Rechtsprechung
KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 129 BGB, § 40 BeurkG, § 29 GBO, § 440 Abs 2 ZPO
Grundbuchverfahren: Nachträgliche Änderung der notariell beglaubigten Löschungsbewilligung durch einen Dritten - Deutsches Notarinstitut
GBO § 29; ZPO § 440 Abs. 2; BeurkG § 40; BGB § 129
Nachträgliche Textveränderungen bei bloßer Unterschriftsbeglaubigung; formbedürftiger Berechtigungsnachweis; Vermutungswirkung des § 440 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen einer nachträglichen Veränderung des Textes einer dem Grundbuchamt vorgelegten notariell beglaubigten Urkunde
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beglaubigter Urkundsnachweis der Vollmacht zur nachträglichen Textänderung erteilter Löschungsbewilligung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vollmachtsnachweis zu Änderungen einer notariellen Urkunde; nachträgliche Textveränderungen einer Urkunde; Berichtigungsvermerk durch Dritte
- notar-drkotz.de
Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Löschungsbewilligung durch einen Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 129; BeurkG § 40; GBO § 29; ZPO § 440
Rechtsfolgen der nachträglichen Veränderung des Textes einer dem Grundbuchamt vorgelegten notariell beglaubigten Urkunde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Folgen der Veränderung einer notariell beglaubigten Urkunde?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfungspflicht bei Bewilligungsänderung
Papierfundstellen
- DNotZ 2013, 129
- FGPrax 2013, 8
- BauR 2013, 279
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05
Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz …
Auszug aus KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12
Nach inzwischen ganz herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung beseitigt die nachträgliche Veränderung des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, nicht die Formwirksamkeit der Beglaubigung (OLG Brandenburg, FGPrax 2010, 210; OLG Frankfurt, DNotZ 2006, 767; Demharter a.a.O., § 29 Rdn. 44; Hügel-Otto, GBO, 2. Aufl., § 29 Rdn. 192; Münchener Kommentar zum BGB-Einsele, 6. Aufl., § 129 Rdn. 5; Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 129 Rdn. 2; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14.Aufl., Rdn. 163; Staudinger-Hertel, BGB , § 129 Rdn. 4; Winkler, MittBayNot 1984, 209; offen gelassen noch in BayObLG, … - OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den …
Auszug aus KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12
Steht fest, dass eine Bewilligung nach der Beglaubigung der Unterschrift nicht von dem Unterzeichner sondern von einem Dritten geändert worden ist, so ist die Vollmacht des Dritten zur Änderung der Erklärung gemäß § 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen (OLG Celle, Rpfleger 1984, 230;… Demharter a.a.O. § 29 Rdn. 44). - OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 Wx 15/09
Beweiskraft einer nachträglich veränderten Urkunde mit notariell beglaubigter …
Auszug aus KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12
Nach inzwischen ganz herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung beseitigt die nachträgliche Veränderung des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, nicht die Formwirksamkeit der Beglaubigung (OLG Brandenburg, FGPrax 2010, 210; OLG Frankfurt, DNotZ 2006, 767; Demharter a.a.O., § 29 Rdn. 44; Hügel-Otto, GBO, 2. Aufl., § 29 Rdn. 192; Münchener Kommentar zum BGB-Einsele, 6. Aufl., § 129 Rdn. 5; Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 129 Rdn. 2; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14.Aufl., Rdn. 163; Staudinger-Hertel, BGB , § 129 Rdn. 4; Winkler, MittBayNot 1984, 209; offen gelassen noch in BayObLG, … - BGH, 17.05.1965 - III ZR 257/64
Beweiskraft einer Urkunde - Echtheit einer Urkunde - Echtheit der über der …
Auszug aus KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12
Die Vermutungswirkung des § 440 Abs. 2 ZPO entfällt hingegen, wenn und soweit feststeht, dass nach Fertigstellung und Unterzeichnung der Urkunde Einfügungen vorgenommen worden sind (BGH, WM 1965, 1062, 1063).
- KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21
Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines …
Wegen dieser Besonderheit ist die vorliegende Fallgestaltung nicht vergleichbar mit den nach Unterschriftsbeglaubigung als zulässig erachteten Ergänzungen - auf die die Beschwerde augenscheinlich abstellt - etwa hinsichtlich offensichtlich fehlender Daten des Geburtsdatums eines Beteiligten bei einer Handelsregisteranmeldung oder Textänderungen im Grundbuchverfahren (…vgl. Beispiele bei Staudinger/Hertel, Neubearbeitung 2017, § 129 BGB, Rn. 128 und 130; KG, Beschluss vom 4.9.2012 - 1 W 154/12 -, juris - nur Korrekturzeichen). - OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 14 W 109/23
Urkunde wird nachträglich verändert: Was ist von der beglaubigten Unterschrift …
Nicht überzeugend ist es, darüber hinaus auch hinsichtlich des zu erbringenden Nachweises, dass die - ggf. durch einen Dritten - erfolgte Änderung des unterzeichneten Textes dem Willen des Unterzeichners entspricht, einen Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde zu verlangen und die Zulassung freier Beweiswürdigung unter Hinweis auf § 29 GBO abzulehnen (so aber KG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012 - 1 W 154/12;… unklar Demharter/Demharter, GBO, 33. Aufl. 2023, § 29 Rn. 44 ff.).