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   EuG, 14.01.2013 - T-25/10 DEP   

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https://dejure.org/2013,321
EuG, 14.01.2013 - T-25/10 DEP (https://dejure.org/2013,321)
EuG, Entscheidung vom 14.01.2013 - T-25/10 DEP (https://dejure.org/2013,321)
EuG, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - T-25/10 DEP (https://dejure.org/2013,321)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass nur die Kosten erstattungsfähig sind, die zum einen für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und zum anderen dafür notwendig waren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13, und vom 2. März 2012, PVS/HABM - MeDiTA Medizinische Kurierdienst [medidata], T-270/09 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).

    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts Airtours/Kommission, Randnr. 17, und vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Umstände der Sache frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie der Schwierigkeit der Sache, dem Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen verursachen konnte, und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Airtours/Kommission, Randnr. 18, und vom 25. Oktober 2010, Bastos Viegas/HABM - Fabre médicament [OPDREX], T-33/08 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Die Klägerinnen betonen bei ihrem Antrag auch, dass die geltend gemachten Kosten für die Abfassung und Einreichung der Klageschrift sowie mehrerer anderer an das Gericht adressierter Schriftsätze vermeidbar gewesen wären, wenn die Kommission nicht im Verwaltungsverfahren ihren Antrag auf Aussetzung dieses Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 31. März 2009 (T-405/06, ArcelorMittal/Kommission, Slg. 2009, II-771) abgelehnt hätte.
  • EuG, 15.09.2004 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Die Klägerinnen machen geltend, die entstandenen Aufwendungen seien notwendig gewesen, da der Rechtsstreit in der Hauptsache von grundlegender Bedeutung für das Unionsrecht gewesen sei, wenn man die Frage des Ruhens der Verjährung im Rahmen des Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 berücksichtige, die insoweit eine neue und wichtige Rechtsfrage dargestellt habe, als zu ihr noch keine Rechtsprechung des Gerichtshofs vorgelegen habe und es sich um eine ausgefallene Problematik der Bußgeldregeln in Wettbewerbssachen gehandelt habe (Beschlüsse des Gerichts vom 7. Dezember 2004, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00 DEP, Slg. 2004, II-4217, Randnr. 23, und vom 15. September 2004, Fresh Marine/Kommission, T-178/98 DEP, Slg. 2004, II-3127, Randnr. 33).
  • EuG, 07.12.2004 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Die Klägerinnen machen geltend, die entstandenen Aufwendungen seien notwendig gewesen, da der Rechtsstreit in der Hauptsache von grundlegender Bedeutung für das Unionsrecht gewesen sei, wenn man die Frage des Ruhens der Verjährung im Rahmen des Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 berücksichtige, die insoweit eine neue und wichtige Rechtsfrage dargestellt habe, als zu ihr noch keine Rechtsprechung des Gerichtshofs vorgelegen habe und es sich um eine ausgefallene Problematik der Bußgeldregeln in Wettbewerbssachen gehandelt habe (Beschlüsse des Gerichts vom 7. Dezember 2004, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00 DEP, Slg. 2004, II-4217, Randnr. 23, und vom 15. September 2004, Fresh Marine/Kommission, T-178/98 DEP, Slg. 2004, II-3127, Randnr. 33).
  • EuG, 02.03.2012 - T-270/09

    PVS / OHMI - MeDiTA Medizinische Kurierdienst (medidata) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass nur die Kosten erstattungsfähig sind, die zum einen für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und zum anderen dafür notwendig waren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13, und vom 2. März 2012, PVS/HABM - MeDiTA Medizinische Kurierdienst [medidata], T-270/09 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
  • EuG, 19.03.2009 - T-333/04

    House of Donuts / OHMI - Panrico (House of donuts)

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts Airtours/Kommission, Randnr. 17, und vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuG, 18.04.2007 - T-333/04

    House of Donuts / OHMI - Panrico (House of donuts)

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts Airtours/Kommission, Randnr. 17, und vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuG, 25.10.2010 - T-33/08

    Bastos Viegas / OHMI - Fabre Médicament (OPDREX)

    Auszug aus EuG, 14.01.2013 - T-25/10
    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Umstände der Sache frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie der Schwierigkeit der Sache, dem Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen verursachen konnte, und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Airtours/Kommission, Randnr. 18, und vom 25. Oktober 2010, Bastos Viegas/HABM - Fabre médicament [OPDREX], T-33/08 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).
  • EuG, 20.10.2023 - T-552/19

    Malacalza Investimenti/ EZB

    Par conséquent, les dépens afférents à la procédure administrative ayant précédé l'introduction du recours dans l'affaire T-552/19 doivent être exclus du montant des dépens récupérables (voir, par analogie, ordonnances du 22 novembre 2017, HX/Conseil, T-723/14 DEP, non publiée, EU:T:2017:832, point 24 et du 14 janvier 2013, BASF Schweiz et BASF Lampertheim/Commission, T-25/10 DEP, non publiée, EU:T:2013:6, point 46).
  • EuG, 07.05.2020 - T-340/18

    Gibson Brands/ EUIPO - Wilfer (Forme d'un corps de guitare)

    Par ailleurs, s'agissant de frais relatifs aux prestations d'examen d'une conciliation entre les parties, à hauteur de 575 euros, de même que les débours à hauteur de 30 euros, qui figurent dans la seconde facture, il y a lieu de rappeler que seules les prestations relatives à la procédure devant le Tribunal peuvent donner lieu à récupération (ordonnance du 14 janvier 2013, BASF Schweiz et BASF Lampertheim/Commission, T-25/10 DEP, non publiée, EU:T:2013:6, point 15).
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