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   FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17   

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FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17 (https://dejure.org/2018,51677)
FG München, Entscheidung vom 10.10.2018 - 3 K 1983/17 (https://dejure.org/2018,51677)
FG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 3 K 1983/17 (https://dejure.org/2018,51677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 169 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 171 Abs. 4; UStDV § 17 Abs. 1 S. 2, § 17a; UStG § 6a Abs. 1
    Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von PKW: Unterschiedlicher Belegnachweis für Beförderung und Versendung - nachträgliche Geltendmachung einer Versendungslieferung nach zuerst geltend gemachter Abhollieferung - CMR-Frachtbrief als Belegnachweis für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    aa) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl - wie hier - die Voraussetzungen nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, ist die Lieferung gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG gleichwohl steuerfrei, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte (vgl. zu den unionsrechtlichen Grundlagen BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BStBl II 2011, 957, Rz. 29).

    Die Steuerfreiheit gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer den Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV ihrer Art nach nachgekommen ist (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BStBl II 2011, 957, Rz. 30).

    Maßgeblich ist hierfür die formelle Vollständigkeit, nicht aber auch die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben, da § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG das Vertrauen auf unrichtige Abnehmerangaben schützt (BFH-Urteile vom 14. November 2012 XI R 8/11, juris, Rz. 63, vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BStBl II 2011, 957, Rz. 30 und vom 15. Februar 2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188, Rz. 32).

  • BFH, 10.08.2016 - V R 45/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Es kann dann nicht zu einer Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf formeller Beweisgrundlage kommen (BFH-Urteil vom 10. August 2016 V R 45/15, BStBl II 2018, 501, Rz. 18), denn materielle Voraussetzung für die Gewährung der Steuerfreiheit ist, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a UStG).

    Denn der Objektivnachweis der materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit wurde durch die Zeugenaussage deshalb nicht erbracht, weil es sich bei der Abnehmerfirma N s.r.o. um eine Scheinfirma handelte, so dass es an der gemäß § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst, a und Nr. 3 UStG erforderlichen Lieferung an einen zur Erwerbsbesteuerung verpflichteten Unternehmer fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 2016 V R 45/15, BStBl II 2018, 501, Rz. 9).

    Im Streitfall hat die Klägerin formal zwar den - entkräfteten - Buchnachweis, nicht aber auch den Belegnachweis in der erforderlichen Art erbracht, da die Belege gemäß § 17a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStDV entsprechend § 10 Abs. 1 UStDV fehlen (vgl. oben in Tz. II.2.a und BFH-Urteil vom 10. August 2016 V R 45/15, BStBl II 2018, 501, Rz. 20 ff.) und auch nicht "eindeutig und leicht nachprüfbar" nachgewiesen wurde, dass die Vorlage dieser Belege für die Klägerin "nicht möglich oder nicht zumutbar war" (§ 17a Abs. 4 Satz 2 UStDV).

  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen kommt der Person des Abnehmers und seiner Identität für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung entscheidende Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448, Rz. 17), so dass eine bloße "Briefkastenadresse" zur Identifizierung eines Abnehmers nicht ausreichen kann.

    Somit setzt die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung voraus, dass aufgrund der zutreffenden Angaben des leistenden Unternehmers die Person des Abnehmers (Erwerbers) dieser Lieferung bekannt ist, da sonst das Ziel, Steuereinnahmen dadurch auf den Bestimmungsmitgliedstaat zu verlagern, dass der Erwerber der innergemeinschaftlichen Lieferung in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner ist, nicht erreicht werden kann (vgl. nur BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448, Rz. 17, m.w.N. auf die Rechtsprechung des EuGH).

  • BFH, 26.04.2017 - I R 76/15

    Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Hierbei muss es sich um Maßnahmen handeln, die für den Steuerpflichtigen i.S. der §§ 193 ff. AO als Prüfungshandlungen erkennbar sind und geeignet erscheinen, sein Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen (BFH-Urteil vom 26. April 2017 I R 76/15, BStBl II 2017, 1159, Rz. 21, m.w.N.).

    Der Prüfer muss nur ernsthaft mit der Prüfung begonnen haben, auch wenn die Prüfungshandlungen für den Steuerpflichtigen nicht als solche evident sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 26. April 2017 I R 76/15, BStBl II 2017, 1159, Rz. 22, m.w.N.).

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    b) Der Beginn der Außenprüfung setzt voraus, dass eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen wurde und - wenn auch nur stichprobenweise - tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden (Bundesfinanzhof-BFH, ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BStBl II 1994, 377; vom 24. April 2003 VII R 3/02, BStBl II 2003, 739 und vom 16. Juni 2015 IX R 51/14, BStBl II 2016, 13, jeweils m.w.N.).

    Eine Außenprüfung ist danach nur dann nicht mehr unmittelbar nach Beginn unterbrochen, wenn die Prüfungshandlungen von Umfang und Zeitaufwand, gemessen an dem gesamten Prüfungsstoff, erhebliches Gewicht erreicht oder erste verwertbare Ergebnisse gezeitigt haben (BFH-Urteil vom 24. April 2003 VII R 3/02, BStBl II 2003, 739, Rz. 58).

  • BFH, 21.06.2018 - V R 28/16

    Umsatzsteuer: BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Vielmehr reicht jede Art von Anschrift, einschließlich einer Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist (BFH-Urteile vom 21. Juni 2018 V R 25/15, UR 2018, 1837, Rz. 26 und V R 28/16, UR 2018, 721).
  • BFH, 21.06.2018 - V R 25/15

    Umsatzsteuer: BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Vielmehr reicht jede Art von Anschrift, einschließlich einer Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist (BFH-Urteile vom 21. Juni 2018 V R 25/15, UR 2018, 1837, Rz. 26 und V R 28/16, UR 2018, 721).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Sie hat insoweit nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug auszuschließen (EuGH-Urteil vom 21. Februar 2008 C-271/06, Netto Supermarkt, ECLI:EU:C:2008:105, UR 2008, 508, Rz. 25).
  • BFH, 19.03.2015 - V R 14/14

    Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht, und zwar weder von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) noch auf Antrag (BFH-Urteil vom 19. März 2015 V R 14/14, BStBl II 2015, 912, Rz. 19).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17
    Darüber hinaus muss er den Namen und die Anschrift des Abnehmers aufzeichnen (§ 17c Abs. 2 Nr. 1 UStDV) und dessen Unternehmereigenschaft nachweisen (BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 26/05, BStBl II 2009, 49, Rz. 48).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 8/11

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07

    Hemmung der Verjährung - Ermittlungshandlungen im Rahmen der Außenprüfung -

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 51/14

    Hemmung der Feststellungsverjährung bei Prüfung eines Gesamtobjekts

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15

    Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 18/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • BFH, 25.04.2013 - V R 10/11

    Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • BFH, 26.09.2019 - V R 38/18

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 10.10.2018 - 3 K 1983/17 aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 383 veröffentlichten Urteil des FG lag aufgrund einer Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) keine Festsetzungsverjährung vor.

  • FG München, 28.01.2021 - 3 K 1983/17

    Feststellungslast des Finanzamt für das Vorliegen der Voraussetzungen von

    Mit Urteil vom 10. Oktober 2018 wies der 3. Senat des Finanzgerichts München (EFG 2019, 383) die Klage unter Zulassung der Revision im Wesentlichen aus folgenden Gründen als unbegründet ab:.
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