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   OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01   

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https://dejure.org/2001,4212
OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01 (https://dejure.org/2001,4212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2001 - 1 W 16/01 (https://dejure.org/2001,4212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 1 W 16/01 (https://dejure.org/2001,4212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten; Privates Schadensgutachten; Haftpflichtversicherung; Verkehrsunfall; Manipuliertes Schadensereignis

  • Judicialis

    ZPO § 104 ff.; ; StVG § 7; ; PflVG § 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 104
    Kostenerstattung für ein vom Kfz-Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines fingierten Verkehrsunfalls eingeholtes Schadensgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 104 ff.; StVG § 7; PflVG § 3
    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für privates Schadensgutachten der beklagten Haftpflichtversicherung - Manipulationsverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall: Wer zahlt Privatgutachten? - Kfz-Versicherung vermutet fingierten Verkehrsunfall und beauftragt Sachverständigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 432
  • VersR 2003, 524
  • DAR 2002, 125
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 W 48/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01
    Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens ist grundsätzlich kritisch zu prüfen (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat, Kostensenat - Beschluß vom 14. - April 1994, Az.: 10 W 48/94, abgedruckt in Rpfleger 1995, 39 und OLGR-Düsseldorf 1994, 251).

    4) Streitig ist, ob die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für das Privatgutachten davon abhängt, dass es im Rechtsstreit konkret Verwendung gefunden oder zumindest auf diesen Einfluß genommen hat (so OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat sowie OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Rpfleger 1995, 39 = OLGR-Düsseldorf 1994, 251 gegen OLG Koblenz a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 27.04.1995 - 14 W 226/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Kosten eines prozeßbegleitenden Privatgutachtens erstattungsfähig sind, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, Beweisangriffe abwehren zu können oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, OLGR-Düsseldorf 1994, 155; OLG Koblenz JurBüro 1996, 90).
  • OLG München, 15.06.1972 - 11 W 1242/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01
    Deshalb wird die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens, dessen Beweiswert ohnehin vielfach geringer ist als das des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden können (OLG Düsseldorf, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VersR 62, 624; OLG München, NJW 72, 2273).
  • OLG Hamm, 06.11.1961 - 9 U 159/61

    Anrechnung einer Eigenersparnis; Benutzung des Mietwagens; Anzahl der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01
    Deshalb wird die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens, dessen Beweiswert ohnehin vielfach geringer ist als das des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden können (OLG Düsseldorf, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VersR 62, 624; OLG München, NJW 72, 2273).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Vielmehr ist es in einem solchen Fall zweckmäßig, wenn die Partei sich sachkundig beraten läßt, ehe sie vorträgt (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 331, 332; DAR 2002, 125, 126; OLG Koblenz, JurBüro 1991, 247 f.).

    Aus diesem Grund ist die Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung mehrfach bejaht worden (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2002, 125; OLG Frankfurt, OLGR 1996, 216; SP 2000, 323 f.; Kammergericht, AGS 1999, 63, 64; OLG Koblenz, Rechtspfleger 2002, 483).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens ist allerdings grundsätzlich kritisch zu prüfen (Senat, Beschl. v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09, Umdr. S. 3; OLG Düsseldorf [10. ZS], OLGR 1994, 251; OLG Düsseldorf [1. ZS], OLGR 2002, 18; vgl. a. BPatG, Mitt.

    ZS], OLGR 2002, 18; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Privatgutachten"; s. a. für vorprozessual eingeholte Privatgutachten: BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; OLG Koblenz, MDR 2009, 471; OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 1076).

  • OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein vom Versicherer vorprozessual

    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Kosten eines Privatgutachtens, sei es vorprozessual oder prozessbegleitend eingeholt, nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002, Az: VI ZB 56/02, veröffentlicht auch in NJW 2003, 1398, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2001, Az: 1 W 16/01, OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 1999, Az: 4 W 16/99, jeweils zitiert nach juris und jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
    a.) So ist anerkannt, dass eine vom Regelfall abweichende Beurteilung für ein vor oder während des Prozesses eingeholtes prozessbezogenes Privatgutachten in Betracht kommen kann, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, Beweisangriffe abwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 102; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18. Mai 2001, Az. 1 W 16/01; abrufbar über http://www.juris.de/jportal m. w. H.; vgl. zu vorprozessualen Privatgutachten vgl. BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415 sowie Hartmann in Baumbach / Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103).
  • AG Heidenheim, 29.01.2010 - 1 C 1012/09

    Haftung des Kfz-Verkäufers für Drittwerkstatt

    Unter diesem Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2001 - 1 W 16/01, NZV 2001, 432 = DAR 2002, 125; OLG Frankfurt a. M., ... Beschl. v. 29.03.2000 - 25 W 105/99, SP 2000, 323; KG, Beschl. v. 06.10.1998, AGS 1999, 63 [64]; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2002 - 14 W 250/02, Rpfleger 2002, 483).
  • BPatG, 07.08.2008 - 3 Ni 55/01
    a.) So ist anerkannt, dass eine vom Regelfall abweichende Beurteilung für ein vor oder während des Prozesses eingeholtes prozessbezogenes Privatgutachten in Betracht kommen kann, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, Beweisangriffe abwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 102; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18. Mai 2001, Az. 1 W 16/01; abrufbar über http://www.juris.de/jportal m. w. H.; vgl. zu vorprozessualen Privatgutachten vgl. BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415 sowie Hartmann in Baumbach / Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103).
  • LG Göttingen, 21.06.2003 - 5 T 74/03

    Antrag auf Festsetzung von Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens;

    Hat eine in Anspruch genommene Haftpflichtversicherung den berechtigten Anfangsverdacht, dass der streitgegenständliche Verkehrsunfall manipuliert war, und bedarf es zur Abwehr der Klageforderung der Hinzuziehung eines Sachverständigen, sind die Kosten dieses Privatgutachtens grundsätzlich erstattungsfähig (so OLG Düsseldorf in DAR 2002, 125/126).
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 147/02
    Gewisse Anhaltspunkte ergeben sich insoweit dann daraus, ob ggf. solche durch ein eingeholtes Privatgutachten verursachten Kosten auch in einem möglichen Kostenfestsetzungsverfahren ansatzfähig wären, was jedoch grundsätzlich nur in Ausnahmefällen der Fall ist (vgl. dazu: OLG Düsseldorf NZV 2001, 432 ff [OLG Düsseldorf 18.05.2001 - 1 W 16/01] m.w.Nw.).
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