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   EuG, 15.01.2013 - T-413/11   

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https://dejure.org/2013,57
EuG, 15.01.2013 - T-413/11 (https://dejure.org/2013,57)
EuG, Entscheidung vom 15.01.2013 - T-413/11 (https://dejure.org/2013,57)
EuG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - T-413/11 (https://dejure.org/2013,57)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Welte-Wenu / OHMI - Commission (EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES)

    Gemeinschaftsmarke - Löschungsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES - Absolutes Eintragungshindernis - Nachahmung des Kennzeichens einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation - Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 ...

  • EU-Kommission

    Welte - Wenu GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Löschungsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES - Absolutes Eintragungshindernis - Nachahmung des Kennzeichens einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation - Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenlöschung bei Nachahmung von Hoheitszeichen; Aufhebungsklage der Rechteinhaberin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei heraldischer Nachahmung der Europaflagge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenlöschung bei Nachahmung von Hoheitszeichen; unbegründete Aufhebungsklage der Rechteinhaberin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei heraldischer Nachahmung der Europaflagge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot der Nachahmung eines Hoheitszeichens betrifft nur dessen Nachahmungen im heraldischen Sinne

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Gemeinschaftsbildmarke, die einen Kreis aus zwölf Sternen auf blauem Grund enthält, für Waren der Klassen 7 und 12 auf Aufhebung der Entscheidung R 1590/2010-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2013, 250
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 21.04.2004 - T-127/02

    Concept / OHMI (ECA)

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Aus dem Löschungsantrag der Kommission geht ferner hervor, dass sie zur Stützung ihrer Argumentation auf das Urteil des Gerichts vom 21. April 2004, Concept/HABM (ECA) (T-127/02, Slg. 2004, II-1113, im Folgenden: Urteil ECA), verwies.

    Die Löschungsabteilung verstand dies gleichwohl als Bezugnahme der Kommission auf das Urteil ECA und berichtigte in Randnr. 29 ihrer Entscheidung die Irrtümer der Kommission, indem sie das Urteil korrekt anführte.

    Um die Wahrscheinlichkeit darzutun, dass die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen den von der in Rede stehenden Marke erfassten Waren und der Europäischen Union herstellt, beschränkte sie sich zwar darauf, auf die "große Bandbreite von Dienstleistungen und Waren, die der Europarat und die Europäische Union ... anbieten können", hinzuweisen, wobei sie auf das oben in Randnr. 23 angeführte Urteil ECA Bezug nahm, ohne einen weiteren Nachweis für dieses Vorbringen zu liefern.

    Wie sich gerade aus dem Urteil ECA (Randnr. 68) ergibt, war dieses Vorbringen jedoch auf eine offenkundige Tatsache gestützt, die ohne Bezugnahme auf konkrete Anhaltspunkte als erwiesen angesehen werden kann.

    Die Kommission focht diese Schlussfolgerung der Löschungsabteilung an und berief sich dabei in der Begründung ihrer Beschwerde vor der Beschwerdekammer namentlich zum einen auf das oben in Randnr. 23 angeführte Urteil ECA, das sie nunmehr richtig zitierte und in Kopie einreichte, und zum anderen auf die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263, S. 1), die sie ihrer Beschwerdeschrift ebenfalls in Kopie beifügte.

    Die Beschwerdekammer entschied aber dennoch, die Richtlinie 2007/46 und das oben in Randnr. 23 angeführte Urteil ECA zu berücksichtigen.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das oben in Randnr. 23 angeführte Urteil ECA bereits im Löschungsantrag angeführt worden war.

    Im Übrigen ist festzustellen, dass die Kommission das Urteil ECA (Randnr. 68) zur Stützung ihres Vorbringens anführte, dass der Europarat oder die Union eine große Bandbreite von Waren oder Dienstleistungen anbieten könne.

    Aus dem oben in Randnr. 23 angeführten Urteil ECA (Randnrn. 66 und 67) gehe hervor, dass unter Umständen wie denen der vorliegenden Rechtssache im Allgemeinen nicht die Gefahr bestehe, dass das Publikum, dem ausschließlich Fachleute angehörten, irregeführt werde.

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    In einem solchen Fall kann der von der zusammengesetzten Marke hervorgerufene Gesamteindruck die Verkehrskreise glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, wobei dann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 2010, Becker/Harman International Industries, C-51/09 P, Slg. 2010, I-5805, Randnr. 34).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Verwechslungsgefahr im Sinne der letztgenannten Vorschrift dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2011 - T-504/09

    Völkl / OHMI - Marker Völkl (VÖLKL) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Überdies ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdekammer bei Einlegung einer Beschwerde für die Prüfung der Sache nur insoweit zuständig ist, als sie mit ihr befasst wird und daher einen nicht mit der Beschwerde angefochtenen Teil der Entscheidung nicht überprüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2011, Völkl/HABM - Marker Völkl [VÖLKL], T-504/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 01.07.2009 - T-419/07

    Okalux / OHMI - Messe Düsseldorf (OKATECH) - Gemeinschaftsmarke - Verfahren der

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Teil einer Entscheidung einer Vorinstanz des HABM, der sich auf die Kosten des Verfahrens vor dieser Instanz bezieht, genau umgrenzt ist und gegebenenfalls Gegenstand einer eigenständigen Prüfung sein kann, unabhängig von der Prüfung der restlichen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, 0kalux/HABM - Messe Düsseldorf [OKATECH], T-419/07, Slg. 2009, II-2477, Randnrn.
  • EuG, 25.09.2008 - T-294/07

    Stepek / OHMI - Masters Golf Company (GOLF-FASHION MASTERS THE CHOICE TO WIN) -

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Somit geht dieser letzte Teil der Argumentation der Klägerin ins Leere (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 25. September 2008, Stepek/HABM - Masters Golf Company [GOLF-FASHION MASTERS THE CHOICE TO WIN], T-294/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Ferner wird das Verbot der genauen Kopie eines solchen Zeichens durch das Verbot seiner Nachahmung ergänzt (Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2011, SIMS - Ecole de ski internationale/HABM - SNMSF [esf école du ski français], T-41/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Randnrn.
  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009 - ebenso wie Art. 74 der Verordnung Nr. 40/94, der zum Zeitpunkt der Einreichung des Löschungsantrags der Kommission galt und denselben Inhalt hat - es nach ständiger Rechtsprechung nicht verbietet, dass die Instanzen des HABM ihre Entscheidungen nicht nur auf die von den Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Tatsachen und beigebrachten Beweise, sondern auch auf offenkundige Tatsachen stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2004, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg. 2004, II-1739, Randnrn.
  • EuG, 12.07.2006 - T-277/04

    'Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Johnson''s Veterinary Products (VITACOAT)' -

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Diese Rechtsprechung wird nicht zum Beweis einer bestrittenen Tatsache angeführt, sondern zwecks Einbeziehung in die Auslegung und Anwendung einer Vorschrift der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2006, Vitakraft-Werke Wührmann/HABM - Johnson's Veterinary Products [VITACOAT], T-277/04, Slg. 2006, II-2211, Randnrn. 70 und 71).
  • EuG, 06.10.2009 - T-102/08

    Sundholm / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.01.2013 - T-413/11
    Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie ist Teil des Unionsrechts und gehört somit zu den rechtlichen Grundlagen, die die Verfahrensbeteiligten in jedem Stadium des Verfahrens vor dem HABM geltend machen können und die dieses nicht nur berücksichtigen kann, sondern gegebenenfalls von Amts wegen berücksichtigen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 2009, Mebrom/Kommission, C-373/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 80, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2009, Sundholm/Kommission, T-102/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-373/07

    Mebrom / Kommission

  • EuG, 05.05.2011 - T-41/10

    SIMS - École de ski internationale / OHMI - SNMSF (esf école du ski français)

  • BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EUROKURIER (Wort-Bild-Marke)" -

    Soweit das Emblem als Flagge der Europäischen Union als supranationales staatliches Hoheitszeichen im Sinne von Art. 6 ter Abs. 1 Buchst. a PVÜ und damit als Staatsflagge zu werten ist, ist eine Notifikation nicht erforderlich (Art. 6 ter Abs. 3 Buchst. a UnterAbs. 2 PVÜ, vgl. zu Vorstehendem: EuG GRUR Int. 2013, 250 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES; T-3/12 - euro experts; GRUR Int. 2014, 681 - European Network Rapid Manufacturing; BPatG GRUR 2015, 790 - DE-Flagge).

    aaa) Voraussetzung dafür, dass eine Marke, die ein Kennzeichen einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation oder eine heraldische Nachahmung eines solchen Kennzeichens enthält, geeignet ist, den Eindruck einer Verbindung mit der internationalen Organisation hervorzurufen, ist zunächst, dass der Tätigkeitsbereich der Organisation in einer sachlichen Beziehung zu dem Gebiet der Waren und/oder Dienstleistungen steht, für die die Marke eingetragen werden soll (BPatG 26 W (pat) 62/10 - EURO LEERGUT; 33 W (pat) 527/12 - CAR CHECK DAY; EuG a. a. O. Rdnr. 66 - 68 - Bildmarke ECA; GRUR Int. 2013, 250 Rdnr. 45 - 57 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES).

  • EuG, 21.04.2015 - T-359/12

    Louis Vuitton Malletier / OHMI - Nanu-Nana (Représentation d'un motif à damier

    Auch wenn diese Vermutung der Gültigkeit der Eintragung die Verpflichtung des HABM, die relevanten Tatsachen zu prüfen, beschränkt, kann sie das HABM insbesondere in Anbetracht der Umstände, die von der Partei geltend gemacht werden, die sich gegen die Gültigkeit der angegriffenen Marke wendet, entgegen der Auffassung der Klägerin nicht daran hindern, sich nicht nur auf diese Argumente und auf etwaige Beweise, die diese Partei ihrem Nichtigkeitsantrag beigefügt hat, zu stützen, sondern auch auf offenkundige Tatsachen, auf die das HABM im Rahmen des Nichtigkeitsverfahrens hingewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, EU:T:2013:12, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 22.01.2015 - 30 W (pat) 703/13

    DE-Flagge - Designbeschwerdeverfahren - "DE-Flagge" - zur missbräuchlichen

    Kennnummer QO 188 (http://www.wipo.int/cgi-6te/guest/ifetch5?ENG+SIXTER+15-00+41420495-KEY+256+0+1375+F-ENG+24+24+1+25+SEP-0/HITNUM,B+OR%2feurope+; vgl. auch EuG, T - 413/11 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES; T - 3/12 - euro experts; T - 430/13 - European Network Rapid Manufacturing):.
  • EuG, 10.07.2013 - T-3/12

    Kreyenberg / OHMI - Commission (MEMBER OF EURe euro experts) - Gemeinschaftsmarke

    Als Erstes untersagt diese Vorschrift die Eintragung staatlicher Hoheitszeichen nicht nur als Marken, sondern auch als Markenbestandteile, gleich ob diese Hoheitszeichen identisch wiedergegen werden oder ob es sich dabei lediglich um eine Nachahmung im heraldischen Sinne handelt (Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2011, SIMS - École de ski internationale/HABM - SNMSF [esf école du ski français], T-41/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21, und vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36).
  • EuG, 25.11.2015 - T-223/14

    Ewald Dörken / OHMI - Schürmann (VENT ROLL) - Gemeinschaftsmarke -

    Auch wenn diese Vermutung der Gültigkeit der Eintragung die Pflicht des HABM zur Prüfung der relevanten Tatsachen beschränkt, kann sie das HABM nicht daran hindern, sich insbesondere in Anbetracht der Umstände, die von der Partei geltend gemacht werden, die sich gegen die Gültigkeit der angegriffenen Marke wendet, nicht nur auf diese Argumente und auf etwaige Beweise, die diese Partei ihrem Nichtigkeitsantrag beigefügt hat, zu stützen, sondern auch auf offenkundige, vom HABM im Rahmen des Nichtigkeitsverfahrens ermittelte Tatsachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, EU:T:2013:12, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.03.2019 - T-611/17

    All Star/ EUIPO - Carrefour Hypermarchés (Forme d'une semelle de chaussure)

    Toutefois, si cette présomption de validité de l'enregistrement limite l'obligation de l'EUIPO d'examiner les faits pertinents, elle ne saurait, pour autant, l'empêcher, notamment au vu des éléments invoqués par la partie qui remet en cause la validité de la marque contestée, de se fonder non seulement sur ces arguments ainsi que sur les éventuels éléments de preuve joints par cette partie à sa demande en nullité, mais également sur les faits notoires relevés par l'EUIPO dans le cadre de la procédure de nullité [voir, en ce sens, arrêt du 15 janvier 2013, Welte-Wenu/OHMI - Commission (EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES), T-413/11, non publié, EU:T:2013:12, point 24 et jurisprudence citée].
  • EuG, 23.11.2015 - T-766/14

    Actega Terra / OHMI - Heidelberger Druckmaschinen (FoodSafe) - Gemeinschaftsmarke

    76 der Verordnung Nr. 207/2009 hindert die Instanzen des HABM jedoch nicht daran, ihre Entscheidungen nicht nur auf die von den Verfahrensbeteiligten unterbreiteten Tatsachen und Beweise, sondern auch auf offenkundige Tatsachen zu stützen, d. h. Tatsachen, die jeder kennen kann oder die allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können (Urteile vom 22. Juni 2004, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg, EU:T:2004:189, Rn. 29, und vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, Slg, EU:T:2013:12, Rn. 24).
  • EuG, 18.11.2015 - T-558/14

    Research Engineering & Manufacturing / OHMI - Nedschroef Holding (TRILOBULAR)

    Toutefois, si cette présomption de validité de l'enregistrement limite l'obligation de l'OHMI d'examiner les faits pertinents, elle ne saurait, pour autant, l'empêcher, notamment au vu des éléments invoqués par la partie qui conteste la validité de la marque contestée, de se fonder sur ces arguments ainsi que sur les éventuels éléments de preuve joints par cette partie à sa demande en nullité [voir, en ce sens, arrêt du 15 janvier 2013, Welte-Wenu/OHMI - Commission (EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES), T-413/11, EU:T:2013:12, point 24 et jurisprudence citée].
  • EuG, 13.03.2014 - T-430/12

    Heinrich / OHMI - Commission (European Network Rapid Manufacturing) -

    Als Erstes untersagt diese Vorschrift die Eintragung staatlicher Hoheitszeichen nicht nur als Marken, sondern auch als Markenbestandteile, gleichviel ob diese Hoheitszeichen identisch wiedergegeben werden oder ob es sich dabei lediglich um eine "Nachahmung im heraldischen Sinne" handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Rn. 47 und 48; des Gerichts vom 5. Mai 2011, SIMS - École de ski internationale/HABM - SNMSF [esf école du ski français], T-41/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 21, und vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 36).
  • BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 39/11

    G8-Strandkorb - Markenbeschwerdeverfahren - "G8-Strandkorb" - zum Schutz

    Mit § 8 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 S. 1 MarkenG wird die völkervertragsrechtliche Bestimmung des Art. 6 ter Abs. 1 lit. b der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) in deutsches Recht umgesetzt (EuG GRUR 2004, 773 - ECA; EuG GRUR Int. 2013, 250 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES).
  • EuG, 01.12.2021 - T-700/20

    Schmid/ EUIPO - Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark

  • EuG, 21.12.2021 - T-205/21

    Kewazo/ EUIPO (Liftbot) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Liftbot -

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