Weitere Entscheidung unten: FG München, 03.07.2002

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   FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00   

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FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00 (https://dejure.org/2002,10012)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 K 5333/00 (https://dejure.org/2002,10012)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 K 5333/00 (https://dejure.org/2002,10012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug einer Schenkung durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Schenkung; Grundstück; Auflassung; Tod; Auflassungsvormerkung; Eintragung; Zeitpunkt; Vollzug - Kein Vollzug einer Schenkung durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vollzug einer Schenkung durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamer Vollzug einer Grundstücksschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2572
  • EFG 2002, 1464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.02.2000 - II R 9/98

    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Nach Ansicht der Klägerin wird diese Rechtsansicht auch durch das Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2000, 1095 gestützt.

    Eine Grundstücksschenkung sei nach der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., und der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 386 trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung solange nicht i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange sich der Beschenkte - so wie hier - schuldrechtlich verpflichtet habe, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen.

    Eine Grundstücksschenkung ist trotz der Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte sich vertraglich verpflichtet hat, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen oder aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen noch nicht in der Lage ist, die Eintragung beim Grundbuchamt zu beantragen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in EFG 2000, 386 und Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in BFH/NV 2000, 1095 ).

    Fraglich ist zudem, ob diese Entscheidung noch mit der neueren Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit dem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., im Einklang steht.

  • BFH, 20.02.1980 - II R 65/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Der angefochtene Steuerbescheid sei auch deshalb aufzuheben, da er den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 1979, II R 67/76 in Bundessteuerblatt - BStBl - II 1979, 642 und vom 20. Februar 1980, II R 65/76 in BStBl II 1980, 307 widerspreche.

    Die Klägerin könne sich auch nicht auf das Urteil des BFH vom 20. Februar 1980 (Az. II R 65/76 a.a.O.) berufen.

    Der Senat verkennt nicht, dass der BFH in der Entscheidung vom 20. Februar 1980, II R 65/76 a.a.O. insoweit eine andere Rechtsansicht vertreten hat, als er bereits mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung von einer vollzogenen Schenkung ausgegangen ist.

    Der Beklagte weist jedoch auch zu Recht darauf hin, dass im hier zu entscheidenden Fall im Gegensatz zum Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH vom 20. Februar 1980 ( II R 65/76 a.a.O.) zu Grunde lag, der Besitzübergang sowie der Übergang der Nutzung und der Lasten nicht bereits mit Vertragsschluss, sondern erst mit dem Tode der Schenkerin erfolgen sollte.

  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Solange ein Anwartschaftsrecht noch nicht zum Vollrecht erstarkt ist, stellt es noch keinen tauglichen Erwerbsgegenstand dar (vgl. dazu Troll, Kommentar zum ErbStG , § 9 Anm. 95 m.w.H; Meincke, Kommentar zum ErbStG , 12. Auflage § 9 Anm. 44; Urteil des BFH vom 21. Mai 2001, II R 48/99 in BFH/NV 2001, 1407 m.w.H. ).

    Der BFH hat außerdem mit Urteil vom 21. Mai 2001, II R 48/99 a.a.O. ausdrücklich entschieden, dass erst der Erwerb des Vollrechts schenkungsteuerlich relevant ist, auch wenn dem Erwerber bereits vorher eine geschützte (abtretbare, vererbbare und verpfändbare) Rechtsposition (Anwartschaftsrecht) eingeräumt wurde (vgl. auch Urteil des BFH vom 30. Juni 1999, II R 70/97 in BStBl II 1999, 742).

  • FG Niedersachsen, 27.10.1999 - 3 K 402/94

    Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung bei Erklärung der Auflassung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Eine Grundstücksschenkung sei nach der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., und der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 386 trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung solange nicht i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange sich der Beschenkte - so wie hier - schuldrechtlich verpflichtet habe, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen.

    Eine Grundstücksschenkung ist trotz der Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte sich vertraglich verpflichtet hat, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen oder aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen noch nicht in der Lage ist, die Eintragung beim Grundbuchamt zu beantragen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in EFG 2000, 386 und Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in BFH/NV 2000, 1095 ).

  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Die freigebige Zuwendung (Schenkung) eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320 , m.w.N.) ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte auf Grund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken.

    Nicht erforderlich ist, dass der Beschenkte durch Stellung des Eintragungsantrages die schützenden Wirkungen des § 17 Grundbuchordnung gegenüber später eingehenden Anträgen erlangt hat (vgl. Urteil des BFH vom 26. September 1990, II R 150/88 a.a.O.).

  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Der BFH hat außerdem mit Urteil vom 21. Mai 2001, II R 48/99 a.a.O. ausdrücklich entschieden, dass erst der Erwerb des Vollrechts schenkungsteuerlich relevant ist, auch wenn dem Erwerber bereits vorher eine geschützte (abtretbare, vererbbare und verpfändbare) Rechtsposition (Anwartschaftsrecht) eingeräumt wurde (vgl. auch Urteil des BFH vom 30. Juni 1999, II R 70/97 in BStBl II 1999, 742).
  • BFH, 14.03.1979 - II R 67/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens über ein Grundstück

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Der angefochtene Steuerbescheid sei auch deshalb aufzuheben, da er den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 1979, II R 67/76 in Bundessteuerblatt - BStBl - II 1979, 642 und vom 20. Februar 1980, II R 65/76 in BStBl II 1980, 307 widerspreche.
  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00
    Durch Ergänzungsbescheid vom 11. April 2002 hat das Finanzamt die Steuerfestsetzung im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren II R 61/99 für vorläufig erklärt.
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1464 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 257/02

    Erbschaftsteuer: Festsetzungsverjährung und Steuerentstehung bei

    Maßgeblich ist der vereinbarte Zeitpunkt des Übergangs der Nutzungen und nicht die Eintragung im Grundbuch (Hessisches FG vom 16. Mai 2002, 1 K 5333/00, EFG 2002, 1464 , Rev. II R 26/02).
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Rechtsprechung
   FG München, 03.07.2002 - 4 K 4983/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14445
FG München, 03.07.2002 - 4 K 4983/00 (https://dejure.org/2002,14445)
FG München, Entscheidung vom 03.07.2002 - 4 K 4983/00 (https://dejure.org/2002,14445)
FG München, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 4 K 4983/00 (https://dejure.org/2002,14445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis bei der Erbschaftsteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1464
 
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Wird zitiert von ...

  • FG München, 22.03.2006 - 4 K 4978/03

    Vorausvermächtnis in Gestalt eines Kaufrechts

    Die Anordnung der Erblasserin stellt nur eine Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB dar, die nur die Erbauseinandersetzung betrifft und deshalb für die Bemessung der Erbst unbeachtlich ist (s. BFH-Urteil vom 1.4.1992 II R 21/89, BStBl II 1992, 669 ).Ein Vorausvermächtnis liegt nämlich nur vor, wenn zu Lasten der übrigen Miterben ein Miterbe vom Erblasser zusätzlich zu seinem Erbteil etwas erhalten soll (§ 2150 BGB ).Dies gilt auch im ErbStG , das der zivilrechtlichen Betrachtungsweise folgt (zum Vorausvermächtnis s. BFH-Urteil vom 2.7.2004 II R 73/01, BFH/NV 2005, 2114, 216 sowie Urteil des Senats vom 3.7.2002 4 K 4893/00 EFG 2002, 1464 ).
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