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   EuG, 14.12.2018 - T-802/17   

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EuG, 14.12.2018 - T-802/17 (https://dejure.org/2018,42114)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2018 - T-802/17 (https://dejure.org/2018,42114)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - T-802/17 (https://dejure.org/2018,42114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Keine Verkehrsdurchsetzung - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Keine Verkehrsdurchsetzung - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es, wie die Klägerin geltend macht, für die auf Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 gestützte Eintragung einer Marke, die keine originäre Unterscheidungskraft in allen Mitgliedstaaten der Union hat, nicht erforderlich ist, für jeden Mitgliedstaat einzeln nachzuweisen, dass sie durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat (Urteil vom 25. Juli 2018, Société des produits Nestlé u. a./Mondelez UK Holdings & Services, C-84/17 P, C-85/17 P und C-95/17 P, EU:C:2018:596, Rn. 83).

    Zugleich muss die Verkehrsdurchsetzung einer Marke, die keine originäre Unterscheidungskraft in der gesamten Union hat, für das gesamte Unionsgebiet und nicht nur für einen wesentlichen oder überwiegenden Teil des Unionsgebiets nachgewiesen werden, so dass, obwohl ein solcher Nachweis alle betreffenden Mitgliedstaaten umfassend oder aber für verschiedene Mitgliedstaaten oder Gruppen von Mitgliedstaaten einzeln erbracht werden kann, es nicht ausreicht, dass derjenige, der die Beweislast trägt, sich darauf beschränkt, Beweismittel für eine solche Verkehrsdurchsetzung vorzulegen, die einen Teil der Union nicht abdecken, selbst wenn es sich nur um einen einzigen Mitgliedstaat handelt (Urteil vom 25. Juli 2018, Société des produits Nestlé u. a./Mondelez UK Holdings & Services, C-84/17 P, C-85/17 P und C-95/17 P, EU:C:2018:596, Rn. 87).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Nach der Rechtsprechung muss das EUIPO gemäß den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Unionsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 und 74).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 75 bis 77).

  • EuG, 10.09.2015 - T-571/14

    Laverana / HABM (BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG) -

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens ist nach der Rechtsprechung entscheidend, ob die Bildbestandteile aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der angemeldeten Marke in Bezug auf die betreffenden Waren und Dienstleistungen verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, und vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20).

    Im vorliegenden Fall ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Kreisring, der einen schwarzen, mittig von einem weißen Querbalken durchbrochenen Bereich enthält und in den bestimmte Wortbestandteile eingebettet sind, einen üblichen Stempel oder ein übliches Rundsiegel und folglich eine geometrische Grundform darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2015, BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG, T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Die Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 14, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 2. Mai 2012, UniversalPHOLED, T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 15; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30).

  • EuG, 02.05.2012 - T-435/11

    Universal Display / HABM (UniversalPHOLED)

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Die Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 14, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 2. Mai 2012, UniversalPHOLED, T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 15; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Das Symbol kann damit für die betroffenen Dienstleistungen nicht die oben in Rn. 21 genannte Hauptfunktion einer Marke, nämlich die Funktion als Herkunftshinweis, erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 72).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Eine solche Unterscheidungskraft kann insbesondere nach einem normalen Prozess der Gewöhnung der beteiligten Verkehrskreise eintreten (vgl. Urteil vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-24/05 P, EU:C:2006:421, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.07.2018 - T-222/14

    Deluxe Entertainment Services Group/ EUIPO (deluxe)

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Somit kann sich derjenige, der ein Zeichen als Unionsmarke anmeldet, nicht auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen oder auch - wie im vorliegenden Fall - zu seinen eigenen Gunsten berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteil vom 4. Juli 2018, Deluxe Entertainment Services Group/EUIPO [deluxe], T-222/14 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:402, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.05.2014 - T-366/12

    Katjes Fassin / HABM (Yoghurt- Gums) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens ist nach der Rechtsprechung entscheidend, ob die Bildbestandteile aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der angemeldeten Marke in Bezug auf die betreffenden Waren und Dienstleistungen verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, und vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20).
  • EuG, 23.10.2007 - T-405/04

    BORCO-Marken-Import Matthiesen / HABM (Caipi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-802/17
    Soweit sich die Klägerin auf den Umstand stützt, dass der Wortbestandteil "dermatest" als solcher nicht in einem Wörterbuch aufgeführt ist, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO nicht nachweisen muss, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.04.2017 - T-594/15

    Metabolic Balance Holding / EUIPO (Metabolic Balance) - Unionsmarke - Anmeldung

  • EuG, 12.11.2008 - T-373/07

    EOS / OHMI (PrimeCast) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 15.06.2010 - T-118/08

    Actega Terra / HABM (TERRAEFFEKT matt & gloss) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 12.05.2016 - T-590/14

    Zuffa / EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)

  • EuG, 08.09.2016 - T-360/15

    Dr Vita / EUIPO (69)

  • EuG, 20.11.2015 - T-202/15

    Zitro IP / HABM (WORLD OF BINGO)

  • EuG, 03.12.2015 - T-648/14

    Infusion Brands / HABM (DUALTOOLS)

  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

  • EuG, 16.10.2014 - T-458/13

    Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 27.02.2015 - T-106/14

    Universal Utility International / HABM (Greenworld) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 25.11.2014 - T-556/13

    Verband der Kölnisch-Wasser Hersteller, Köln / HABM (Original Eau de Cologne) -

  • EuG, 22.03.2017 - T-430/16

    Intercontinental Exchange Holdings / EUIPO (BRENT INDEX)

  • EuG, 28.04.2021 - T-348/20

    Freistaat Bayern/ EUIPO (GEWÜRZSOMMELIER) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. September 2017, VM/EUIPO - DAT Vermögensmanagement [Vermögensmanufaktur], T-374/15, EU:T:2017:589, Rn. 31 (nicht veröffentlicht) und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED], T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit sich der Kläger auf den Umstand stützt, dass das angemeldete Zeichen als solches nicht in einem Wörterbuch aufgeführt sei, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO nicht nachweisen muss, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2018, 0RIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED, T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.04.2019 - T-495/18

    Dermatest/ EUIPO (DERMATEST) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Am 1. März 2019 hat das Gericht im Wege einer prozessleitenden Maßnahme nach Art. 89 seiner Verfahrensordnung die Parteien gebeten, sich zu den Auswirkungen zu äußern, die sich für sie im Rahmen der vorliegenden Rechtssache aus den Urteilen vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de) (T-801/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:970), Dermatest/EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED) (T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971) und Dermatest/EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest) (T-803/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:973), ergeben.
  • EuG, 17.03.2021 - T-226/20

    Steinel/ EUIPO (MobileHeat) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Zudem muss das EUIPO, um die Eintragung eines Zeichens gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 abzulehnen, nach ständiger Rechtsprechung nicht nachweisen, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED], T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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