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   BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03   

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https://dejure.org/2003,3634
BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03 (https://dejure.org/2003,3634)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.2003 - 2Z BR 24/03 (https://dejure.org/2003,3634)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 2Z BR 24/03 (https://dejure.org/2003,3634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 313 a.F.; WEG § 3 § 4 § 10
    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des Teilungsvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Zustimmung zur Teilungsvertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte ; Gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Herbeiführung des Gesellschaftszwecks; Verpflichtung zur Zustimmung zur Änderung des Teilungsvertrags; Berufung auf den Formmangel ; Treuepflicht der Mitglieder einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 147
  • ZMR 2003, 949
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

    (3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Änderung eines bestehenden

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

    (3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
    Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn jemand, der über längere Zeit aus einer Regelung Vorteile gezogen hat, sich nunmehr seinen Verpflichtungen unter Berufung auf den Formmangel entziehen will (BGH NJW 1996, 1467/1469).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
    Davon abgesehen ist eine Berufung auf die fehlende Form unbeachtlich, wenn ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt (vgl. z.B. BGH NJW 1984, 607).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03

    Zum Bestehen eines Anspruches auf Größenanpassung der Miteigentumsanteile

    Der Vertrauensschutz ist dabei prinzipiell ein gewichtiges Argument für die Beibehaltung der einmal getroffenen Regelung, da sich jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich darauf muss verlassen können, dass wohnungseigentumsrechtlich getroffene Regelungen nicht ohne seine Zustimmung geändert werden (BayObLG DNotZ 2004, 147).
  • OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03

    Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger

    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    Dies könnte die Beklagten zu 1 bis 4 von ihrer Zustimmungsverpflichtung nur dann befreien, wenn feststünde, dass diese der Änderungsvereinbarung nicht zustimmen (so BayObLG, ZMR 2003, 949, 950).
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