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   FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08   

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FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08 (https://dejure.org/2013,11279)
FG Köln, Entscheidung vom 11.04.2013 - 13 K 1911/08 (https://dejure.org/2013,11279)
FG Köln, Entscheidung vom 11. April 2013 - 13 K 1911/08 (https://dejure.org/2013,11279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinszahlungen an ausländische Organgesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb im Zusammenhang mit einer gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuer - Hinzurechnung von Zinszahlungen an ausländische Organgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV / AEUV Art 43 / Art 49; GewStG § 8 Nr 1
    Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer; Europarecht - Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbesteuer - Hinzurechnung von Zinszahlungen an ausländische Organgesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1430
  • EFG 2013, 1422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Der Beklagte weist weiterhin daraufhin, dass es nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, insbesondere dem Urteil in der Sache "X-Holding" (vom 25. Februar 2010 C-337/08, Slg. 2010, I-1215), Rechtfertigungsgründe für eine auf das Inland beschränkte Form der Gruppenbesteuerung gebe.

    Selbst wenn man im Hinblick auf die Tatsache, dass Dauerschuldzinsen innerhalb eines Konzerns bei ausländischen Konzerngesellschaften häufiger an ausländische Betriebsstätten geleistet werden, als bei inländischen Konzerngesellschaften, eine Ungleichbehandlung konstatierte, die nur dann mit den Bestimmungen des EGV/AEUV vereinbar wäre, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Februar 2010, X-Holding, C-337/08, Slg. 2010, I-1215 Rdnr. 20 m.w.N.), sähe der Senat keine Veranlassung zu einer Vorlage gemäß Art. 267 AEUV.

    Letztlich ist der Senat mit dem BFH der Überzeugung, dass die bisherige Rechtsprechung des EuGH so verstanden werden kann, dass es der Aspekt der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten erlaubt, Regelungen als gerechtfertigt anzusehen, nach denen Muttergesellschaften steuerliche Einheiten nur mit gebietsansässigen, nicht aber mit gebietsfremden Tochtergesellschaften bilden können (BFH a.a.O. unter Bezug auf die Entscheidung des EuGH in der Sache "X-Holding", Slg. 2010, I-1215).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine nationale Regelung unter die Niederlassungsfreiheit oder unter die Kapitalverkehrsfreiheit fällt, ist nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH auf den Gegenstand der betreffenden nationalen Regelung abzustellen (vgl. u.a. EuGH-Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel BetriebsgmbH u.a., C-436-437/08, Slg. 2011, I-305, Rdnrn. 35-37; vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Rdnr. 26 bis 34; EuGH-Beschluss vom 4. Juni 2009, KBC Bank NV, C-439/07, Slg. 2009, I-4409, Rdnr. 68).

    Wenn mit solchen Vorschriften gleichzeitig Auswirkungen auf die Kapitalverkehrsfreiheit verbunden sind, rechtfertigt dies regelmäßig keine eigenständige Prüfung der Vertragsregelungen über die Kapitalverkehrsfreiheit, weil diese Auswirkungen lediglich als zwangsläufige Folge einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sind (z.B. EuGH-Urteil vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Rdnr. 34; EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775 Rdnr. 20 ff.).

  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Dieser Betrachtung sei der EuGH bereits in dem Verfahren "Eurowings" (Urteil vom 26. Oktober 1999, C-294/97, Slg. 1999, I-7447) entgegengetreten.

    Es besteht auch keine Rechtssituation, die mit der vergleichbar wäre, die in dem Verfahren Eurowings (EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1999 C- 294/97, Slg. 1999, I- 7447) Gegenstand der Entscheidung des EuGH war.

  • BFH, 07.12.2011 - I R 30/08

    Unionsrechtmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen aus

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Auch die Ausführungen des BFH in der Folgeentscheidung vom 7. Dezember 2011 (I R 30/08, BFHE 236, 159, BStBl II 2012, 507) könnten nicht als Argumente für die Zulässigkeit der diskriminierenden Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen herhalten.

    Der Senat stimmt insoweit mit dem BFH (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2011 I R 30/08, BStBl II 2012, 507) überein, dass es grundsätzlich unzulässig ist, einzelne Elemente des Konsolidierungsprozesses bei Organschaften herauszugreifen und deren Nichtanwendung außerhalb eines Organkreises als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit zu kritisieren.

  • BFH, 09.02.2011 - I R 54/10

    Gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einem in Großbritannien ansässigen

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Ergänzend weist die Klägerin auf die Entscheidung des BFH vom 9. Februar 2011 (I R 54, 55/10, BFHE 232, 476, BStBl II 2012, 106) hin, in der der BFH unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot in Art. XX des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - DBA Großbritannien - eine Organschaft zwischen einer deutschen Organgesellschaft und einer britischen Organmutter steuerlich berücksichtigt hat.

    Die Entscheidung des BFH in BStBl II 2012, 106 hält er für nicht einschlägig.

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Nationale Vorschriften, die nur auf solche Beteiligungen anwendbar sind, die einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ermöglichen und deren Tätigkeit zu bestimmen, fallen danach (ausschließlich) unter die Niederlassungsfreiheit (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Rdnrn. 31 und 32; vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Rdnr. 20).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Instanzgerichte sind auch in Fällen, in denen weder ein offensichtlicher Europarechtsverstoß noch eine offensichtlich europarechtskonforme Rechtslage besteht (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Rdnr. 21), grundsätzlich zur Vorlage an den EuGH nicht verpflichtet (vgl. Art. 267 Abs. 3 AEUV).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich weiter, dass der EuGH die in Rede stehenden Maßnahmen grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Ausgangsfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Rdnr. 34; Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008 I-3601, Rdnr. 16).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich weiter, dass der EuGH die in Rede stehenden Maßnahmen grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Ausgangsfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Rdnr. 34; Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008 I-3601, Rdnr. 16).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
    Nationale Vorschriften, die nur auf solche Beteiligungen anwendbar sind, die einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ermöglichen und deren Tätigkeit zu bestimmen, fallen danach (ausschließlich) unter die Niederlassungsfreiheit (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Rdnrn. 31 und 32; vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Rdnr. 20).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

  • EuGH, 21.02.2013 - C-123/11

    A - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Steuerrecht - Fusion einer in einem

  • EuGH, 10.05.2007 - C-492/04

    Lasertec - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

  • BFH, 21.08.1996 - I R 186/94

    Gewerbesteuer-Kürzungen bei Schachtelbeteiligungen

  • BFH, 28.03.1979 - I R 81/76

    Auch eine ausländische Kapitalgesellschaft kann Organ im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr.

  • VG Köln, 10.04.2014 - 13 K 161/13
  • Drs-Bund, 21.07.2006 - BT-Drs 16/2295
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

  • EuGH, 21.07.2011 - C-397/09

    Scheuten Solar Technology - Steuerwesen - Richtlinie 2003/49/EG - Gemeinsame

  • BFH, 17.09.2014 - I R 30/13

    Kein Verstoß gegen unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit durch Hinzurechnung

    Das Finanzgericht (FG) Köln wies sie mit Urteil vom 11. April 2013  13 K 1911/08, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1422 abgedruckt ist, ab.
  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Die Körperschaftsteuerbescheide 1999 bis 2000 sind Gegenstand des vor dem vorlegenden Senat anhängigen Klageverfahrens 13 K 1911/08.

    Der Körperschaftsteuerbescheid 2001 ist Gegenstand der vor dem vorlegenden Senat anhängigen Klageverfahren 13 K 1911/08 (Teileinspruchsentscheidung I) und 13 K 2604/11 (Teileinspruchsentscheidung II) sowie eines beim Beklagten anhängigen (Rest-)Einspruchsverfahrens.

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