Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95   

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https://dejure.org/1995,4821
VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95 (https://dejure.org/1995,4821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.1995 - 6 TG 1560/95 (https://dejure.org/1995,4821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 6 TG 1560/95 (https://dejure.org/1995,4821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Sofortige Vollziehung der Exmatrikulation bei Nichteinhaltung der Nachfrist zur Rückmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 75 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 205
  • DVBl 1995, 1374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95
    Es ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Abwägung maßgeblich darauf abgestellt wird, daß sich der angegriffene Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig erweist und daß bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung zurückstehen muß (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 - VBlBW 1989, 130, und vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - DÖV 1982, 450).
  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95
    Es ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Abwägung maßgeblich darauf abgestellt wird, daß sich der angegriffene Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig erweist und daß bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung zurückstehen muß (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 - VBlBW 1989, 130, und vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - DÖV 1982, 450).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    In diesem Fall kann es ausreichen, auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides und darauf zu verweisen, dass seine Umsetzung keinen Aufschub duldet (so VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1997, 305; Hessischer VGH, NVwZ-RR 1996, 205 f.; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1994, 616 (Ls)).
  • VG Osnabrück, 28.03.2007 - 1 B 7/07
    Diese für alle säumigen Studierenden geltende Begründung für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung reicht aus (so auch VGH Kassel, Beschl. v. 25.06.1995 - 6 TG 1560/95 -, NVwZ-RR 1996, 205).
  • VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05

    Exmatrikulation bei Nichtzahlung der Studiengebühren; zur Verfassungsmäßigkeit

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese allgemein gehaltene, für alle säumigen Studierenden geltende Begründung für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ausreicht (so der Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1995 - 6 TG 1560/95 -, HessVGRspr 1996, 42 = ESVGH 46, 75 = NVwZ-RR 1996, 205) oder ob eine auf den vorliegenden Fall bezogene Begründung erforderlich ist.
  • VGH Hessen, 06.08.2009 - 3 A 2842/05

    Syrien, Türkei, Kurden, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, gewöhnlicher

    NVwZ-RR 1996, 205; BVerwG, Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 75199 - NVwZ-RR 1996, 471).
  • VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01

    Exmatrikulation: Gesetzesvorbehalt; Gesetzesvorbehalt: Exmatrikulation;

    So bietet es sich - auch aus verfahrensökonomischen Gründen - an, die Exmatrikulation nach § 36 Abs. 2 VwVfG mit einer Nebenbestimmung zu versehen, wenn der Betroffene den Prüfungsbescheid angefochten hat und keine besonderen Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Exmatrikulationsbescheides (z.B. fehlende Rückmeldung, vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 1996 S. 205) vorliegen.
  • VG Weimar, 09.01.2008 - 2 E 1761/07
    Ebenso wenig nachvollziehbar ist die Begründung (offensichtlich in Anlehnung an die Entscheidung des VGH Kassel vom 29.06.1995 - 6 TG 1560/95 -), die aufschiebende Wirkung führe zu einer Umgehung des § 8 der Immatrikulationsordnung, weil der Antragsteller während des Hauptsacheverfahrens immatrikuliert bliebe bzw. rückgemeldet werden müsste.
  • VG Freiburg, 25.06.2001 - 1 K 816/01
    Ab diesem Zeitpunkt besteht ein erhebliches (öffentliches) Interesse (der Antragsgegnerin) daran, dass nur den zugelassenen und immatrikulierten Studenten Studienplätze zur Verfügung stehen, frei werdende Plätze anderweitig vergeben werden können und der Lehrbetrieb auf diesen Personenkreis ausgerichtet und sachgerecht organisiert werden kann (vgl. für die sofortige Vollziehbarkeit einer Exmatrikulation wegen versäumter Rückmeldung: Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1995 <6 TG 1560/95>, NVwZ-RR 1996, 205).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 6 S 2367/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7966
VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 6 S 2367/93 (https://dejure.org/1995,7966)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.1995 - 6 S 2367/93 (https://dejure.org/1995,7966)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 6 S 2367/93 (https://dejure.org/1995,7966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialhilfe: zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 75 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 333 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.1988 - 5 ER 202.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 6 S 2367/93
    Da gemäß Art. 11 § 1 Nr. 15 SGB I das Bundessozialhilfegesetz derzeit als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs gilt, findet diese Definition grundsätzlich auch im Bereich des Bundessozialhilfegesetzes Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. vom 15.05.1986 - 5 C 68.84 -, BVerwGE 74, 206 (208); Beschl. vom 28.01.1988 - 5 ER 202.88 -, Buchholz 436.51 § 30 JWG Nr. 1).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 6 S 2367/93
    Da gemäß Art. 11 § 1 Nr. 15 SGB I das Bundessozialhilfegesetz derzeit als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs gilt, findet diese Definition grundsätzlich auch im Bereich des Bundessozialhilfegesetzes Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. vom 15.05.1986 - 5 C 68.84 -, BVerwGE 74, 206 (208); Beschl. vom 28.01.1988 - 5 ER 202.88 -, Buchholz 436.51 § 30 JWG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 6 S 2367/93
    Unter dem früher gesetzlich nicht definierten Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" wurde in Rechtsprechung und Schrifttum ein Aufenthalt verstanden, den eine Person in der Gemeinde hat, die sie bis auf weiteres und nicht nur vorübergehend zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen gewählt hat (vgl. zu § 11 Satz 1 JWG BVerwG, Urt. vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 -, BVerwGE 64, 224 (230) m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 12 B 04.1266

    Kinder- und Jugendhilfe, Erstattungsanspruch des vorläufig zuständigen

    Dass die Wohnung seiner Eltern, die er vorwiegend wegen des Trainings und der Spiele im Fußballverein aufsuchte, nicht mehr den "Schwerpunkt seiner Lebensbezüge" (vgl. VGH BW vom 21.6.1995 ESVGH 46, 75) darstellte, zeigt neben dem Übergewicht der zeitlichen Aufenthaltsdauer in der Gemeinde W., in der der Vater von Andreas nicht nur arbeitete, sondern auch soviel Zeit wie möglich mit seiner Lebensgefährtin verbrachte, insbesondere deren bereits im Jahr 2000 geäußerte und später verwirklichte Planung, die im Erdgeschoss des Hauses der künftigen Schwiegereltern gelegene Wohnung auszubauen und zu renovieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 6 S 941/93

    Zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bei Pendeln zwischen zwei Wohnorten -

    Vielmehr ist es gerechtfertigt, die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers an den Ort zu knüpfen, der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfeempfängers maßgeblich bestimmt und seinen familiären Lebensmittelpunkt bildet (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.06.1994 - BVerwG 5 C 26.92 - FEVS 45, 138 = DÖV 1995, 71 und Urt. des Senats v. 21.06.1995 - 6 S 2367/93 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 4 S 1473/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7098
VGH Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 4 S 1473/95 (https://dejure.org/1995,7098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1995 - 4 S 1473/95 (https://dejure.org/1995,7098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 4 S 1473/95 (https://dejure.org/1995,7098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte: Zuweisung zu einem gewünschten Gerichtsbezirk während des juristischen Vorbereitungsdienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 75 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 507
  • VBlBW 1995, 440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 4 S 1473/95
    Während die freie Wahl des Arbeitsplatzes auch den Ort erfaßt, an dem die Arbeit ausgeübt werden soll, ist mit der Ausbildungsstätte wohl nur die Einrichtung gemeint, in deren Bereich die Ausbildung stattfinden soll (BVerwGE 16, 241; Jarass-Pieroth, GG, 3. Aufl. Art. 12, RdNr. 44d).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1985 - NC 9 S 3662/84

    Hochschulzulassung - Studienortswechsel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 4 S 1473/95
    Soweit die freie Wahl der Ausbildungsstätte in diesen Regelungsbereich überhaupt einschlägt, sind gegebene Beschränkungen verfassungsrechtlich von geringerem Gewicht und unterliegen insoweit inhaltlich schwächeren Anforderungen (vgl. Bad-Württ., Urteil v. 6.8.1985, VBlBW 1985, 421, zur Problematik eines Wechsels des Hochschulortes).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 4 S 1473/95
    Die freie Wahl der Ausbildungsstätte kann aber in gleicher Weise, wie es für die Berufsausübung durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ausdrücklich bestimmt ist, durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden (BVerfGE 33, 303/336).
  • OVG Thüringen, 31.03.2000 - 2 ZEO 220/00

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Verbot der Vorwegnahme der

    Andernfalls wäre es dem Antragsteller nicht möglich, in einem von der Ausbildungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) geschützten Bereich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27. Juni 1995 - 4 S 1473/95 -, in NVwZ-RR 1996, 507) effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zu erreichen.

    Aus ihm läßt sich grundsätzlich kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Einrichtung im Rahmen einer Pflichtstation herleiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27. Juni 1995 - 4 S 1473/95 -, NVwZ-RR 1996, 507).

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.06.1995 - 6 TG 1456/95   

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https://dejure.org/1995,10081
VGH Hessen, 13.06.1995 - 6 TG 1456/95 (https://dejure.org/1995,10081)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.06.1995 - 6 TG 1456/95 (https://dejure.org/1995,10081)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 6 TG 1456/95 (https://dejure.org/1995,10081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 54.84

    Wissenschaftsfreiheit - Teilrechtsfähigkeit - Fakultät - Prüfungsordnungen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1995 - 6 TG 1456/95
    Da er aus eigenem Recht die Prüfungsordnungen erläßt (§ 19 Abs. 3 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Hessen - FHG -), ist er nach § 61 Nr. 2 VwGO fähig, am Verfahren beteiligt zu sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1985 - 7 B 54.84 - KMK- HSchR 1986, 972 f.).
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