Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 12.07.2013 - 3 K 436/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27375
FG Niedersachsen, 12.07.2013 - 3 K 436/12 (https://dejure.org/2013,27375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2013 - 3 K 436/12 (https://dejure.org/2013,27375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 3 K 436/12 (https://dejure.org/2013,27375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Festsetzung einer während eines Insolvenzverfahrens entstandenen Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 52 InsO; AO § 200; AO § 206; AO § 55
    Während Insolvenzverfahren entstandene Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Während Insolvenzverfahren entstandene Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Festsetzung einer während eines Insolvenzverfahrens entstandenen Erbschaftsteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Während des Insolvenzverfahrens entstandene Erbschaftssteuerschuld kann nach Verfahrensende gegen den Schuldner festgesetzt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Festsetzung einer während eines Insolvenzverfahrens entstandenen Erbschaft-steuer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Während des Insolvenzverfahrens entstandene Erbschaftssteuerschuld kann nach Verfahrensende gegen den Schuldner festgesetzt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Festsetzung einer während eines Insolvenzverfahrens entstandenen Erbschaftsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzen und Steuern
    Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
    Erbschaftsteuer

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2646
  • EFG 2013, 1985
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2013 - 3 K 436/12
    Die Steuerschuld als Masseverbindlichkeit ist grds. durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil. v. 21. Juli 1994 - V R 114/91, BStBl. II 1994, 878).
  • FG Niedersachsen, 18.08.2010 - 3 K 124/09

    Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis bei Unbilligkeit der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2013 - 3 K 436/12
    Keine Insolvenzgläubiger sind demnach auch die Massegläubiger (vgl. auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 18. August 2010 - 3 K 124/09, EFG 2010, 2066, m.w.N.), so dass im Streitfall die Erbschaftsteuerschuld nicht betroffen ist.
  • FG Niedersachsen, 07.03.2017 - 13 K 178/15

    Festsetzung einer als Masseverbindlichkeit zu behandelnden Steuer nach Aufhebung

    Deshalb kann die Frage, ob eine Erhebungs- und Vollstreckungsbeschränkung besteht, nicht im Festsetzungsverfahren sondern nur im Abrechnungsverfahren geklärt werden (ebenso: Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juli 2013 - 3 K 436/12, EFG 2013, 1985; Roth, Insolvenzsteuerrecht, 2. Auflage, Rz. 3.206: Steuerbescheid zulässig, nur Vollstreckungshindernis).

    ccc) Diese Beschränkung soll nach einer Literaturauffassung auch für Steuerforderungen gelten, die während des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten darstellen (Roth, Insolvenzsteuerrecht, 2. Auflage, Rz. 3.206 und Rz. 3.388; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 8. Auflage, S. 176; wohl auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juli 2013 - 3 K 436/12, EFG 2013, 1985).

  • FG Düsseldorf, 18.03.2015 - 4 K 3087/14

    Nichtigkeit eines Insolvenzforderungen betreffenden Steuerbescheides

    Bei der Erbschaftsteuer handelt es um keine Masseforderung im Sinne des § 55 Abs. 1 InsO (a.A. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 12. Juli 2013 - 3 K 436/12, EFG 2013, 1985; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 8. Auflage 2014, 281 f.; Windel, in Jaeger, Insolvenzordnung, 1. Auflage, § 83 Rn. 6 ff.), sondern um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO.
  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

    Deshalb kann die Frage, ob eine Erhebungs- und Vollstreckungsbeschränkung besteht, nicht im Festsetzungsverfahren, sondern nur im Abrechnungsverfahren geklärt werden (ebenso: Niedersächsisches FG, Urteile vom 12. Juli 2013 3 K 436/12, EFG 2013, 1985 und vom 7. März 2017 13 K 178/15, EFG 2017, 1189).
  • FG Köln, 25.03.2020 - 9 K 3169/16
    Die ganz herrschende Meinung in der Literatur lehne daher auch die Übertragung der Grundsätze der Restschuldbefreiung auf Masseverbindlichkeiten ab, ebenso wie Finanzgerichte (vgl. z.B. Niedersächsisches FG vom 18.08.2010, 3 K 124/09 und vom 12.07.2013, 3 K 436/12).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13   

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https://dejure.org/2013,28137
FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13 (https://dejure.org/2013,28137)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.09.2013 - 2 V 102/13 (https://dejure.org/2013,28137)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. September 2013 - 2 V 102/13 (https://dejure.org/2013,28137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 146 Abs 2b AO, § 5 AO, § 102 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 2 S 2 FGO
    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • Betriebs-Berater

    Entschließungsermessen bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AO § 146 Abs. 2b; AO § 146 Abs. 5; FGO § 102
    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Verhältnismäßigkeit bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschließungsermessen bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1985
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.08.2012 - I R 10/12

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mit Verfassungsrang ausgestattet und bei der Auslegung und Anwendung der Normen des einfachen Rechts stets zu beachten (BFH-Urteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BStBl II 2013, 266 m. w. Nachweisen).

    Nur diese Beurteilung stellt sicher, dass die Festsetzung des Verzögerungsgelds durchgängig den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht (überwiegende Meinung; BFH-Urteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BStBl II 2013, 266 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. März 1979, GrS 5/77, BFHE 127, 140, Bundessteuerblatt -BStBl-II 1979, 570).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994, IX B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 116).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13246/10

    Zu den Voraussetzungen eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Deshalb scheint sich zu Recht in Literatur und Rechtsprechung die Tendenz abzuzeichnen, die Anwendung der Vorschrift auf wesentliche Fälle zu begrenzen (Dißars in Schwarz, AO, § 146 Rz. 49), Bagatellfälle auszuklammern (so: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011, 13 K 13246/10, Juris) bzw. in das Entschließungsermessen alle entscheidungserheblichen Umstände einzubeziehen (vgl. FG Schleswig-Holstein 2 K 9/12, EFG 2013, 264).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2012 - 2 K 9/12

    Verzögerungsgeld: Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach Festsetzung kein

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 2 V 102/13
    Deshalb scheint sich zu Recht in Literatur und Rechtsprechung die Tendenz abzuzeichnen, die Anwendung der Vorschrift auf wesentliche Fälle zu begrenzen (Dißars in Schwarz, AO, § 146 Rz. 49), Bagatellfälle auszuklammern (so: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011, 13 K 13246/10, Juris) bzw. in das Entschließungsermessen alle entscheidungserheblichen Umstände einzubeziehen (vgl. FG Schleswig-Holstein 2 K 9/12, EFG 2013, 264).
  • FG Hessen, 27.08.2014 - 4 K 2534/13

    Ermessenserwägungen; Festsetzung; Verzögerungsgeld

    Insgesamt beruhe die Verzögerung im Streitfall weder auf einem bewussten noch auf einem verschuldeten Verhalten der Geschäftsleitung (Verweis auf FG Schl.-Holst. vom 25.09.2013 - 2 V 102/13).
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