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   FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07   

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FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07 (https://dejure.org/2009,18013)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2009 - 13 K 22/07 (https://dejure.org/2009,18013)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2009 - 13 K 22/07 (https://dejure.org/2009,18013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in Österreich erzielten Verlusten bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 EStG; § 10d Abs. 4 EStG
    Steuermindernde Berücksichtigung in Österreich erzielter Verluste aus Gewerbebetrieb i.R.e. Veranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland; Vereinbarkeit der Versagung des Verlustabzugs aufgrund im europäischen Ausland erzielter Verluste mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    EStG § 2; ; EStG § 10d Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10d
    Verlustvortrag - Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in österreich erzielten Verlusten bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in Österreich erzielten Verlusten bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2039
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Der EuGH habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass eine Begrenzung des Verlustabzugs im nationalen Recht der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht unvereinbar sei (EuGH, Urteil vom 13.12.2005 - C-446/03, "Marks & Spencer"; EuGH, Urteil vom 21.02.2006 - C 152/03, "Ritter-Coulais" und EuGH, Urteil vom 29.03.2007 - C 347/04, "Rewe Zentralfinanz").

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht aus den von ihr angeführten Urteilen des EuGH vom 13.12.2005 (C-446/03, "Marks & Spencer", EuGHE 2005, I-10837), vom 21.02.2006 (C 152/03, "Ritter-Coulais", EuGHE 2006, I-01711) und vom 29.03.2007 (C 347/04, "Rewe Zentralfinanz", EuGHE 2007, I-02647).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Der EuGH habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass eine Begrenzung des Verlustabzugs im nationalen Recht der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht unvereinbar sei (EuGH, Urteil vom 13.12.2005 - C-446/03, "Marks & Spencer"; EuGH, Urteil vom 21.02.2006 - C 152/03, "Ritter-Coulais" und EuGH, Urteil vom 29.03.2007 - C 347/04, "Rewe Zentralfinanz").

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht aus den von ihr angeführten Urteilen des EuGH vom 13.12.2005 (C-446/03, "Marks & Spencer", EuGHE 2005, I-10837), vom 21.02.2006 (C 152/03, "Ritter-Coulais", EuGHE 2006, I-01711) und vom 29.03.2007 (C 347/04, "Rewe Zentralfinanz", EuGHE 2007, I-02647).

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Der EuGH habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass eine Begrenzung des Verlustabzugs im nationalen Recht der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht unvereinbar sei (EuGH, Urteil vom 13.12.2005 - C-446/03, "Marks & Spencer"; EuGH, Urteil vom 21.02.2006 - C 152/03, "Ritter-Coulais" und EuGH, Urteil vom 29.03.2007 - C 347/04, "Rewe Zentralfinanz").

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht aus den von ihr angeführten Urteilen des EuGH vom 13.12.2005 (C-446/03, "Marks & Spencer", EuGHE 2005, I-10837), vom 21.02.2006 (C 152/03, "Ritter-Coulais", EuGHE 2006, I-01711) und vom 29.03.2007 (C 347/04, "Rewe Zentralfinanz", EuGHE 2007, I-02647).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Denn es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass ein Verlust nur in dem Mitgliedsstaat berücksichtigungsfähig ist, in dem auch die positiven Einkünfte aus der den Verlust begründenden wirtschaftlichen Tätigkeit zu besteuern wären, wenn das Steuerrecht dieses Mitgliedsstaates die Möglichkeit vorsieht, die Verluste für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage in künftigen Zeiträumen geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 15.05.2008 - C-414/06, "Lidl Belgium", EuGHE 2008, I-03601; sowie nachgehend BFH, Urteil vom 17.07.2008 - I R 84/04, BFH/NV 2008, 1940; siehe dazu auch EuGH, Urteil vom 23.10.2008 - C-157/07, "KR Wannsee", IStR 2008, 769).
  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Denn es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass ein Verlust nur in dem Mitgliedsstaat berücksichtigungsfähig ist, in dem auch die positiven Einkünfte aus der den Verlust begründenden wirtschaftlichen Tätigkeit zu besteuern wären, wenn das Steuerrecht dieses Mitgliedsstaates die Möglichkeit vorsieht, die Verluste für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage in künftigen Zeiträumen geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 15.05.2008 - C-414/06, "Lidl Belgium", EuGHE 2008, I-03601; sowie nachgehend BFH, Urteil vom 17.07.2008 - I R 84/04, BFH/NV 2008, 1940; siehe dazu auch EuGH, Urteil vom 23.10.2008 - C-157/07, "KR Wannsee", IStR 2008, 769).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 84/04

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Denn es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass ein Verlust nur in dem Mitgliedsstaat berücksichtigungsfähig ist, in dem auch die positiven Einkünfte aus der den Verlust begründenden wirtschaftlichen Tätigkeit zu besteuern wären, wenn das Steuerrecht dieses Mitgliedsstaates die Möglichkeit vorsieht, die Verluste für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage in künftigen Zeiträumen geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 15.05.2008 - C-414/06, "Lidl Belgium", EuGHE 2008, I-03601; sowie nachgehend BFH, Urteil vom 17.07.2008 - I R 84/04, BFH/NV 2008, 1940; siehe dazu auch EuGH, Urteil vom 23.10.2008 - C-157/07, "KR Wannsee", IStR 2008, 769).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Auch nach der Rechtssprechung des EuGH steht eine Steuerregelung, wonach für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der in einem bestimmten Mitgliedstaat gebietsfremden Steuerpflichtigen nur die Gewinne und Verluste berücksichtigt werden, die aus deren Tätigkeiten in diesem Staat stammen, mit dem im internationalen Steuerrecht verankerten Territorialitätsprinzip, das vom Gemeinschaftsrecht anerkannt wird, im Einklang (EuGH, Urteil vom 15.02.2007 - C-345/04, "Centro Equestre da Leziria Grande Lda", EuGHE 2007, I-01425 m.w.N. auf die Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Demgemäß verstößt ein eventueller Nachteil im Vergleich zu der Situation, in der der Erwerbstätige seine Tätigkeiten vor der Verlagerung ausübte, grundsätzlich nicht gegen Artikel 39 EG-Vertrag, sofern diese Rechtsvorschriften den betreffenden Erwerbstätigen gegenüber den Personen, die ihnen bereits zuvor unterlagen, nicht benachteiligen (EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-387/01, "Weigel", EuGHE 2004, I-04981).
  • FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05

    Berücksichtigung von mit einer im EU-Ausland durchgeführten Ausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
    Nur diese Einkünfte können auf den Schluss des jeweiligen Veranlagungszeitraums als verbleibender Verlustabzug bzw. Verlustvortrag gemäß § 10 d EStG festgestellt werden (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 9.03.2007 - 6 K 96/05, EFG 2007, 1440).
  • BFH, 24.02.2010 - IX R 57/09

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 2039 veröffentlichten Urteil ab.
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