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   VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01   

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VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01 (https://dejure.org/2001,2075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 (https://dejure.org/2001,2075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 (https://dejure.org/2001,2075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes; Unzumutbarer Nachteil nachträglichen Rechtsschutzes; Anspruch eines Krankenhauses auf Aufnahme in Krankenhausplan; Vereitelung der Durchsetzbarkeit; Feststellung der Aufnahme eines konkurrierenden Krankenhauses; Regelnde Wirkung ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 80a; ; KHG § 6; ; KHG § 8; ; LKHG § 4 ff.; ; SGB V § 108; ; SGB V § 109; ; SGB V § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; Krankenhausfinanzierung - einstweiliger Rechtsschutz; vorbeugender Rechtsschutz; Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Krankenhausbedarfsplan; Krankenhausplan; Feststellungsbescheid; Auswahlentscheidung; Plankrankenhaus; Versorgungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 107
  • NVwZ-RR 2002, 507
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DVBl 2002, 420 DÖV 2002, 625 (Ls.)
  • DÖV 2002, 625
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 109 Abs. 3 SGB V (Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) ist auf § 8 Abs. 1 KHG nicht übertragbar.

    Mit dem Vorstehenden setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.07.2000 (- B 3 KR 20/99 R -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7).

    Deshalb müssen Krankenhäuser, die mit anderen um den Abschluss von Versorgungsverträgen zur Deckung eines durch Hochschulkliniken und Plankrankenhäuser noch nicht gedeckten Bedarfs konkurrieren, schon den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Konkurrenten - vorbeugend, und sei es einstweilen - zu verhindern suchen (BSG, Urt. vom 05.07.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Es genügt vielmehr, dass das Krankenhaus der Antragstellerin bedarfsgerecht ist, d.h. dass es nach seiner Fachrichtung, Größe, Konzeption und Ausstattung geeignet ist, den vorhandenen Bedarf zu befriedigen (vgl. BVerwG, Urt. vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 ).

    Zur Umsetzung des Planes ergehen sodann - in einem zweiten Schritt - gegenüber den einzelnen Krankenhausträgern Feststellungsbescheide über die Aufnahme oder die Nichtaufnahme des jeweiligen Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 KHG, § 7 Abs. 1 LKHG; zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 ; Urt. vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263).

    Er ist weder Rechtsnorm noch Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), sondern bloßes Verwaltungsinternum (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ; Urt. vom 25.07.1985, a.a.O. ; Urt. vom 18.12.1986, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Das hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits entschieden (Beschluss vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -).

    Vielmehr muss ein Vorteil, den der Konkurrent allein infolge der Verfahrens- und Prozessdauer erlangt hat, bei der rechtlichen Beurteilung ausgeblendet werden (so bereits Beschluss vom 06.11.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Zur Umsetzung des Planes ergehen sodann - in einem zweiten Schritt - gegenüber den einzelnen Krankenhausträgern Feststellungsbescheide über die Aufnahme oder die Nichtaufnahme des jeweiligen Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 KHG, § 7 Abs. 1 LKHG; zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 ; Urt. vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263).

    Er ist weder Rechtsnorm noch Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), sondern bloßes Verwaltungsinternum (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ; Urt. vom 25.07.1985, a.a.O. ; Urt. vom 18.12.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Er ist weder Rechtsnorm noch Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), sondern bloßes Verwaltungsinternum (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ; Urt. vom 25.07.1985, a.a.O. ; Urt. vom 18.12.1986, a.a.O.).

    Das zeigt auch § 7 Abs. 1 Satz 4 LKHG: Wird auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung der Feststellungsbescheid geändert, so ändert er insoweit unmittelbar den Krankenhausplan (vgl. ebenso bereits BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86).

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Vorbeugende Rechtsmittel sind daher nur dann zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des nachgängigen einstweiligen Rechtsschutzes etwa nach §§ 80, 80a VwGO - mit für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwG, Urt. vom 08.09.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323 ; st. Rspr.).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Im Hinblick auf die regelmäßige Aktualisierung des Krankenhausplans, seine Anpassung durch Einzelfallentscheidungen und seine Fortschreibung bei Bedarf könnten andere Krankenhausträger auch später beantragen, mit dem den Kreiskrankenhäusern Calw und Nagold zugeteilten Bettenkontingent in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2002, 507, 508).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Dem folgend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - (juris) den Antrag eines um die (Neu)Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Bewerbers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner (zulässigen) Anfechtungsklage gegen den zugunsten eines ebenfalls die Aufnahme begehrenden Mitbewerbers erteilten und für sofort vollziehbar erklärten Änderungsfeststellungsbescheid für zulässig erachtet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1626/05 -, NVwZ-RR 2006, 481; im Ergebnis noch a.A. der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137).

    Dies kann die Behörde unter Umständen dazu zwingen, für eine gewisse Übergangszeit die Bedarfsüberdeckung hinzunehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2004 - 9 S 2530/04

    Vorläufiger Rechtsschutz für ein konkurrierendes Krankenhaus gegen Aufnahme eines

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass ein besonderes öffentliches Interesse an dem sofortigen Eintritt der Wirkungen des Änderungsfeststellungsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.12.2003 (vgl. dazu Beschluss des Senats 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137), mit dem 24 Planbetten/Plätze des Klinikums der Beigeladenen im Fachgebiet Psychotherapeutische Medizin ohne Änderung der Gesamtbettenzahl durch Umwandlung vorhandener Betten anderer Fachbereiche in den Krankenhausplan aufgenommen wurden, nicht besteht.

    Effektiver Rechtsschutz ist daher nur gewährleistet, wenn dem übergangenen Krankenhaus zeitnah die Möglichkeit der Drittanfechtung eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004, a. a. O.; im Ergebnis a. A. noch der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a. a. O.).

    Die grundsätzliche Versorgungsgeeignetheit des Krankenhauses der Antragstellerin wird damit jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1986 - 3 C 67/85 -, NJW 1987, 2318), was angesichts der rechtskräftigen sozialgerichtlichen Einschätzung im Übrigen auch kaum nachvollziehbar wäre, auch wenn diese für die krankenhausplanerische Auswahlentscheidung in keiner Weise bindend ist (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a. a. O. und vom 03.12.2001 - 9 S 2187/01 - ; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, BSGE 87, 25).

    Dies hindert zwar nicht, sich neu bewerbende Krankenhäuser nach Überprüfung der Auswahlentscheidung in den Krankenhausplan aufzunehmen, auch wenn dies zu einer (vorübergehenden) Bedarfsüberdeckung bis zu deren Rückführung in einem gesonderten Verfahren, sei es nach dem KHG oder sei es nach dem SGB V, führt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a. a. O.).

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 3 GKG (vgl. Beschlüsse des Senats 06. und 20.11.2001, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Dem folgend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - (juris) den Antrag eines um die (Neu)Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Bewerbers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner (zulässigen) Anfechtungsklage gegen den zugunsten eines ebenfalls die Aufnahme begehrenden Mitbewerbers erteilten und für sofort vollziehbar erklärten Änderungsfeststellungsbescheid für zulässig erachtet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1626/05 -, NVwZ-RR 2006, 481; im Ergebnis noch a.A. der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137).

    Dies ist sicherlich der Fall, wenn in demselben Bescheid nach einer Auswahlentscheidung zugleich über eine entsprechende Bettenreduzierung bei bereits vorhandenen Plankrankenhäusern entschieden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 39 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 - und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 20.02.2002 - 1 K 148/00

    Kündigung eines Versorgungsvertrags mit einem Plankrankenhaus, SGB 5 § 110

    Die Kündigungsmöglichkeit soll gerade sicherstellen, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Krankenhausver-sorgungswesens ein Überhang abgebaut, d.h. eine durch die (sukzessive) Aufnahme mehrerer Krankenhäuser in den Krankenhausplan eingetretene Überversorgung zurückgeführt wird (BSG, Urt. v. 29.05.1996 <3 RK 23/95>;Urt. v. 06.08.1998 <B 3 KR 3/98 R>, Fundstelle jeweils in JURIS; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - Fundstelle in VENSA).

    Dies gilt auch bei gleichzeitig geltend gemachten Aufnahmeansprüchen mehrerer Bewerber, wenn ein bestimmter Bedarf im Krankenhausplan erstmals ermittelt und unter diesen Bewerbern aufgeteilt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2001, a.a.O., EAS. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05

    Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan

    Darum wird auch der Rechtsstreit um einen Feststellungsbescheid durch die Existenz oder die Bestandskraft eines gegenüber dritten Krankenhausträgern bereits ergangenen anderen Feststellungsbescheids rechtlich gerade nicht präjudiziert, um einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorzubeugen und neuen Krankenhäusern eine Chance auf spätere Aufnahme in den Krankenhausplan zu eröffnen (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 107; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 04.03.2004, a.a.O.).

    Erst durch diese - von den Beschwerdeführern uneingeschränkt angreifbaren - Entscheidungen würden die Rechte bisher bevorzugter Mitbewerber wieder verbindlich geregelt, wenn sich nämlich ergibt, dass sein Krankenhausvolumen aus dem Krankenhausplan ganz oder teilweise zu streichen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Das hat der Senat mit Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan;

    hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - (den Parteien bekannt).

    hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Nimmt die Behörde ein Krankenhaus in den Plan auf, ohne eine Auswahlentscheidung zum Nachteil eines anderen Krankenhauses zu treffen, so werden Rechte des anderen Krankenhauses nicht berührt; es besteht kein subjektives Recht eines Plankrankenhauses darauf, dass die Behörde eine rechtmäßige Auswahlentscheidung trifft und eine Überversorgung vermeidet oder abbaut (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - NVwZ-RR 2002, 507).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 9 S 240/05

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Dies schließt freilich ein, dass dieser Wert - etwa wie zu dem der Verweildauer durch Befragung von entsprechenden Krankenhäusern, die ihren Betrieb bereits aufgenommen haben - überprüft und bei einer erneuten Bedarfsanalyse gegebenenfalls fortgeschrieben wird, wenn konkrete eigene Erfahrungswerte des Beklagten auf breiter Basis über einen längeren Zeitraum vorliegen und eine Korrektur erfordern (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -. ESVGH 52, 107).
  • VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

  • VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05

    Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - 16 B 2363/02

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Sozialhilfe, Hilfe zum

  • VG Minden, 07.06.2002 - 3 L 411/02

    Aufnahme der Abteilung für Hämatologie in den Krankenhausplan des Landes

  • VG Aachen, 11.03.2016 - 7 K 2449/14

    Krankenhaus; Planbetten; Erhöhung; Auswahlentscheidung; Wettbewerb; Klagebefugnis

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