Umsatzsteuergesetz
| Zweiter Abschnitt - Steuerbefreiungen und Steuervergütungen (§§ 4 - 9) |
(1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
| 1. | Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; | ||
| 2. | der Abnehmer ist | ||
| a) | ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, | ||
| b) | eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder | ||
| c) | bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber | ||
| und | |||
| 3. | der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung. | ||
Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein.
(2) Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 3 Abs. 1a).
(3) Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat.
(4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.
Rechtsprechung zu § 6a UStG
224 Entscheidungen zu § 6a UStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08
Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
Einstweilige Anordnung; Bestimmtheitsgebot (Anwendung auf Blanketttatbestände; ...
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; ...
- BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
- BFH, 08.11.2007 - V R 72/05
Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2005 - 6 K 1738/03
Zum Beleg- und Buchnachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen ...
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2005 - 6 K 1738/03
- BFH, 06.12.2007 - V R 59/03
Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Zum selben Verfahren:
- BFH, 10.02.2005 - V R 59/03
Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei ...
- EuGH, 27.09.2007 - C-146/05
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - ...
- FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1369/99
Buchnachweis; Innergemeinschaftlicher Leistung; Umsatz; Vorsteuer; Aufzeichnung; ...
- BFH, 10.02.2005 - V R 59/03
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Rödl & Partner GbR
28.09.2012
28.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Querverweise
- UStG
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- Besteuerung
- Sonderregelungen
- § 25a (Differenzbesteuerung)
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
- Zu § 14 des Gesetzes
- § 33 (Rechnungen über Kleinbeträge)