnr. 12).
  • EuGH, 18.09.1986 - 48/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-292/97
    (14) - Siehe u. a. die Urteile vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) und insbesondere vom 18. September 1986 in der Rechtssache 48/85 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 2549, Randnr. 12).
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