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   EuGH, 07.07.2005 - C-208/03 P   

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EuGH, 07.07.2005 - C-208/03 P (https://dejure.org/2005,4470)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - C-208/03 P (https://dejure.org/2005,4470)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - C-208/03 P (https://dejure.org/2005,4470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments - Kein einheitliches Wahlverfahren - Anwendung des nationalen Rechts - Verlust des Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments infolge einer strafrechtlichen Verurteilung - Handlung, mit der das ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Le Pen / Parlament

  • EU-Kommission PDF

    Le Pen/Parlement

    Rechtsmittel - Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments - Kein einheitliches Wahlverfahren - Anwendung des nationalen Rechts - Verlust des Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments infolge einer strafrechtlichen Verurteilung - Handlung, mit der das ...

  • EU-Kommission

    Le Pen/Parlement

    Vorschriften über die Organe

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften; Klage auf Nichtigerklärung in Form einer Erklärung der Präsidentin des Europäischen Parlaments; Entscheidung über den Verlust seines Mandats als Mitglied des Parlaments; Umlage der ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Verlust des Mandats von Jean-Marie Le Pen als Mitglied des Europäischen Parlaments; Verlust des Mandats eines Vertreters im Europäischen Parlament wegen einer strafrechtlichen Verurteilung durch die französischen Gerichte; Mandatsverlust wegen der ...

  • Judicialis

    EG Art. 190 Abs. 4; ; Verfahrensordnung der europäischen Union Art. 69 § 4 Abs. 1; ; Verfahrensordnung der europäischen Union Art. 118; ; Verfahrensordnung der europäischen Union Art. 69 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Le Pen / Parlament

    Rechtsmittel - Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments - Kein einheitliches Wahlverfahren - Anwendung des nationalen Rechts - Verlust des Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments infolge einer strafrechtlichen Verurteilung - Handlung, mit der das ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des J. M. Le Pen gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-353/00, J. M. Le Pen gegen Europäisches Parlament, unterstützt durch Französische Republik, eingelegt am 15. Mai ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-353/00, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung einer in Form einer Erklärung getroffenen Entscheidung der Präsidentin des Europäischen Parlaments über ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 10.04.2003 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Le Pen die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-353/00 (Le Pen/Parlament, Slg. 2003, II-1729, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung der in Form einer Erklärung der Präsidentin des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2000 getroffenen Entscheidung über den Verlust seines Mandats als Mitglied des Parlaments (im Folgenden: streitige Handlung) als unzulässig abgewiesen hat.

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Juli 2003 in der Rechtssache C-208/03 P-R (Le Pen/Parlament, Slg. 2003, I-7939) zurückgewiesen.

    33 Mit Beschluss vom 26. Januar 2001 in der Rechtssache T-353/00 R (Le Pen/Parlament, Slg. 2001, II-125) gab der Präsident des Gerichts diesem Antrag statt und setzte den Vollzug der "in Form einer Erklärung der Präsidentin des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2000 getroffenen Entscheidung ... [aus], soweit es sich um eine Entscheidung des Europäischen Parlaments handelt, mit der dieses vom Verlust des Mandats des Antragstellers als Mitglied des Europäischen Parlaments Kenntnis nimmt".

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    Demgemäß ist eine Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, unabhängig von der Rechtsnatur oder der Form dieser Handlungen gegeben (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich die Form, in der eine Handlung oder eine Entscheidung ergeht, für ihre Anfechtbarkeit im Wege der Nichtigkeitsklage ohne Bedeutung (vgl. u. a. Urteile Kommission/Rat, Randnr. 42, und IBM/Kommission, Randnr. 9).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    "77 Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich die Form, in der eine Handlung oder eine Entscheidung ergeht, für ihre Anfechtbarkeit im Wege der Nichtigkeitsklage ohne Bedeutung (vgl. u. a. Urteile Kommission/Rat, Randnr. 42, und IBM/Kommission, Randnr. 9).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    Diesem Erfordernis entspricht ein Rechtsmittel nicht, das sich darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe und Argumente zu wiederholen oder wörtlich wiederzugeben, aber überhaupt keine Ausführungen speziell zur Bezeichnung des Rechtsfehlers enthält, mit dem das angefochtene Urteil behaftet sein soll (Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 17, und Beschluss vom 11. November 2003 in der Rechtssache C-488/01 P, Martinez/Parlament, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 39).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    34 und 35, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-76/01 P, Eurocoton u. a./Rat, Slg. 2003, I-10091, Randnrn.
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Juli 2003 in der Rechtssache C-208/03 P-R (Le Pen/Parlament, Slg. 2003, I-7939) zurückgewiesen.
  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01

    Martinez / Parlament

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 17, und Beschluss vom 11. November 2003 in der Rechtssache C-488/01 P, Martinez/Parlament, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 39).
  • EuG, 04.03.1999 - T-87/96

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
    "77 Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37).
  • EuG, 15.12.2020 - T-24/20

    Institutionelles Recht

    In Anbetracht des Verweises auf innerstaatliche Rechtsvorschriften in Art. 13 Abs. 3 des Wahlakts ist daher davon auszugehen, dass das Parlament auch nicht über die Zuständigkeit verfügt, über Anfechtungen in Bezug auf das Freiwerden des Sitzes eines Europaabgeordneten zu befinden, wenn dieses Freiwerden auf dem in diesen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgesehenen Verlust des Wahlmandats beruht (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 51).

    Zweitens hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, EU:C:2005:429), für Recht erkannt, dass Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 1 der ursprünglichen Fassung des Akts von 1976, nunmehr Art. 13 Abs. 3 des Wahlakts, klar zum Ausdruck bringt, dass dem Parlament keinerlei Wertungsspielraum zukommt, weil in dem in dieser Bestimmung geregelten besonderen Fall die Rolle des Parlaments nicht darin besteht, das Freiwerden des Sitzes eines Europaabgeordneten festzustellen, sondern darin, die durch die nationalen Behörden bereits getroffene Feststellung dieses Freiwerdens lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

    Außerdem hat der Gerichtshof klargestellt, dass das Parlament in den übrigen Fällen, wie z. B. bei Rücktritt oder Tod eines Mitglieds, eine aktivere Rolle spielt, da es dann selbst das Freiwerden des Sitzes feststellt und den betroffenen Mitgliedstaat hierüber unterrichtet (Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 50).

    Im Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, EU:C:2005:429), hat der Gerichtshof somit das Urteil vom 10. April 2003, Le Pen/Parlament (T-353/00, EU:T:2003:112), bestätigt, in dem das Gericht in den Rn. 90 bis 97 im Wesentlichen entschieden hatte, dass die Kenntnisnahme des in Anwendung innerstaatlicher Vorschriften erfolgten Freiwerdens des Sitzes eines Europaabgeordneten durch das Parlament auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 1 der ursprünglichen Fassung des Akts von 1976 deshalb keine anfechtbare Handlung war, weil sie nicht dazu bestimmt gewesen war, eigene Rechtswirkungen zu erzeugen.

    Die vom Gerichtshof im Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 50), vertretene und im Urteil vom 30. April 2009, 1talien und Donnici/Parlament (C-393/07 und C-9/08, EU:C:2009:275, Rn. 55), im Wesentlichen bestätigte Auslegung von Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 1 der ursprünglichen Fassung des Akts von 1976 bleibt demnach auf Art. 13 Abs. 3 des Wahlakts anwendbar.

    Somit hat der Präsident des Parlaments in der Plenarsitzung vom 13. Januar 2020 das Organ lediglich über eine bereits bestehende und ausschließlich aus den oben in Rn. 69 angeführten Entscheidungen der spanischen Behörden resultierende Rechtslage informiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 49).

    Demzufolge ist der Vortrag des Klägers ebenso zurückzuweisen wie sein ins Leere gehendes Vorbringen, die in den Urteilen vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, EU:C:2005:429), und vom 30. April 2009, 1talien und Donnici/Parlament (C-393/07 und C-9/08, EU:C:2009:275), gewählte Lösung sei nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da diese Urteile vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der Charta ergangen seien.

  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    34 und 35, und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-208/03 P, Le Pen/Parlament, Slg. 2005, I-6051, Randnr. 39).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe

    Dagegen ist die Form, in der eine Handlung oder eine Entscheidung ergeht, für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteile IBM/Kommission, Randnr. 9, und vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, Slg. 2005, I-6051, Randnr. 46).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-115/21

    Junqueras i Vies/ Parlament

    Denn unabhängig von der Terminologie im einzelstaatlichen Recht stellt das auf der Grundlage dieses Rechts erfolgende Erlöschen des Mandats eines Europaabgeordneten infolge einer strafrechtlichen Verurteilung sehr wohl einen Fall des Mandatsentzugs im Sinne von Art. 13 Abs. 3 des Wahlakts dar (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Wahlakt in seiner ursprünglichen Fassung Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 49) und keine Unvereinbarkeit im Sinne von Art. 7 des Wahlakts, da es sich nicht aus der Nichtbeachtung des Verbots der Kumulierung bestimmter Ämter ergibt.

    In diesem Fall ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die zu Art. 12 Abs. 2 des Wahlakts in seiner ursprünglichen Fassung ergangen, aber auf Art. 13 Abs. 3 des Wahlakts in seiner für den Rechtsstreit anwendbaren Fassung übertragbar ist, dass das Parlament über keinen Ermessensspielraum verfügt, was die Erklärung des Freiwerdens eines Sitzes aufgrund einzelstaatlichen Rechts angeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2009, 1talien und Donnici/Parlament, C-393/07 und C-9/08, EU:C:2009:275, Rn. 56), da seine Rolle darin besteht, die durch die einzelstaatlichen Behörden bereits getroffene Feststellung, dass der Sitz frei geworden ist, lediglich zur Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 50).

    Dagegen hat das Parlament eine aktivere Rolle, wenn das Erlöschen des Mandats auf dem Rücktritt oder dem Tod eines seiner Mitglieder beruht; in diesen Fällen ist es nach Art. 13 Abs. 4 des Wahlakts Sache dieses Organs, selbst das Freiwerden des Sitzes festzustellen und die einzelstaatlichen Behörden hierüber zu unterrichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 50).

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Dies ist nämlich ausschließlich Sache der zuständigen nationalen Gerichte oder gegebenenfalls des EGMR (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-353/00, Le Pen/Parlament, Slg. 2003, II-1729, Randnr. 91, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-208/03 P, Le Pen/Parlament, Slg. 2005, I-6051).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-502/19

    Vorrechte und Befreiungen

    Es fügt jedoch hinzu, dass unter Berücksichtigung des Wortlauts dieser Bestimmungen, des von ihnen verfolgten Ziels und des normativen Kontexts, in den sie sich einfügten, wie er vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, EU:C:2005:429), sowie vom 30. April 2009, 1talien und Donnici/Parlament (C-393/07 und C-9/08, EU:C:2009:275), aufgefasst worden sei, davon ausgegangen werden könne, dass die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Immunitäten nur für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die ihren Sitz in diesem Organ eingenommen hätten, oder zumindest die Personen gälten, die von den zuständigen nationalen Behörden in die Liste der Personen aufgenommen worden seien, die die nach dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten für den Erwerb der Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments verlangten Anforderungen erfüllt hätten.
  • EuG, 21.02.2024 - T-38/21

    Inivos und Inivos/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren ohne

    Dagegen ist die Form, in der eine Handlung ergeht, für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich ohne Bedeutung (Urteile vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 9, und vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, EU:C:2005:429, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit neuer

    16 - Beschluss vom 11. November 2003 in der Rechtssache C-488/01 P (Martinez/Parlament, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 39) und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie die Urteile vom 29. April 2004 in den verbundenen Rechtssachen C-199/01 P und C-200/01 P (IPK-München GmbH/Kommission, Slg. 2004, I-4627, Randnr. 50), vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-254/03 P (Eduardo Vieira/Kommission, Slg. 2005, I-237, Randnr. 32) und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-208/03 P (Jean-Marie Le Pen/Parlament, Slg. 2005, I-6051, Randnr. 40).

    17 - Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-199/01 P und C-200/01 P (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 51, in der Rechtssache C-254/03 P (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 34, und in der Rechtssache C-208/03 P (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 41.

  • EuGH, 13.01.2009 - C-512/07

    Occhetto / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des

    Drittens seien die Urteile des Gerichtshofs vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, Slg. 2005, I-6051), und des Gerichts vom 10. April 2003, Le Pen/Parlament (T-353/00, Slg. 2003, II-1729), auf die sich der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter gestützt habe, nicht einschlägig.

    Insoweit ergebe sich aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 31. Juli 2003, Le Pen/Parlament (C-208/03 P-R, Slg. 2003, I-7939, Randnr. 106), dass der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen habe, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigen Handlung durch den Richter der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieser Handlung entstanden wäre, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Handlung deren volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde.

  • EuG, 15.11.2007 - T-215/07

    Donnici / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluss des Europäischen

    92 und 93, und Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament, C-208/03 P, Slg. 2005, I-6051, Randnr. 51), in der darauf hingewiesen worden sei, "dass das Parlament beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts bezüglich des Freiwerdens eines Sitzes, das seine Ursache in innerstaatlichen Vorschriften hat, keine Zuständigkeiten hat".

    Dieses Interesse entspreche im Übrigen sowohl dem allgemeinen Interesse des Parlaments an der Wahrung seiner rechtmäßigen, den Vorschriften und Verfahren des anwendbaren nationalen Rechts entsprechenden Zusammensetzung als auch den Interessen des betroffenen Mitgliedstaats an der Beachtung seiner Zuständigkeiten in Wahlangelegenheiten und der rechtskräftigen Entscheidungen seiner Gerichte (siehe zu diesem letzteren Interesse Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 31. Juli 2003, Le Pen/Parlament, C-208/03 P-R, Slg. 2003, I-7939, Randnr. 108).

  • EuG, 07.12.2010 - T-49/07

    Fahas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuGH, 30.04.2009 - C-393/07

    Italien / Parlament - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Europäischen Parlaments

  • EuGH, 26.10.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-599/15

    Rumänien / Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union -

  • EuG, 14.07.2010 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Anordnung

  • EuG, 10.03.2021 - T-245/17

    ViaSat/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-593/15

    Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - Finanzielle Haftung der

  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2019 - C-502/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar ergibt sich der Erwerb des Mandats der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-47/07

    Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - TACIS-Programm - Leistungen eines

  • EuG, 29.06.2009 - T-94/05

    Athinaïki Techniki / Kommission

  • EuG, 07.03.2017 - T-295/16

    SymbioPharm / EMA - Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Einleitung des

  • EGMR, 12.11.2013 - 14507/07

    OCCHETTO c. ITALIE

  • EGMR, 12.02.2013 - 14507/07

    OCCHETTO c. ITALIE

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